Energiepreis-Protest > E wie Einfach
Rückläufergebühren
Panthau:
--- Zitat ---Original von nomos
Das Verhalten von E wie Einfach ist zwar mehr als kleinlich, aber entspricht wohl dem vereinbarten Vertrag.
--- Ende Zitat ---
Also wenn im Vertrag steht \"wird fällig am 03.\" dürfen die trotzdem erst am 4. abbuchen?
nomos:
--- Zitat ---Original von Panthau
--- Zitat ---Original von nomos
Das Verhalten von E wie Einfach ist zwar mehr als kleinlich, aber entspricht wohl dem vereinbarten Vertrag.
--- Ende Zitat ---
Also wenn im Vertrag steht \"wird fällig am 03.\" dürfen die trotzdem erst am 4. abbuchen?
--- Ende Zitat ---
@Panthau, wenn am 3. fällig, dann dürfen sie am 3. auch abbuchen. Wenn das kein Bankarbeitstag ist, dann am nächsten Bankarbeitstag.
... und nicht die GVV mit den AGB verwechseln. [/list]
reblaus:
@Panthau
Wenn Sie eine Lastschriftvereinbarung getroffen haben, müssen Sie auf Ihrem Konto ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit ausreichend Deckung vorhalten, dass die Lastschrift bezahlt werden kann. E wie Einfach kann ab dem 3. abbuchen. Sie können aber auch bis zum 15. oder später warten.
Es ist nicht kleinlich von E wie Einfach sondern ein ganz normales Geschäftsgebaren. Kleinlich ist es allenfalls von Ihrer Bank, wobei es bei dieser Frage entscheidend darauf ankommt, ob Sie Ihr Konto sorgfältig führen.
Die Gebühren müssen Sie bezahlen, da Sie den Schaden verursacht haben.
nomos:
--- Zitat ---Original von reblaus
Es ist nicht kleinlich von E wie Einfach sondern ein ganz normales Geschäftsgebaren. Kleinlich ist es allenfalls von Ihrer Bank, wobei es bei dieser Frage entscheidend darauf ankommt, ob Sie Ihr Konto sorgfältig führen.
--- Ende Zitat ---
@reblaus, das würde ich nicht als \"normales Geschäftsgebaren\" bezeichnen. Ihre Beurteilung ist etwas einseitig zu Gunsten des Versorgers. Ich gehe mal davon aus, es war die erste Lastschriftrückgabe mangels Deckung, da ist es nicht üblich, dass im \"normalen Geschäftsgebaren\" sofort die Geschäftsbeziehung gekündigt wird. In der Regel erfolgt eine Mahnung, die Zahlung mit Erstattung der Rücklastschriftgebühren und gut ist.
Was die Bank betrifft, ist kein Guthaben oder Kredit vorhanden, ist es durchaus üblich, dass Kreditinstitute Lastschriften mangels Deckung zurückgeben. Die Bank hat ja nicht das Konto gekündigt, weil keine Deckung vorhanden war. Bei entsprechender Bonität ist es ja dem Kunden unbenommen, sich ein Kreditlimit einräumen zu lassen.
Panthau:
--- Zitat ---Original von nomos... und nicht die GVV mit den AGB verwechseln. [/list]
--- Ende Zitat ---
Oh, stimmt ja. Aber an die Paragraphen aus der GVV muss sich E Wie Einfach trotzdem halten - immerhin steht da E Wie Einfach drüber?
Ach so:
der 04.10 war übrigens ein SONNTAG. Das ist sicherlich kein Bank-Arbeitstag oder?
Am 03.10 wurden auch von der E Wie Einfach 33€ abgebucht - 2. Gasanschluss.
Warum dann nicht auch der große Betrag?
Ich kann ja Sonntags am Automat Geld abheben......
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