Energiepreis-Protest > Pfalzgas Frankenthal
Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?
Stubafü:
@reblaus
--- Zitat --- Fakt ist, Sie haben die Unbilligkeit wenn auch nur hilfsweise gerügt. Dann mussten Sie damit gerechnet haben, dass es dem Gericht möglicherweise auf die Billigkeit der Preiserhöhung ankommt. Wenn aber nun eintritt, womit Sie gerechnet haben, wo ist dann das Problem?
--- Ende Zitat ---
Wenn Sie es immer noch nicht begriffen haben, ich sags Ihnen gerne:
Das Problem ist die 2. HK des LG Frankenthal.:D:D:D
reblaus:
Die 2. Handelskammer des LG Frankenthal ist kein Problem sondern ein Fakt. Mit dem werden Sie sich abzufinden haben.
Stubafü:
@reblaus
--- Zitat --- Die 2. Handelskammer des LG Frankenthal ist kein Problem sondern ein Fakt.
--- Ende Zitat ---
Sie ist wirklich ein Problem, glauben Sie mir.
--- Zitat --- Mit dem werden Sie sich abzufinden haben.
--- Ende Zitat ---
Meinen Sie wirklich ?? Mal sehen was die Wiprüf-Kammer und dieStA Berlin dazu sagen werden.
Stubafü:
@tangocharly
--- Zitat --- Und was ist die Konsequenz aus dieser Feststellung für Sie: Art. 20 Abs. 4 GG ?
--- Ende Zitat ---
Wissen Sie, es macht wenig Sinn, sich an Isensee und von Arnim zu wenden, die jetzt das Gegenteil von dem predigen/publizieren was sie vormals gelehrt haben. Insoweit könnte man versucht sein, sie sogar als geistige Väter dieses abgewirtschafteten Rechtssystems zu bezeichnen. Schachtschneider übt sich derzeit in verhaltenem Protest, wohl weil ihm Gauweiler sein Honorar für seine letzte Verfassungsbeschwerde (die ja im Ergebnis nichts gebracht hat) nach seinem eigenen Bekunden noch schuldet und er als Uni-Professor noch in Amt und Würden ist.
Prof. Dr. jur Bracht ist wohl derjenige, der hinter der nicht nur von mir vertretenen Meinung konsequent steht, will man seinem Rechtsgutachten zur völkerrechtlichen Situation Deutschlands folgen, dem auch in der Sache selbst bislang von keinem namhaften Völkerrechtler widersprochen worden ist.
Mit den wirklich Zuständigen, nämlich den Milltärstaatsanwaltschaften in Washington DC (Vertretung in Stuttgart US- Justizverbindungsstelle KELLEY BARRACKS) und Moskau (über seine Excellenz, den russischen Botschafter in Berlin an die
Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation, zu Hdn. den
Obermilitärstaatsanwälten Generalmajor Kondratov, Oberst Derjugin und Oberst
Wolin ) , besteht diesseits schon Schriftverkehr. Wollen mal sehn, was die zuständigen Herrschaften zu diesem Rechtssystem in \"Vierzonesien\" zu sagen haben und/oder Abhilfe schaffen werden.
Lothar Gutsche:
@ Stubafü
Es lohnt sich offensichtlich nicht, Ihren Fall mit den Experten reblaus, RR-E-ft und Black weiter zu diskutieren. Denn Sie haben den Sachverhalt klar beschrieben, wonach Sie aus mehreren Gründen auf Grund der Fakten eindeutig Sondervertragskunde sind. Dazu braucht es kein Studium weiterer Rechtsprechung, wie es Ihnen RR-E-ft empfiehlt, schon gar nicht von einer unteren Instanz wie dem LG Gera. Einzig der Hinweis von Black kann Sie eventuell weiterbringen, \"wegen Unverhältnismäßigkeit von der Einholung eines Gutachtens abzusehen § 287 Abs. 1, 2 ZPO\". Alles andere, was die Experten gestern so schrieben, klingt gut, hat aber mit Ihrem Fall überhaupt nichts zu tun.
Im übrigen möchte ich mich für Ihre hoch interessanten Literaturhinweise bedanken (Lamprecht, Wenzel und Bracht). Es würde mich auch freuen, wenn Sie direkt mit mir Kontakt aufnehmen könnten. Ich bin übrigens kein Jurist.
Viel Erfolg
Lothar Gutsche
Email: Lothar.Gutsche@arcor.de
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