Energiepreis-Protest > E wie Einfach
Rückläufergebühren
Panthau:
Hallo,
Die E Wie Einfach schrieb mir eine Kündigung:
Nachdem am Telefon geklärt wurde, daß sich der Tag an dem das Schreiben aufgesetzt wurde, mit der Einzahlung des Betrages schnitt, wurde diese wieder aufgehoben.
Aber es würden nun 10,20€ Rückläufergebühren anfallen.
Diese sollte ich doch bitte noch überweisen.
Das Problem dabei ist, daß mir vor Vertragsabschluss versichert wurde, daß immer am Ersten eines Monats abgebucht würde.
Aber bei dem Fall, wo die Unterbrechung der Grundversorgung angedroht wird, wurde definitiv versucht am Letzten des Monats für den kommenden Monat abzubuchen.
Kann ich davon ausgehen, daß diese Vorgehensweise gem. § 9 I, II Nr. 1 AGBG \"meine Rechte, die sich aus der Natur unseres Vertrages ergeben, so einschränkten, daß die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet war\"?
Oder muss ich wirklich schon das Geld für den Folgemonat am Letzten des aktuellen Monats auf meinem Konto haben?
Es handelt sich hier immerhin um ca. 300€ die ich noch am Letzten eines Monats auf dem Konto haben müsste, um die Vertragsbedingungen zu erfüllen.
Das kann es doch nicht sein.
Ach so, meine Frage ist außerdem, ob ich diese Rückläufergebühren bezahlen muss, die ja doch auf sehr seltsame Weise entstanden sind.
Cremer:
@Panthau,
hat da E wie einfach versucht am Freitag 29.10.09 ein Abbuchung vorzunehmen anstatt am Montag 2.11.09?
Mal bei E wie Einfach einfach nachfragen für welchen Monat dies zutraf.
Wenn der 2. ein montag, also ein Werktag ist wo die banken wieder arbeiten, kann dann auch nur am Montag gebucht werden.
Flsch ist m.E. ein Buchung am Freitag den 30. eine Buchung vornehmen zu wollen.
Panthau:
--- Zitat ---Original von Cremerhat da E wie einfach versucht am Freitag 29.10.09 ein Abbuchung vorzunehmen anstatt am Montag 2.11.09?
--- Ende Zitat ---
In der Tat.
Das Gespräch mit dem Kundenservice war auch mehr als besorgniserregend.
Dieser behauptete nämlich, daß es vorkommen könnte daß mal am 28 oder 29. etc. abgebuchte werde, weil spätestens am dritten Werktag die Beiträge bei E Wie Einfach eingegangen sein müsten (oder so ähnlich).
Dagegen argumentierte ich dann, daß es ja keine Rolle spiele ob der 1. auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag fiele, und es auch keine Rolle spiele wenn ein Wochenende und Feiertage zwischen den Werkstagen läge, weil es ja schließlich um Werktage ginge.
Wochenenden und Feiertage werden also garnicht mitgezählt.
Daruafhin kam dann die plumpe Antwort, daß es trotzdem mal vorkäme daß am Ende eine Monats für den Folgemonat abgebucht würde.
Und selbst bei meinem zweiten Gegenargument, daß es allg. ja unmöglich wäre am ENDE des Monats noch so viel Geld auf dem Konto zu haben, blieb der Kundendienst dabei daß NIEMAND Einfluss darauf hätte, WANN vom Kundenkonto abgebucht würde, um eben zu gewährleisten daß die Beiträge spätestens nach drei Werktagen auf dem Kundenkonto sind.
Also die KEW zieht z.B. immer am 15. ab. Aber für den entsprechenden Monat und nicht für den Folgemonat.
Es kann aber doch nicht sein, daß man am 1. den Beitrag für den aktuellen Monat einziehen lässt und dann noch zusätzlich hunderte von Euro auf dem Konto lassen muss, für den Fall daß der Energieanbieter mal zu blöd ist drei Werktage abzuzählen.
Black:
Und eine Umstellung von Einzugsermächtigung auf Rechnung?
Cremer:
@Panthau,
denke ich mir.
Die Firmen rechnen mit jedem Tag Zinsen. Banken arbeiten nur an Arbeitswerktagen.
Der Samstag ist zwar ein Werktag, allerdings kein Arbeitswerktag, deshalb wird nicht gebucht.
Somit erlauben sich die Firmen schoon mal die Frechheit, Freitag mit Wertstellung Freitag zu buchen.
@Panthau, Machen Sie E wie einfach klar, dass diese Rückläufergebühren zu ihren Lasten gehen, wenn die Buchungsprogramme falsch von den IT-Jungs geschrieben wurden. Die Buchhalterfachkraft weis es eben auch nicht besser und verlangt verständlicherweise die Rückbelastungskosten. Tip an diesen Sachbearbeiter(in), er(sie) solle hausintern den Sachverhalt weitergeben.
@Black,
gerade solche Firmen wie E wie einfach verlangen Einzugsermächtigung/Lastschriftverfahren.
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