Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Avacon will ErdgasClassic einstellen
Opa Ete:
@Christian Guhl
besser hätte ich es Harry01 auch nicht erklären können. Meinen sie aber, dass es Sinn macht noch länger bei der Avacon zu bleiben? Ich gehe davon aus, dass der Classic ein Sondervertrag ist. Nehmen wir an das LG auch, sollte Avacon dann Berufung einlegen und es meinetwegen bis vor den BGH
gehen und der auch feststellen, dass es sich um einen Sondervertrag handelt, ja dann war doch die jetzige Kündigung des Classic wirksam, oder meinen sie die wird erst mit rechtsgültigem Urteil wirksam und nicht rückwirkend? Das wäre für uns natürlich optimal, wenn der Classic solange für uns Bestand hat und wir die Preise von 2004 zahlen, bis der BGH entscheidet, der Classic ist ein Sondervertrag - nur bin ich unsicher, ob die Kündigung nicht dann doch zum jetzigen Zeitpunkt gültig ist. Immer vorausgesetzt, es kommt eine Kündigung. Bisher habe ich keine bekommen, sondern immer nur die Mittteilung, dass der Classic demnächst ausläuft, noch nich mal einen genauen Termin, wann er ausläuft.
bolli:
--- Zitat ---Original von Christian Guhl
Es gibt da noch die Möglichkeit, dem Grundversorgungspreis schon vor der Einstufung in die Grundversorgung zu widersprechen damit keine Einigung auf einen Sockelpreis unterstellt werden kann. Das wurde hier schon (ohne konkretes Ergebnis) diskutiert.
--- Ende Zitat ---
Das liegt wohl daran, dass der \"juristische Geisterfahrer\" beim VIII. Senat (schöner Begriff :D) sich zu dieser Fallkonstellation noch nicht geäußert hat. Ich befürchte aber das schlimmste, wie das bei Geisterfahrern so ist.
Einziger Hoffnungsschimmer ist da aus meiner Sicht der Kartellsenat und dass man über diesen Weg die Irrfahrt des Geisterfahrers zumindest ein wenig auf den Seitenstreifen verlagert. Letztlich bleibt wohl abzuwarten, bis ein passendes Verfahren dort oben landet.
@Opa Ete
Wenn EON den Vertrag wirksam kündigt (frist- und formgerecht) würde ich nicht darauf setzen, dass DIESER Vertrag bis zu einer endgültigen BGH-Entscheidung weiterbesteht. Man wird Ihnen vorhalten, dass Sie ja gerade wollten, dass er als Sondervertrag eingestuft wird und somit kündbar ist. Sich nun darauf berufen zu wollen, dass man nicht gewusst hätte, dass es ein kündbarer Sondervertrag gewesen sei, ist sicher kaum vermittelbar.
Allerdings begibt sich auch EON etwas ins Fenster, wenn Sie kündigen, da sie dann ja quasi davon ausgehen, dass es tatsächlich ein Sondervertrag ist, auch wenn Sie vielleicht angeben ,diese Kündigung nur vorsorglich tätigen zu wollen, sieht konsequentes Handeln bzw. von seinem Standpunkt überzeugt sein anders aus.
Konsequenz dürfte sein, sich zu geeigneter Zeit einen neuen Versorger suchen (aber bitte erst Kündigung abwarten :D )
Harry01:
--- Zitat ---Original von Christian Guhl
In diesem Fall macht der Anbieterwechsel durchaus Sinn, da der neue Preis unter dem \"vereinbarten\" Grundversorgungspreis liegen dürfte.
--- Ende Zitat ---
Ein anderer Anbieter paßt doch aber auch die Preise an, und bei einem Preiswiderspruch könnte der Anbieter den Vertrag kündigen und man fällt automatisch wieder zum Grundversorger, also zu E.ON Avacon in den Grundversorgungstarif zurück.
Würde es da nicht eher Sinn machen, die Grundversorgung zu akzeptieren und zukünftigen Preisänderungen wie bisher zu widersprechen?
reblaus:
Wenn ein Vertragspartner von seinem objektiv existierenden Kündigungsrecht Gebrauch macht, und den Vertrag wirksam kündigt, hat der andere Vertragspartner dies hinzunehmen. Der Vertrag endet dann, zu dem Termin zu dem der Kündigende dies wünscht.
Ist streitig ob die Kündigung überhaupt erfolgen durfte, so trägt jede Seite das Risiko die falsche Rechtsauffassung zu vertreten alleine. Niemand kann die negativen Folgen eines Rechtsirrtums jemandem aufbürden, der diesem Irrtum nicht unterlegen ist.
Eine BGH-Entscheidung wird daher zur Folge haben, dass die Kündigung von Anfang an wirksam war, wenn sie denn überhaupt wirksam war.
@Harry01
Sie müssen sich von der Vorstellung verabschieden, dass Sie einen Anspruch auf Gaspreise hätten, die die notwendigen Kosten des Versorgers nicht decken. Solche Preise müssten vom Steuerzahler und somit wieder von Ihnen subventioniert werden, da anderenfalls der Versorger früher oder später insolvent wäre.
Jeder Versorger ist gezwungen die Preise anzupassen, wenn die Kosten steigen, und diese Steigerungen durch Einsparungen nicht aufgefangen werden können. In einer Marktwirtschaft können die Verbraucher einen Versorger auch zwingen, die Preise zu senken, wenn die Kosten fallen, und andere Versorger daher günstiger anbieten. Wenn aber die meisten Kunden koste es was es wolle bei ihrem Altversorger bleiben, ist dieser natürlich nicht gezwungen, die Preise zu senken, um Kunden zu halten.
Wenn Sie sich scheuen Ihre Macht als Kunde einzusetzen, brauchen Sie sich auch nicht zu wundern, dass Sie nichts bewirken.
Harry01:
--- Zitat ---Original von reblaus
Sie müssen sich von der Vorstellung verabschieden, dass Sie einen Anspruch auf Gaspreise hätten, die die notwendigen Kosten des Versorgers nicht decken.
--- Ende Zitat ---
Eine solche Vorstellung habe ich nicht und auch nie gehabt.
--- Zitat ---Jeder Versorger ist gezwungen die Preise anzupassen, wenn die Kosten steigen, und diese Steigerungen durch Einsparungen nicht aufgefangen werden können.
--- Ende Zitat ---
Korrekt. Nur legen die Versorger hier eine Willkür an den Tag und haben bisher in keinem Fall weder die Erforderlichkeit der Preisanpassungen bewiesen, noch daß die Preissteigerungen nur auf gestiegenen Beschaffungskosten und sonstigen notwendigen Ausgaben beruhen. Stattdessen werden Rekordgewinne eingefahren und die will ein Kunde in diesem Umfang ganz sicher nicht unterstützen.
--- Zitat ---Wenn aber die meisten Kunden koste es was es wolle bei ihrem Altversorger bleiben, ist dieser natürlich nicht gezwungen, die Preise zu senken, um Kunden zu halten.
--- Ende Zitat ---
Nein, natürlich nicht. Der Versorger ist aber gezwungen, seine Energielieferungen günstig anzubieten, und deshalb ist ein Kunde auch nicht gezwungen, den festgesetzten Preis zu zahlen, wenn er der Meinung ist, daß dieser Preis zu hoch ist und der Versorger nicht gewillt ist, Gegenteiliges zu beweisen!
Dies jetzt weiter auszudiskutieren gehört nicht in diesen Thread. Über eine Antwort auf die eigentliche Frage wäre ich dankbar.
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