Energiepreis-Protest > Pfalzgas Frankenthal
Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?
Zeus:
@Stübafu
Dass ausgerechnet Sie Mutter Courage erwähnen, ist schon bemerkenswert. Sie scheinen ja direkt deren Charaktereigenschaften wie Uneinsichtichkeit, Unbelehrbarkeit und Halstarrigkeit geerbt zu haben. Wie bereits reblaus es Ihnen empfohlen hat, sollten Sie im eigenen Interesse dieses persönliche Problem schnellstens angehen. Sollten Sie dies nicht alleine schaffen, so gibt es in der Pfalz gute Hilfen, die nicht teuerer sind, als Ihr Anwalt, dem Sie (oder er Ihnen ?) offensichtlich schon längst nicht mehr zuhören.
Stubafü:
@reblaus
werter reblaus, es kann nur etwas \"ausgelegt\" werden, das im Vertragswerk ausgehandelt und Vertragsbestandteil geworden ist; dies ist hier aktenkundig nicht der Fall. Da können Sie noch so viel hineininterpretieren wie Sie wollen, wenn AVBGasV aktenkundig nie Vertragsbestandteil geworden ist, dann kann man aus diesem Tatbestand nicht ein Preisanpassungsrecht qua wie das berühmte Kanichen aus
dem Hut zaubern.
Sie vereinbaren beim Autokauf auch nicht eine Mercedes Luxuskarosse um hinterher im Wege der \"Vertragsauslegung\" einen Fiat 500 Kleinstwagen aufgeschwatzt und als Mercedes in Rechnung gestellt zu bekommen. Wer dies auch noch für rechtens hält, dem bleibt tatsächlich nur der Weg zum Vormundschaftsrichter.
--- Zitat --- Das LG Frankenthal geht in Ihrem Fall nicht davon aus, dass Sie Tarifkunde sind. Es hat Ihren Sonderkundenstatus ausdrücklich bestätigt.
--- Ende Zitat ---
Da wissen Sie mal wieder mehr als ich; nehme an, dass Sie eine bessere Informantenquelle haben als mein Rechtsanwalt, mit dem mich übrigens eine sehr
gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit verbindet, oder haben Sie dies im \"Wege der Vertragsauslegung\" oder per Kristallkugel herausbekommen.
--- Zitat --- Statt dessen haben Sie sich mit der Verbreitung von Verschwörungstheorien beschäftigt, und sich ansonsten beratungsresistent gezeigt.
--- Ende Zitat ---
Was fabulieren Sie sich denn hier wieder zurecht? Wo verbreite ich denn Verschwörungstheorien, wenn ihre Zunftkollegen (RLG Frank Fahsel a.D., OLG-Richter Dr. Egon Schneider, ... etc., zuletzt das BVerfG ) an die Öffentlichkeit gehen und selbst einräumen resp. per Beschluss testieren, dass an deutschen Gerichten Tatbestandsverfälschungen, Gehörsverweigerung, Mißbrauch des Rechts auf den gesetzlichen Richter, Rechtswillkür auf der Tagesordnung sind und der EuGH per Urteil feststellt, dass die BRD keine Rechtsstaat mehr ist.
Sie sollten mit Ihrer Juristenbrille mal den Blick über den Tassenrand wagen und sich mal eingehend darüber informieren, was in der Welt eigentlich vorgeht und sich nicht nur von unserer Einheitspresse zuschwallen lassen (sehr empfehlenswert die bemerkenswert objektive Berichterstattung unserer Nachbarn, den Eidgenossen).
Noch ist es nicht zu spät für Sie, die Parallelwelt, in der sie möglicherweise leben, rechtzeitig zu verlassen und die Realität, wie die Welt nun mal wirklich ist, wahrzunehmen. Ich bin gerne bereit, auch gerade weil Sie mir Beratungsresistenz unterstellen, sie hier ein Stückchen des Weges zu begleiten, respektive Hilfestellung zu leisten :)
reblaus:
--- Zitat ---Original von Stubafü Da wissen Sie mal wieder mehr als ich;
--- Ende Zitat ---
Natürlich weiß ich da mal wieder mehr als Sie. Im Gegensatz zu Ihnen verstehe ich etwas von der Materie.
--- Zitat ---Original von Stubafü \"I. Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass die Kammer an ihrer Auffassung festhält, dass das Preisbestimmungsrecht der Klägerin sich aus den AVBGasV ergibt und diese auch dann Vertragsbestandteil geworden sind, wenn sie bei Vertragsschluss nicht vorgelegen haben, da der Beklagten jedenfalls die Möglichkeit verschafft wurde, in zumutbarer Weise davon Kenntnis zu nehmen (§ 305 Abs 2 Nr.2 BGB\"
--- Ende Zitat ---
In der Grundversorgung gilt die AVBGasV bzw. GasGVV ohne dass sie dem Vertrag beiliegen muss. Es handelt sich schließlich um eine Verordnung und um keine Parteivereinbarung.
Soll die AVBGasV jedoch nur im Rahmen einer Parteivereinbarung als AGB Vertragsbestandteil werden, so geschieht dies gemäß § 305 BGB. Dies ist nur im Rahmen eines Sondervertrages möglich.
--- Zitat ---Original von Stubafü es kann nur etwas \"ausgelegt\" werden, das im Vertragswerk ausgehandelt und Vertragsbestandteil geworden ist;
--- Ende Zitat ---
Jedes Gesetz kann und muss ausgelegt werden, so auch § 305 BGB.
Fänden Sie es nicht besser, wenn Sie Ihren Fall in Zukunft von Ihrem Anwalt bearbeiten ließen? Sie selbst haben ehrlich gesagt nicht die geringste Ahnung von der Rechtswissenschaft.
Stubafü:
@Zeus
Durch Metaphern gewinnt die Sprache an Ausdrucksmöglichkeiten, es kommen Bedeutungsnuancen hinzu, welche die Kommunikation lebendiger und oftmals auch prägnanter machen.
Lernen findet z.B. häufig über Analogien statt und Analogien sind die Bausteine, aus denen Metaphern gemacht werden.
Metaphern sind eine Denktechnik, mit ihrer Hilfe können Probleme gelöst, Neues gelernt und Zusammenhänge verstanden werden.
Das scheint in ihrem Fall gründlich misslungen zu sein.
Ihre 3 Beiträge bleiben wohl ein Fall für den Vormundschaftsrichter.
Stubafü:
@reblaus
Wie oft soll ich\'s Ihnen noch schriftlich geben:
Sie können mich mit Ihren dolosen Auslegungstheorien nicht überzeugen; was nicht verhandelt wurde und nie Verhandlungsgegenstand war, kann niemals Vertragsbestandteil werden, auch nicht durch richterliche Auslegung, es sei denn das Gericht verfälscht entgegen der Aktenlage den Tatbestand. Ihre unsinnigen Auslegungstheorien sind contra legem, da sie sowohl dem Wortlaut als auch dem Inhalt des §305 BGB widersprechen respektive weder in Rechtsprechung noch Literatur begründet sind. Auch stetes Wiederholen macht Ihre Auslegungstheorien nicht wahrer.
Es ehrt mich dass Sie mir unterstellen, ich hätte \"nicht die geringste Ahnung von den
Rechtswissenschaften\", denn dies bedeutet im Umkehrschluss, dass ich zumindest meinen gesunden Menschenverstand behalten habe und das reicht mir.
Wie sagte Harold Pinter über die \"Rechtswissenschaftler\":
\"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen\"
Wenn Sie darauf noch stolz sind, dann sind Sie zu einem hoffnungslosen Fall in dieser Endzeitgesellschaft mutiert.
Schließen wir unsere Diskussion ab und wünschen uns eine gute Nacht.
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