Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Avacon will ErdgasClassic einstellen
Christian Guhl:
@Harry01
Es ist nicht leicht zu verstehen, was Sie eigentlich wollen !Wer schon länger die Preise kürzt, zahlt auch weiterhin den Preis von z.B. 2004 = AP 3,32/GP 124,08.
Wer jetzt erst damit anfängt, zahlt den letzten unwidersprochen hingenommenen Preis. Zur Zeit sind das AP 4,72/GP 124,08. Da ist es doch vollkommen egal, was mit den Classic-Preisen in Zukunft passiert und ob irgendetwas veröffentlicht wird. Natürlich wird man in die Grundversorgung (ErdgasTarif) eingestuft, wenn man den ErdgasIdeal nicht unterschreibt. Solange der Classic aber nicht wirksam gekündigt ist, bleibt man bei der Kürzung nach den alten Classic-Preisen, egal wo Eon-Avacon einen einstuft. Wenn die Kündigung dann (rechtswirksam)erfolgt ist, würde ich sowieso den Anbieter wechseln. Gekündigt werden kann nur, wenn das LG Hannover den Classic als Sondervertrag einstuft und Eon-Avacon dagegen nicht in Berufung geht bzw. auch die Berufung verliert. Bis das Urteil also rechtskräftig geworden ist, bleibt der Classic nach Auffassung von Eon-Avacon die Grundversorgung. Und die darf nicht gekündigt werden. Das kann noch Jahre dauern. Bis dahin schön die gekürzten Preise zahlen !
Harry01:
@Christian Guhl
--- Zitat ---Es ist nicht leicht zu verstehen, was Sie eigentlich wollen !
--- Ende Zitat ---
Okay, lassen wir das. Ich kann wohl so nicht verständlich vermitteln, was ich meine.
--- Zitat ---Natürlich wird man in die Grundversorgung (ErdgasTarif) eingestuft, wenn man den ErdgasIdeal nicht unterschreibt.
--- Ende Zitat ---
Ich kürze die Preise auch seit Oktober 2004 auf Grundlage des damaligen Standes des Classic-Tarifs. Die Grundversorgung (ErdgasTarif) wäre doch noch teurer gewesen.
Angenommen, Avacon stuft in den Tarif ErdgasTarif ab, was ist denn dann die Grundlage für die zukünftigen Kürzungen? Der Preis von ErdgasTarif aus 2004 oder wie bisher der Preis von ErdgasClassic aus 2004?
Christian Guhl:
Wenn bisher auf die Classic-Preise 2004 gekürzt wurde, kann das auch so beibehalten werden. Erst wenn der Classic wirksam gekündigt wird (nicht \"ausläuft\" oder \"eingestellt\" wird), sollte man sich einen anderen Anbieter suchen. Das kann aber erst passieren, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Classic ein Sondervertrag ist.
Harry01:
--- Zitat ---Erst wenn der Classic wirksam gekündigt wird (nicht \"ausläuft\" oder \"eingestellt\" wird), sollte man sich einen anderen Anbieter suchen.
--- Ende Zitat ---
Wenn wirksam gekündigt wurde und man möchte nicht wechseln, auf welcher Grundlage würde man dann die Preise kürzen? Auf Grundlage 2004 oder auf Grundlage des dann geltenden Preises in der Grundversorgung?
Was würde ein Anbieterwechsel dann bringen?
Christian Guhl:
Wenn der Classic wirksam gekündigt wurde und man schließt bei Eon-Avacon keinen neuen Sondervertrag ab oder wechselt den Anbieter, kommt man in die Grundversorgung. Geht es nach dem \"juristischen Geisterfahrer\" beim VIII.Zivilsenat, vereinbart man den \"Sockelpreis\" durch Gasentnahme und kann diesen nicht kürzen. Widerspruch ist nur bei zukünftigen Erhöhungen möglich. In diesem Fall macht der Anbieterwechsel durchaus Sinn, da der neue Preis unter dem \"vereinbarten\" Grundversorgungspreis liegen dürfte. Es gibt da noch die Möglichkeit, dem Grundversorgungspreis schon vor der Einstufung in die Grundversorgung zu widersprechen damit keine Einigung auf einen Sockelpreis unterstellt werden kann. Das wurde hier schon (ohne konkretes Ergebnis) diskutiert.
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