@black
Schon mal was von der richterlichen Unabhängigkeit gehört?
In § 305 BGB steht:
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags,
wenn der Verwender bei Vertragsschluss1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang
am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2.
der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt,
von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
Nun hat der Verwender mir freundlicherweise in seiner Auftragsbestätigung schriftlich mitgeteilt, dass die AVBGasV bei Vertragsabschluss schlicht
nicht vorgelegen hat und dass er sie mir -sofern ich Bedarf habe- nachträglich per Post zur Verfügung stellen wird.
Jetzt frage ich Sie mal allen Ernstes: Was hat dies mit \"richterlicher Unbahängigkeit zu tun, wenn ein Richter in seinem Beschluss -qua per ordre mufti- feststellt, dass es -entgegen dem vorzitierten Gesetzeswortlaut- gar nicht darauf ankommt, ob der Klauselverwender seine Klauseln bei Vertragsschluss mir vorgelegt hat, sondern dass es meine verdammte Pflicht und Schuldigkeit sei, die Klauseln des Verwenders bei Vertragschluss beizuschaffen.
Da mir schon der \"Vertragsinhalt\" vor \"Vertragschluss\" unbekannt war, wie soll ich dann wissen, was ich zum Vertragschluss beibringen soll ??
Wenn solche hahnebüchenen Vorfälle in deutschen Justizpalästen Alltag sind, und es gängige Praxis ist, dies mit der \"richterlichen Unabhängigkeit\" auch noch wegzubügeln, dann finis germania und sie können die gesamte Rechtsprechung in die Tonne kloppen!
Denn die richterliche Unabhängigkeit enthebt den Richter auch nicht
von der Bindung an das Gesetz.
\"Le juge ne que la bouche qui prononce les règles de lois\" (Montesquieu).
Dies einmal grundsätzlich, die gottähnlichen Juristen-Attituden sollten wir hier in diesem Forum aussen vor lassen. Dann kommuniziert es sich besser.
Richterliche Unabhängigkeit gibt es realiter nicht, auch wenn das mancher nicht wahrhaben will.
Natürlich ist ein Richter in Deutschland unabhängig, dies bezieht sich aber lediglich aufs finanzielle und beamtenrechtliche, wobei hinsichtlich der abgelieferten richterlichen Gegenleistungen Anspruch und Wirklichkeit -wie das der Bürger tagtäglich erfährt- sehr weit auseinanderklaffen.
Unabhängig ist der deutsche Richter / die deutsche Richterin natürlich auch nicht. Einerseits gibt es eine auch richterlich nicht zu ignorierende öffentliche Meinung und zum anderen will zumindest der ehrgeizige und zielstrebige Richter auch mal befördert werden, z. B. zum Landgericht oder Oberlandesgericht und da gilt es schon neben der perfekten Beherrschung von Paragrafen auch die richtige Meinung zu haben, die von den Beförderungsgremien (meist von den Schwachmaaten in der \"Politik\";) gewünscht wird.
Unabhängig ist der Richter auch deshalb nicht, weil sein Urteil mittels Beschwerde anfechtbar ist und dann vor dem Oberlandesgericht bestand haben muss. Der Richter weiß aber schon bei seiner Urteilsfindung, welche Meinung am Oberlandesgericht vorherrscht und welche Urteile er prompt wieder auf seinen Schreibtisch zurückbekommt.
Und da er sich doppelte Arbeit sparen will, liegt die Versuchung nahe, das Ersturteil gleich so zu machen, dass Beschwerde nur in den Fällen eingereicht werden, die ohnehin keinen Erfolg beim OLG haben werden. Soweit meine Auffassung, werter Herr reblaus und meine Einschätzung von der Praxis der Obergerichte in unserem Ländle.
Unabhängig ist der Richter, insbesondere in ländlichen und kleinstädtischen Bereichen auch nicht, denn er ist dort sozial eingebunden, hat eventuell seine Kinder auf der Waldorfschule, in der auch eine der am Verfahren beteiligte Rechtsanwältin ihre Tochter hat und -Allmächtiger- da muss man schon über manchen Unsinn, den sie im Termin und beim Schriftsatzwechsel verzapft, zum Nachteil der Gegenpartei hinwegsehen und all dies begründet mit der \"richterlichen Unabhängigkeit\".
Richterliche Unabhängigkeit ist demzufolge ein Ziel und eine ständige Aufgabe, der sich der Richter in seiner Arbeit
versuchen kann, anzunähern, notfalls auch auf Kosten seiner Karrierechancen, was er aber in den meisten Fällen -für ihn verständlicherweise- nicht tut.
Die Gewaltenteilung zwischen Justiz, Parlament und Regierung soll Buergerinnen und Buerger vor Willkuer schuetzen. Mit diesen drei Staatsgewalten konkurrieren laengst Medien und Lobbyismus. Wie ist es um deren Legitimation bestellt? Kommt das Machtgefuege aus der Balance? Veraendert sich die Rolle der Justiz?
Da gibt es ein schönes Büchlein, das sich über den Staatsjuristen-Beförderungsalltag sehr ausführlich auslässt, ebenfalls sehr lesenwert und sogar von einem leiblichen Richter, allerdings einem a.D. :
\"Schwarze Roben, weiße Westen. Richterkarriere contra richterliche Unabhängigkeit\"Werner Stichs, Vorsitzender Richter am Landgericht Karlsruhe
So jetzt habe ich mir meinen Frust von der Seele geschrieben und nun ein bonmot
zum Abschluss:
Ein hoher Politiker, der betrunken 2 Arbeiter überfahren hat, fragt seinen Parteifreund, der Richter am Amtsgericht ist, was denn nun bei der Gerichtsverhandlung passieren würde. \"Mach dir keine Sorgen, das kriegen wir schon hin\", meint der Richter.
\"Der eine, der durch deine Autoscheibe flog, der kriegt ein Verfahren wegen Einbruch. Und der, der bei dem Zusammenstoß 15 Meter durch die Luft flog, den verfolgen wir wegen Unfallflucht \"
So weit zur \"richterlichen Unabhängigkeit\"
Schönen abend, ihr beiden, \"black\" und \"reblaus\", wünscht euch Stubafü- trotz manchen Spasses, den ihr hier im Forum manchmal verzapft oder nehmt ihr die Mehrheit eurer Beiträge wirklich ernst?