Energiepreis-Protest > Pfalzgas Frankenthal
Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?
bolli:
--- Zitat ---Original von Stubafü
Unabhängig ist der deutsche Richter / die deutsche Richterin natürlich auch nicht. Einerseits gibt es eine auch richterlich nicht zu ignorierende öffentliche Meinung und zum anderen will zumindest der ehrgeizige und zielstrebige Richter auch mal befördert werden, z. B. zum Landgericht oder Oberlandesgericht und da gilt es schon neben der perfekten Beherrschung von Paragrafen auch die richtige Meinung zu haben, die von den Beförderungsgremien (meist von den Schwachmaaten in der \"Politik\";) gewünscht wird.
--- Ende Zitat ---
Wenn Sie diese Argumentations- und Wortwahl auch in Ihrer Verteidigung vor Gericht an den Tag gelegt haben, ist mir auch klar, warum Sie, aus Ihrer Sicht, beleidigt worden sind. War sicher ne lustige Verhandlung. :D
--- Zitat ---Original von Stubafü
Unabhängig ist der Richter auch deshalb nicht, weil sein Urteil mittels Beschwerde anfechtbar ist und dann vor dem Oberlandesgericht bestand haben muss. Der Richter weiß aber schon bei seiner Urteilsfindung, welche Meinung am Oberlandesgericht vorherrscht und welche Urteile er prompt wieder auf seinen Schreibtisch zurückbekommt.
Und da er sich doppelte Arbeit sparen will, liegt die Versuchung nahe, das Ersturteil gleich so zu machen, dass Beschwerde nur in den Fällen eingereicht werden, die ohnehin keinen Erfolg beim OLG haben werden. Soweit meine Auffassung, werter Herr reblaus und meine Einschätzung von der Praxis der Obergerichte in unserem Ländle.
--- Ende Zitat ---
Jetzt wandern Sie aber auf\'s falsche Tor zu. Wenn dem so wäre, sollte die Richterin am LG aber doch anders entscheiden, oder sitzen an Ihrem OLG noch weitere von diesen \"Torfnasen\", die nicht verstehen, worum es in Ihrer (unserer?) Welt geht ?
--- Zitat ---Original von Stubafü
So jetzt habe ich mir meinen Frust von der Seele geschrieben und nun ein bonmot
zum Abschluss:
Ein hoher Politiker, der betrunken 2 Arbeiter überfahren hat, fragt seinen Parteifreund, der Richter am Amtsgericht ist, was denn nun bei der Gerichtsverhandlung passieren würde. \"Mach dir keine Sorgen, das kriegen wir schon hin\", meint der Richter.
\"Der eine, der durch deine Autoscheibe flog, der kriegt ein Verfahren wegen Einbruch. Und der, der bei dem Zusammenstoß 15 Meter durch die Luft flog, den verfolgen wir wegen Unfallflucht \"
--- Ende Zitat ---
Gibt\'s dafür ne Quelle aus dem Witzheft oder aus der Juristenzeitung ?
Black:
--- Zitat ---Original von Cremer
@black,
ist im Prinzip schon richtig, aber hier in diesem Fall bestimmt nicht.
Da muss man einfach die Richterin beim JM \"anschwärzen\" :D :D :D
--- Ende Zitat ---
Ich kann den Frust schon verstehen, aber das Justizministerium ist schlichtweg nicht befugt Einfluss auf ein Verfahren zu nehmen. Der Minister der das versucht, dürfte sich ganz schön die Finger verbrennen. Er hätte nämlich gar keine Handhabe irgend etwas gegenüber der Richterin \"anzuweisen\". Er kann sie noch nicht einmal entlassen.
Woher kommt eigentlich dieser Drang immer Briefe und Beschwerden an Ministerien, Gott und die Welt und den weihnachtsmann schreiben zu wollen, wenn es mal rechtlich nicht so läuft, wie man es erwartet hat? Hat das jemals was genützt oder ist das noch ein Anhängsel aus absolutistischer Zeit, als man Briefe an den König schrieb?
--- Zitat ---Original von Stübafü
Unabhängig ist der Richter auch deshalb nicht, weil sein Urteil mittels Beschwerde anfechtbar ist und dann vor dem Oberlandesgericht bestand haben muss. Der Richter weiß aber schon bei seiner Urteilsfindung, welche Meinung am Oberlandesgericht vorherrscht und welche Urteile er prompt wieder auf seinen Schreibtisch zurückbekommt.
Und da er sich doppelte Arbeit sparen will, liegt die Versuchung nahe, das Ersturteil gleich so zu machen, dass Beschwerde nur in den Fällen eingereicht werden, die ohnehin keinen Erfolg beim OLG haben werden.
--- Ende Zitat ---
Dann besteht doch kein Grund zur Sorge.
Lothar Gutsche:
@ Black
Das Deutsche Richtergesetz (DRiG) sieht eine Dienstaufsicht vor, die im Fall von Rechtsbeugung sehr wohl eine inhaltliche Überprüfung richterlicher Entscheidungen ermöglicht. Zwar darf nach § 26 DRiG im Allgemeinen der Inhalt einer richterlichen Entscheidung nicht Gegenstand von Dienstaufsichtsmaßnahmen sein. Aber, so der führende Kommentar von Dr. Günther Schmidt-Räntsch und Dr. Jürgen Schmidt-Räntsch zum Deutschen Richtergesetz auf Seite 443 in Randnummer 31 zu § 26 DRiG, 6. Auflage 2009:
„Eine Ausnahme besteht nur insoweit, als auf Grund gesetzlicher Vorschriften der Inhalt einer Entscheidung im Disziplinar- oder Strafverfahren nachgeprüft werden kann, so bei Rechtsbeugung (§339 StGB).”
Ferner heißt es bei Schmidt-Räntsch in Randnummer 40 zu § 26 DRiG auf Seite 447:
„Sofern es sich um Richterbestechung oder Rechtsbeugung handelt (§§ 334, 339 StGB) beziehen sich die Maßnahmen der Dienstaufsichtsbehörde zwangsläufig auch auf den Inhalt einer richterlichen Entscheidung. In solchen Fällen wird die zuständige Dienstbehörde aber unverzüglich die richterliche Entscheidung über die vorläufige Dienstenthebung und die Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens (§ 63 Abs. 2 und § 83) herbeizuführen haben.”
Vor dem Hintergrund kann Stubafü mit seinen starken Sachargumenten sehr wohl beantragen, dass der Landgerichtspräsident im Rahmen seiner Dienstaufsicht ein förmliches Disziplinarverfahren nach § 63 DRiG gegen den Richter aus seinem Energiestreit einleitet.
Viele Grüße
Lothar Gutsche
Cremer:
@Lothar Gutsche,
stimme mit Ihnen überein !
reblaus:
@Lothar Gutsche
Das ist ja alles schön und richtig was Sie hier schreiben. Sie könnten noch ergänzen, dass ein Richter auch wegen Mordes, Diebstahl und anderen Straftaten belangt werden kann. Er steht nämlich wie jeder andere Bürger dieses Landes nicht über dem Gesetz.
Das einzige was Sie bei Ihren Überlegungen noch nicht deutlich genug ausformuliert haben, ist die Voraussetzung, dass der Richter den Tatbestand der Rechtsbeugung sowohl objektiv als auch subjektiv erfüllt haben muss. Wenn Sie im Falle des LG Frankenthals hier vortragen würden, wie und aus welchen Gründen dieser Straftatbestand erfüllt wurde, wäre ich Ihnen verbunden. Wir könnten Sie dann gegbenenfalls auf Ihren konkreten Denkfehler aufmerksam machen.
Neben Richtern können auch alle anderen Bürger Straftatbestände erfüllen. Es wäre auf die Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung hinzuweisen. Wer einen anderen einer Straftat bezichtigt, für die dieser noch nicht rechtskräftig verurteilt wurde, könnte ein böses Erwachen erleben.
Vernünftigerweise ist in solchen Fällen besser vom Tatverdacht zu sprechen. Dies setzt aber eine gewisse Einsicht voraus, dass die eigene Einschätzung auch fehlerhaft sein könnte.
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