Energiepreis-Protest > Pfalzgas Frankenthal
Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?
Black:
--- Zitat ---Original von Cremer
man sollte dies der vorgesetzten Dienststelle, nicht OLG, sondern dem Justizministerium melden, am besten ein Schreiben direkt an Herrn Minister, was sich da eine kleine Richterin an einem LG so erlaubt.
--- Ende Zitat ---
Schon mal was von der richterlichen Unabhängigkeit gehört?
Wie sagt es der deutsche Richterbund:
--- Zitat ---Die vom Grundgesetz garantierte richterliche Unabhängigkeit soll die Rechtsprechung vor jeglicher Einflussnahme durch Exekutive und Legislative schützen.
Die Verfassungsgarantie der richterlichen Unabhängigkeit fordert, die Abhängigkeit der Richter von der Justizverwaltung so gering wie möglich zu halten. Es soll jede Einflussnahme auf die Rechtsstellung der Richter unterbleiben, die vermeidbar ist, weil sie nicht aus Gründen der Funktionsfähigkeit der Justiz erforderlich ist (BVerwG ZBR 2006, 349, 350).
--- Ende Zitat ---
Stubafü:
@kamaraba
sicher habe ich die 1. Instanz selbst ausgefochten; aber es war kein \"Bungeespringen ohne Seil\". es war vielmehr ein \"Dorfrichter Adam\" Spektakel, das ging so 2 Jahre bis terminiert wurde, dann heftiger Wortwechsel und Schlagabtausch, Dorfrichter Adam in der Versenkung und nach -erfolglosen Befangenheitsantrag- Verweisung der Sache an die Handelskammer des LG Frankenthal auf Antrag des Gegner-Rechtsanwaltes.
Im Prinzip ist die Sache jetzt vor dem LG FT mit Rechtsanwalt die gleiche wie ohne beim AG Sp, mit dem kleinen kommerziellen Unterschied: ich mache meine Schriftsätze immer noch selbst, mein RA reicht Sie nach Überprüfung ein, ist zwar eine etwas unbefriedigende Arbeitsteilung aber jetzt kostet es die Rechtschutzversicherung Geld.
Stubafü:
@black
--- Zitat --- Schon mal was von der richterlichen Unabhängigkeit gehört?
--- Ende Zitat ---
:D
In § 305 BGB steht:
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
Nun hat der Verwender mir freundlicherweise in seiner Auftragsbestätigung schriftlich mitgeteilt, dass die AVBGasV bei Vertragsabschluss schlicht nicht vorgelegen hat und dass er sie mir -sofern ich Bedarf habe- nachträglich per Post zur Verfügung stellen wird.
Jetzt frage ich Sie mal allen Ernstes: Was hat dies mit \"richterlicher Unbahängigkeit zu tun, wenn ein Richter in seinem Beschluss -qua per ordre mufti- feststellt, dass es -entgegen dem vorzitierten Gesetzeswortlaut- gar nicht darauf ankommt, ob der Klauselverwender seine Klauseln bei Vertragsschluss mir vorgelegt hat, sondern dass es meine verdammte Pflicht und Schuldigkeit sei, die Klauseln des Verwenders bei Vertragschluss beizuschaffen.
Da mir schon der \"Vertragsinhalt\" vor \"Vertragschluss\" unbekannt war, wie soll ich dann wissen, was ich zum Vertragschluss beibringen soll ??
Wenn solche hahnebüchenen Vorfälle in deutschen Justizpalästen Alltag sind, und es gängige Praxis ist, dies mit der \"richterlichen Unabhängigkeit\" auch noch wegzubügeln, dann finis germania und sie können die gesamte Rechtsprechung in die Tonne kloppen!
Denn die richterliche Unabhängigkeit enthebt den Richter auch nicht von der Bindung an das Gesetz.
\"Le juge ne que la bouche qui prononce les règles de lois\" (Montesquieu).
Dies einmal grundsätzlich, die gottähnlichen Juristen-Attituden sollten wir hier in diesem Forum aussen vor lassen. Dann kommuniziert es sich besser.
Richterliche Unabhängigkeit gibt es realiter nicht, auch wenn das mancher nicht wahrhaben will.
Natürlich ist ein Richter in Deutschland unabhängig, dies bezieht sich aber lediglich aufs finanzielle und beamtenrechtliche, wobei hinsichtlich der abgelieferten richterlichen Gegenleistungen Anspruch und Wirklichkeit -wie das der Bürger tagtäglich erfährt- sehr weit auseinanderklaffen.
Unabhängig ist der deutsche Richter / die deutsche Richterin natürlich auch nicht. Einerseits gibt es eine auch richterlich nicht zu ignorierende öffentliche Meinung und zum anderen will zumindest der ehrgeizige und zielstrebige Richter auch mal befördert werden, z. B. zum Landgericht oder Oberlandesgericht und da gilt es schon neben der perfekten Beherrschung von Paragrafen auch die richtige Meinung zu haben, die von den Beförderungsgremien (meist von den Schwachmaaten in der \"Politik\";) gewünscht wird.
Unabhängig ist der Richter auch deshalb nicht, weil sein Urteil mittels Beschwerde anfechtbar ist und dann vor dem Oberlandesgericht bestand haben muss. Der Richter weiß aber schon bei seiner Urteilsfindung, welche Meinung am Oberlandesgericht vorherrscht und welche Urteile er prompt wieder auf seinen Schreibtisch zurückbekommt.
Und da er sich doppelte Arbeit sparen will, liegt die Versuchung nahe, das Ersturteil gleich so zu machen, dass Beschwerde nur in den Fällen eingereicht werden, die ohnehin keinen Erfolg beim OLG haben werden. Soweit meine Auffassung, werter Herr reblaus und meine Einschätzung von der Praxis der Obergerichte in unserem Ländle.
Unabhängig ist der Richter, insbesondere in ländlichen und kleinstädtischen Bereichen auch nicht, denn er ist dort sozial eingebunden, hat eventuell seine Kinder auf der Waldorfschule, in der auch eine der am Verfahren beteiligte Rechtsanwältin ihre Tochter hat und -Allmächtiger- da muss man schon über manchen Unsinn, den sie im Termin und beim Schriftsatzwechsel verzapft, zum Nachteil der Gegenpartei hinwegsehen und all dies begründet mit der \"richterlichen Unabhängigkeit\".
Richterliche Unabhängigkeit ist demzufolge ein Ziel und eine ständige Aufgabe, der sich der Richter in seiner Arbeit versuchen kann, anzunähern, notfalls auch auf Kosten seiner Karrierechancen, was er aber in den meisten Fällen -für ihn verständlicherweise- nicht tut.
Die Gewaltenteilung zwischen Justiz, Parlament und Regierung soll Buergerinnen und Buerger vor Willkuer schuetzen. Mit diesen drei Staatsgewalten konkurrieren laengst Medien und Lobbyismus. Wie ist es um deren Legitimation bestellt? Kommt das Machtgefuege aus der Balance? Veraendert sich die Rolle der Justiz?
Da gibt es ein schönes Büchlein, das sich über den Staatsjuristen-Beförderungsalltag sehr ausführlich auslässt, ebenfalls sehr lesenwert und sogar von einem leiblichen Richter, allerdings einem a.D. :
\"Schwarze Roben, weiße Westen. Richterkarriere contra richterliche Unabhängigkeit\"
Werner Stichs, Vorsitzender Richter am Landgericht Karlsruhe
So jetzt habe ich mir meinen Frust von der Seele geschrieben und nun ein bonmot
zum Abschluss:
Ein hoher Politiker, der betrunken 2 Arbeiter überfahren hat, fragt seinen Parteifreund, der Richter am Amtsgericht ist, was denn nun bei der Gerichtsverhandlung passieren würde. \"Mach dir keine Sorgen, das kriegen wir schon hin\", meint der Richter.
\"Der eine, der durch deine Autoscheibe flog, der kriegt ein Verfahren wegen Einbruch. Und der, der bei dem Zusammenstoß 15 Meter durch die Luft flog, den verfolgen wir wegen Unfallflucht \"
So weit zur \"richterlichen Unabhängigkeit\"
Schönen abend, ihr beiden, \"black\" und \"reblaus\", wünscht euch Stubafü- trotz manchen Spasses, den ihr hier im Forum manchmal verzapft oder nehmt ihr die Mehrheit eurer Beiträge wirklich ernst?;)
Cremer:
@black,
ist im Prinzip schon richtig, aber hier in diesem Fall bestimmt nicht.
Da muss man einfach die Richterin beim JM \"anschwärzen\" :D :D :D
reblaus:
@Stubafü
Sie können den § 305 BGB zitieren so oft Sie wollen. Den Satz, \"bei schriftlich abgeschlossenen Verträgen müssen die AGB der Hauptvertragsurkunde bei Vertragsschluss beiliegen\", werden Sie nicht finden. Dies hat die ständige Rechtsprechung durch Auslegung festgelegt.
Die Vorsitzende Richterin hat ebenso Anspruch auf eine sperrige und uneinsichtige Rechtsauffassung wie Sie. Es ist nicht Ihr persönliches Privileg, Ansichten vertreten zu dürfen, die einer verständigen und ausgewogenen Würdigung der Gesamtumstände zuwiderlaufen.
In Ihrem Fall krachen einfach zwei Betonköpfe mit voller Wucht gegeneinander.
Bei Ihrer Forderung, der Richter müsse bei seiner Beurteilung die öffentliche Meinung berücksichtigen, stellen sich mir alle Haare zu Berge. Gerade in der Pfalz gab es mit dem Wormser Kinderschänderprozess doch das grausige Beispiel, was passiert, wenn Staatsanwälte einem geifernden Mob mit psyochologischem Feierabendsachverstand folgen, statt ihren eigenen Verstand zu benutzen. Es ist einem unabhängigen Richter, der sich nur vom Gesetz und nicht von der öffentlichen oder veröffentlichten Meinung leiten ließ, zu verdanken, dass es nicht zu einem fürchterlichen Justizirrtum gekommen ist.
Wer so eklatant und mit so einfältiger Begründung wie das LG Frankenthal die ständige Rechtsprechung missachtet, wird sich von einer weiteren Karriere bereits innerlich verabschiedet haben. Das LG Frankenthal widerlegt somit Ihre Auffassung, dass sich der Richter nur von Karrieredenken leiten ließe.
Sie werden einem Juristen sicherlich zugestehen, dass er mit ein wenig handwerklichem Geschick eine Gartenlaube auch selbst zusammenzimmern kann. Vermutlich werden Sie beide Hände über dem Kopf zusammenschlagen, wenn Sie erfahren, dass der selbe Jurist ein achtgeschossiges Hochhaus in Eigenregie erstellen möchte.
Ich glaube, dass Sie einen eindeutigen Zahlungsanspruch im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens ohne fremde Hilfe werden durchsetzen können. Nachdem Sie aber noch nicht einmal der Unterschied zwischen einer Beschwerde und einer Berufung bzw. Revision zu kennen scheinen, würde ich Ihnen dringend raten, die weiteren Schriftsätze in Ihrem Verfahren von Ihrem Anwalt abfassen zu lassen. Hier sind nämlich durchaus kniffelige Probleme zu lösen, die auch gestandenen Anwälten und Richtern Probleme machen, wie man aus den widersprüchlichen Urteilen der Instanzgerichte erkennen kann.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, frage ich mich warum Sie diese ganze Diskussion eröffnet haben, dann haben Sie doch gar kein Prozesskostenrisiko.
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