Energiepreis-Protest > Pfalzgas Frankenthal
Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?
kamaraba:
@stubafü
--- Zitat ---dass die Sache nun mit Anwaltszwang, sprich kostenintensiver für mich, weiterverfolgt wird
--- Ende Zitat ---
Dies erweckt bei mir den Anschein dass Sie die Sache vor dem AG ohne Anwalt angegangen sind, quasi Bungeespringen ohne Seil?
reblaus:
@Stubafü
Wie soll denn Ihrer Ansicht nach eine überholte ständige Rechtsprechung beseitigt werden, wenn der Richter, der dies erkennt, damit rechnen muss von einer Partei als befangen abgelehnt und mit einem Strafverfahren wegen Rechtsbeugung überzogen zu werden.
Die Rechtswissenschaft ist keine so präzise Wissenschaft wie die Mathematik. Wenn sie statische Berechnungen anstellen, oder Baupläne vorgeben, dann ist ein Säulenumfang von 30 cm eben 0,3 m und nicht 25 cm. Eine solch eindeutige Lösung kennt die Rechtswissenschaft nicht. Dort geht es darum das Gesetz auszulegen. Wenn sich über die Zeitläufte die Umstände oder auch nur die allgemeinen Ansichten ändern, so muss deshalb nicht sofort das Gesetz angepasst werden, denn es reicht meistens aus, das Gesetz neu zu interpretieren. Das lernen Juristen mit dem ersten Semester. Es gibt ein juristisches Problem und zwei unterschiedliche Meinungen wie das Gesetz auszulegen ist.
Der Gang vor Gericht ist aus diesem Grund immer mit einer Unwägbarkeit verbunden. Denn weder Sie noch Ihr Gegner entscheiden, was Recht und was Unrecht ist, sondern ein unabhängiger Richter. Wenn dieser eine Auslegung wählt, die Ihnen nicht passt müssen Sie in die nächste Instanz. Wenn die letzte Instanz auch nicht so entscheidet, wie Sie es für richtig halten, haben Sie Pech gehabt.
Ob Sie dieses System gut oder schlecht finden ist solange unerheblich, als Sie nicht ein besseres System vorschlagen.
Ich bin von unserem Rechtssystem überzeugt, nicht notwendigerweise von jeder Entscheidung, die es hervorbringt. Im übrigen gestatte ich mir, meine eigene Meinung auch auf die Gefahr hin zu vertreten, dass diese anderen Diskussionsteilnehmern nicht passt.
Dass Sie sich in einer misslichen Lage befinden, verstehe ich. Ich habe Ihnen aber gleich zu Anfang einen Weg benannt, aus dieser Sache mit einem blauen Auge herauszukommen, bevor die Gutachterkosten zuschlagen. Erkennen Sie den Anspruch der Gegenseite sofort an, wenn Ihnen das Chance-Risiko-Verhältnis zu ungünstig erscheint.
Black:
Wenn ich mir die Entscheidung LG Frankenthal, Urt. v. 10.09.09, Az. 2 HK O 90/09 so anschaue, dann sieht es wirklich nicht gut aus.
reblaus:
Es sieht sogar noch schlechter aus, nachdem die Kammer von ihrer eigenen Auffassung abgerückt izu sein scheint, nachdem treuwidrig handelt, wer trotz bestehender Wahlmöglichkeit seinem Versorger abverlangt, die Preise nur in billiger Weise erhöhen zu dürfen. Damals wurden wenigstens keine Gutachten für 10.000 € eingeholt.
Da hilft nur eines ab in die nächste Instanz. Irgendwann wird der Pfalzgas diese Richterin einfach zu teuer werden.
Atemberaubend ist dieser Schwachsinn schon, den diese Kammer verzapft. Die Vorsitzende Richterin will sicher nichts mehr werden, und wird auch nichts mehr.
Cremer:
@reblaus,
--- Zitat ---Atemberaubend ist dieser Schwachsinn schon, den diese Kammer verzapft. Die Vorsitzende Richterin will sicher nichts mehr werden, und wird auch nichts mehr.
--- Ende Zitat ---
sag ich doch !
man sollte dies der vorgesetzten Dienststelle, nicht OLG, sondern dem Justizministerium melden, am besten ein Schreiben direkt an Herrn Minister, was sich da eine kleine Richterin an einem LG so erlaubt.
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