Energiepreis-Protest > Pfalzgas Frankenthal

Befangener Gutachter und/oder befangenes Gericht?

<< < (4/21) > >>

hko:
Hallo,

eine Frage an die Fachleute:

Würde eine Rechtsschutzversicherung im Falle des Unterliegens auch die Kosten dieses teuren Gutachtens übernehmen?

An sich sollte die Handelskammer (!!!) des LG Frankenthal doch fachlich kompetent sein, solche Prüfungen selber durchzuführen und die Sachlage auch zu beurteilen.

Gruß hko

Stubafü:
@reblaus

 
--- Zitat --- In § 305 BGB steht nicht wörtlich drin, dass bei einem schriftlich abgeschlossenen Vertrag die AGB in Schriftform beiliegen müssen. Diese Rechtsfolge ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung. An diese ist das LG Frankenthal nicht gebunden. Was im Grundsatz auch richtig ist.
 
--- Ende Zitat ---

In § 305 BGB steht:

§ 305
Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag (1)

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat.

Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind.

 (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.Es geht hier nicht um das wie des Vermittelns, sondern dass es dem anderenVertragsteil vermittelt worden ist; wie kann ich mich mit den AGB der Pfalzgas respektive deren Geltung einverstanden erklären, wenn ich diese bei der Vertragsverhandlung/beim Vertragsabschluss nie zu Gesicht bekommen habe.Ich habe keine Einwendungen, dass die ansonsten so \"förmelnden\" Juristen hier keinen Wert auf die Form der Übermittlung Wert legen, meinetwegen hätten Sie es mir per Rauchzeichen oder Wandmalerei vermitteln können, aber selbst dieses haben sie nicht getan.Ich kann daher ihrem letzten Beitrag keine Ernsthaftigkeit unterstellen und dies ist eigentlich schade, angesicht der in dieser Sache von Ihnen bislang beigesteuerten, konstruktiven Vorschläge.Zu Ihrem wohl etwas kühnen Beispiel im Hinblick auf die von \"bolli\" vertreteneMeinung hinsichtlich des Bestehenes eines Sondervertragsstatus, erlaube ich mir ein weiteres beizusteuern und dies hinsichtlich Ihres grenzenlosen Vertrauens in die Rechtsprechung des pfälzischen Obergerichtes:Stellen Sie sich einmal vor, ich würde alle meine Statischen Berechnungen mit der Sorglosigkeit aufstellen wie Ihr Vertrauen in die deutsche Justiz ist, also frei nach dem Motto: Führt eine hiervon durch meine fehlerhafte Lastannahme zu Schäden am Gebäude, der Baumeister an der Baustelle wirds richten und wieder aufbauen und der Bauherr trägt die Kosten. So kann das Miteinander wohl nicht funktionieren.Nun noch zu Ihrer Kommentierung des Beitrags von Gaspreisprotest-Kamerad Lothar Gutsche mit der ernsthaften Frage an Sie:Was würden Sie von der pfälzischen Justiz halten die Ihnen1. In der ersten Instanz einen Amtsrichter beschert, der sie im Termin beleidigt, sie hiergegen Befangenheitsantrag stellen, er in der richterlichen Stellungnahme noch nicht einmal soviel Rückgrat besitzt, zu seinen Äußerungen zu stehen, sein Richterkollege in schützt und demzufolge auch den Antrag abschmettert,2. dem gegnerischen Anwalt, die Sache an das LG Frankenthal (nicht dem meinigen, der 1 Jahr zuvor gestellt worden ist) stattzugeben mit der Folge. dass die Sache nun mit Anwaltszwang, sprich kostenintensiver für mich, weiterverfolgt wird,3. Die Rechtssache an die Handelskammer des LG Frankenthal verwiesen wird, derenRicherin im 1. Terim der Auffassung war, ich hätte den Sachvortrag der Klägerin nicht wirksam bestritten, obgleich jeder meiner Schriftsätze grundsätzlich den unwahren Sachvortrag der Klägerseite mit Nichtwissen bestritten hat und erst auf massiven Protest meinerseits sich bequemt hat, auf diese abenteuerliche prozessuale und leicht durchschaubare Finte zu verzichten,4. der Zorn der LG-Justiz sich dann in dem subtilen Zweizeiler-Beschluss (s.o. 2. Beitrag) dahingehend manifestiert, in dem ein \"Gutachter\" beauftragt wird, dessen Honorar Bundestagsabgeordneten-Diäten vergleichbar ist, mit dem Ziel, bei mir Prozessrisiko-Schockzustände auszulösen5. dieser \"Gutachter\" mit Wissen des Gerichtes gleichzeitig Geschäftsführer eines Konkurrenzunternehmens der Klägerin ist und für dessen \"Unabhängigkeit\" ich keinen Pfifferling verwetten würde6. das Gericht dennoch auf die offensichtlich rechtswidrige Erstellung dieses Gutachtens besteht (warum wohl, es darf 3x geraten werden)7. mit der Erstellung dieses Gutachtens dem Beklagten offensichtlich das rechtliche Gehör verweigert wird (denn wie kann man auf ein Gutachten Stellung nehmen, dessen prozessrelevanten Teile mit Billligung des Gerichts unter Verschluss gehalten werden)8. die Einholung des \"Gutachtens \" prozessirrelevant ist, da ich aktenkundig Sonderkunde und nicht Tarifkunde bin, dies jedoch vom Gericht mit abenteuerlicher,offensichtlich wahrheitswidriger Argumentation ignoriert wird,diese Frage werden Sie mir wohl nie beantworten, zumindest nicht so lange Sie \"Organ der Rechtspflege\" sind, wovon ich ausgehe. Vielleicht sollten Sie, um etwas mehr von den \"hohen Weihen\" der BRD-Justiz abzurücken und in die bundesdeutsche Rechtswirklichkeit zurückzukehren, die Schlussbilanz eines \"langen Richterlebens\" des Landesrichters Frank Fahsel a.D., des OLG-Richters a.D. Dr. Egon Schneider und des Verfassungsrichters a.D. lesen. Mein Bedarf an der deutschen Rechtsprechung ist schon lange gedeckt, wie ich dies in meinem bisherigen fast 40-jährigen Berufsleben, auch persönlich erfahren durfte.

Cremer:
@Stubafü,

die Vorlage der AGB bei Vertragsabschluss einfach mit Nichtwissen bestreiten. Die nachweispflicht liegt dann beim Versorger

Stubafü:
@Gerd Cremer

Hab ich schon zu Beginn meines \"Leidensweges\"  beim AG
Speyer, mithin erstinstanzlich und danach in der Zusammenfassung des LG-Sachvortrages getan. Was aber kann man tun, wenn Sie es mit einer
argumentationsresisteten, Beweisurkunden negierenden
Handelskammer des LG Frankenthal zu tun haben?

Gruss aus der Vorderpfalz
Stubafü

Black:

--- Zitat ---Original von Stubafü
Habe da ein aktuelles Problem mit der widerborstigen Handelsrichterin, die mich partout zum Tarifkunden machen will, obgleich ich es nach Aktenlage und aktuell dazu ergangener höchstrichterlicher Rechtsprechnung (VIII ZR 320/07) evidenterweise nicht bin.
--- Ende Zitat ---

Ich dachte Richter, die eigene Meinungen vertreten (notfalls abweichend vom BGH), werden hier als \"mutig\" angesehen? Die höchstrichterliche rechtsprechung hat also entschieden, dass SIE evidenterweise kein Tarifkunde sind?



--- Zitat ---Original von Stubafü
(...) Was würden Sie von der pfälzischen Justiz halten die Ihnen1. In der ersten Instanz einen Amtsrichter beschert, der sie im Termin beleidigt, sie hiergegen Befangenheitsantrag stellen, (...).
--- Ende Zitat ---

Ach...Sie hatten schon einmal einen Befangenheitsantrag gegen den Richter beim AG gestellt? Und erwägen nun einen weiteren Befangenheitsantrag gegen das LG?

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