Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Avacon will ErdgasClassic einstellen
Harry01:
--- Zitat ---Typischerweise steht so etwas (Art der Bekanntmachung) in AGB, die man mal erhalten hat oder die auf der Webseite ersichtlich sind.
--- Ende Zitat ---
Ja schon, das wäre der normale Weg. Man sollte aber nicht vergessen, daß wir bei E.ON Avavon sind. Normalität ist da ein Widerspruch in sich :evil:
Gehen wir mal davon aus, daß sich E.ON Avacon im Recht befindet und den Classic-Tarif in Zukunft ignorieren wird. Sie haben ihn ja \"auslaufen\" lassen und dies den Kunden per neuem Vertragsangebot mitgeteilt. Wer den Vertrag nicht unterschrieben hat, bei dem werden halt trotzdem die Kosten es Ideal-Tarifs zugrundegelegt. Um die Jahresverbrauchsabrechnung prüfen und ggf. bemängeln zu können, müßte dies doch auf Grundlage des Classic-Tarifs erfolgen. Woher weiß denn der Kunde, wie hoch der Tarif zu den Zeitpunkten war? E.ON Avacon wird ganz sicher weder öffentlich bekannt geben, daß sich der Tarif geändert hat, noch wird er auf deren Website wieder auftauchen.
Versteht ihr, was ich meine?
Opa Ete:
@Harry01
wenn sie nichts Neues unterschrieben haben und nicht gewechselt sind, dann kommen sie bei der Avacon erstmal in den Erdgastarif, d.h. Grundversorgung. Preise können sie im Internet nachlesen.
Harry01:
@Opa Ete
--- Zitat ---dann kommen sie bei der Avacon erstmal in den Erdgastarif, d.h. Grundversorgung.
--- Ende Zitat ---
Nein, eben nicht! Wenn ich nichts unterschrieben habe und der Classic-Tarif nicht rechtswirksam gekündigt wurde, dann gilt er weiterhin! Damit fällt der Kunde nicht automatisch in die Grundversorgung!
Sollte E.ON Avacon genau dies meinen und den Verbrauch nach der Grundversorgung berechnet, muß der Kunde wissen, was der Classic-Tarif weiterhin kostet bzw. im Abrechnungszeitraum gekostet hat, um die Beanstandung der Abrechnung stichhaltig zu begründen und auch die Abschlagszahlungen berechnen zu können.
Opa Ete:
@Harry01
was sie glauben interessiert die Avacon nicht, die stuft sie sofort in den Grundtarif und rechnet danach ab. Was wollen sie denn immer wissen, was der Classic kostet?????? Kürzen sie die Preise erst seit gestern?
Ich zahle den Preis von 2004, da ist mir völlig egal, was jetzt der Classic kostet. Ich habe ihnen schon mal den preis vom 1.10.2009 für Classic geschrieben, wenn der Classic zum jahresende ausläuft, selbt wenn er erst zum 1.4.2010 ausläuft, dann sind das minimale Differenzen.
Harry01:
@Opa Ete
--- Zitat ---was sie glauben interessiert die Avacon nicht, die stuft sie sofort in den Grundtarif und rechnet danach ab.
--- Ende Zitat ---
Sehen Sie, und ich akzeptiere nicht, nach dem Grunddarif abgerechnet zu werden. Ganau dafür muß der Kunde wissen, was der für ihn gültige Tarif, nämlich der Classic-Tarif kostet!
Mein Preiswiderspruch beruht genau wie wahrscheinlich Ihrer auch auf dem Classic-Tarif aus 2004 und nicht auf der Grundversorgung!
--- Zitat ---Ich zahle den Preis von 2004,
--- Ende Zitat ---
Nach welchem Tarif aus 2004 kürzen Sie denn dann die Preise? Nach Classic oder nach der Grundversorgung?
Ich kürze weiterhin nach dem Classic-Tarif. Danach berechne ich die Abschläge und auch danach berechne ich die Differenz, die ich bis zu einem rechtskräftigen Abschluß der jeweiligen Verbrauchsabrechnungen zurücklege!
Genau deshalb stellt sich die Frage, wie der Kunde erfährt, wie teuer der Classic-Tarif ist bzw. war! Es kann nicht plötzlich in den laufenden Preiswidersprüchen auf den Tarif der Grundversorgung aus 2004 Bezug genommen werden, da dieser Tarif zu der Zeit für den Kunden gar nicht relevant war und es auch nicht sein wird, nur weil der Versorger meint, den aktuellen Tarif ohne Aufkündigung einstellen zu müssen, um sich damit ggf. einen rechtlichen Vorteil oder was auch immer zu verschaffen.
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