Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Billigkeitseinrede bei Ersatzversorgung
bolli:
--- Zitat ---Original von Crazycreek5
Falle ich als gekündigter Gaskunde in die Ersatzversorgung?
Ich meine, jeder gekündigte Gaskunde fällt in die Grundversorgung.
(Bei der Ersatzversorgung beziehen Sie aus dem Niederdrucknetz Energie, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. der Erdgasbezug erfolgt ohne einen Liefervertrag)
Denn hier ist doch ganz klar ein Liefervertrag zugeordnet?
--- Ende Zitat ---
Es gibt Versorger, die kündigen ihre Sonderverträge gegenüber Protestkunden und \"empfehlen\" diesen entweder die Unterzeichung eines neuen, beigelegten neuen Sondervertrages oder sich einen neuen Versorger zu suchen (als Sondervertragskunde). Für den Fall, dass dieses nicht gemacht wird, wird eine 3 monatige Versorgung in der Ersatzversorgung angekündigt. Sollte auch dann noch kein neues Vertragsverhältnis bekannt sein, würde man den Kunden in der Grundversorgung versorgen. Hier sagt der Versorger expliziet, dass er sie 3 Monate in der Ersatzversorgung beliefert, OHNE dass ein entsprechender Liefervertrag zustande kommt.
@reblaus
Der BGH sagt eben nicht, dass der Unbilligkeitseinwand nur bei Preisänderungen erhoben werden kann und deshalb der Preissockel immer als vereinbart gilt sondern argumentiert genau anders herum:
WEIL durch die Entnahme von Gas aus dem Gasnetz ein Vertrag zustande kommt und durch die Entnahmehandlung des Kunden eine Akzeptanz des Preises und ein Vertragsschluss in der gesetzlichen Grundversorgung hergeleitet wird, wird als Folge nur noch die Preisänderung mittels Unbilligkeitseinwand nach § 315 BGB angreifbar sein.
Das ist schon was anderes. Denn wenn der Versorger von sich aus die Belieferung in der Ersatzversorgung ankündigt oder die Ersatzlieferung, wie von Gas-Rebell beschrieben, nur als kurze Übergangslösung erfolgt, tritt eben diese Vertragskonstruktion der gesetzlichen Grundversorgung nicht in Kraft mit der Folge, dass auch kein Sockelpreis akzeptiert wurde. Sonst bedürfte es dse Instrumentes \'Ersatzversorgung\' nicht.
Opa Ete:
@bolli
welchen Versorger bitte kennen sie, der einen Wechsel zu einem anderen Versorger empfiehlt?? Das die Versorger versuchen die Sondervertragskunden in andere Verträge, mit z.B. jetzt gültigen Klauseln zu locken ist bekannt. Es sind aber immer ihre eigenen neuen Verträge! Wenn man sie nicht unterschreibt, tun die Versorger so, als sei man in der Grundversorgung.
In dem Punkt mit @reblaus gebe ich ihnen recht. Es ist gerade noch nicht geklärt, ob man als Sondervertragskunde, der eine ungültige Preisgleitklausel hatte, den Preis seit Vertragsabschluss zu zahlen braucht, oder den Preis, seit man das erste mal Widerspruch eingelegt hat, denn bis dahin hat man ja die Preise faktisch anerkannt.
In der Praxis wird es auch oft so sein, das man den Preis vom Vertragsabschluss gar nicht mehr kennt, sei es das man schon 20 Jahre Kunde ist und die Unterlagen nicht mehr hat , sei es dass man überhaupt
nichts unterschrieben hat.
Gruß Opa Ete
Christian Guhl:
--- Zitat ---Original von Opa Ete
...denn bis dahin hat man ja die Preise faktisch anerkannt.
--- Ende Zitat ---
Das sehe ich aber anders ! Damit ich etwas anerkenne, muss mir ein Angebot gemacht werden. Da dem Versorger aber gar kein Recht zusteht (aufgrund der unwirksamen Klausel) die Preise zu ändern, verstößt schon das Angebot gegen den Vertrag. Erst recht muss das gelten, wenn der Versorger den Kunden täuscht und ihm vorgaukelt, er befindet sich in der Grundversorgung und es besteht ein gesetzliches Recht zur Preisänderung. Sollte es anders sein, wäre kein Vertrag mehr angreifbar, sobald der andere Vertragspartner gezahlt hat. Es wäre immer alles konkludent anerkannt, egal wie unwirksam der Vertrag auch sei.
Opa Ete:
@Christian Guhl
das dürfen sie auch anders sehen. Ich habe doch gerade geschrieben, dass diese Sache noch nicht eindeutig geklärt ist!
bolli:
--- Zitat ---Original von Opa Ete
@bolli
welchen Versorger bitte kennen sie, der einen Wechsel zu einem anderen Versorger empfiehlt??
--- Ende Zitat ---
Deshalb hatte ich das empfiehlt in \"\" gesetzt. Bei mir stand sinngemäß (hab den Text jetzt nicht hier): \"... Sollten Sie den neuen Vertrag nicht unterzeichnen, werden wir Sie ab dem ..... für 3 Monate in der Ersatzversorgung beliefern. Sollten Sie bis zum Ende dieser Ersatzversorgung keinen neuen Versorger benannt haben, erfolgt die weitere Versorgung in der gesetzlichen Grundversorgung, die in der Regel teurer und daher für Sie ungünstiger ist....\" Wenn ich also nicht unterschreiben will, soll ich mir ruhig jemand anders suchen. Wenn das nicht erfolgt, gibt\'s nach 3 Monaten die Grundversorgung.
Ist für mich ne \"Empfehlung\" zum Suchen eines anderen Lieferanten, wenn ich keinen neuen Vertrag unterzeichnen will.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln