Energiepreis-Protest > enwor
Kündigung der Gas- bzw. Stromversorgung durch Energieversorger
reblaus:
@RuRo
--- Zitat ---Original von RuRo Mir schweben nur zwei Konstellationen zur Beendigung eines Grundversorgungsverhältnisses vor.
1. Der Verbraucher schließt mit einem Versorger einen Sondervertrag oder
2. er stirbt.
Welche gesetzliche Regelung haben Sie konkret im Blick?
--- Ende Zitat ---
Mir scheint wenn Ihnen keine Sachargumente einfallen, behelfen Sie sich mit der Beanstandung missverständlicher Formulierungen (in meinem Falle) oder Rechtschreibfehler (LG Augsburg). Bei den Rechtschreibfehlern habe ich bereits darauf hingewiesen, dass auch Ihre Orthografie verbesserungswürdig ist. Mit einer besonders präzisen Sprache haben Sie sich ebenfalls noch nicht hervorgetan.
Sie werden sich daher damit abzufinden haben, Ihre fehlenden Sachargumente weder präzise formuliert noch korrekt geschrieben vortragen zu müssen.
RuRo:
@reblaus
Ich nehme hier nicht an einem Literatur-Contest teil, weil ich dazu auch nicht befähigt wäre.
Sie gehören allerdings zu einer besonderen Spezies.
Sie arbeiten mit bewusster oder unbewusster Falschinformation, zitieren falsch und stellen aufklärungsbedürftige Thesen auf, deren Beantwortung Sie schuldig bleiben.
Sorry, da leiste ich mir lieber den ein oder anderen Rechtschreibfehler. Evtl. ist es auch der Luxus des Dialekts.
reblaus:
@RuRo
--- Zitat ---Original von RuRo Sie arbeiten mit bewusster oder unbewusster Falschinformation, zitieren falsch und stellen aufklärungsbedürftige Thesen auf, deren Beantwortung Sie schuldig bleiben.
--- Ende Zitat ---
Beispiele haben Sie wohlweislich nicht benannt. Wie Sie für Ihre Gegenansicht bisher auch nicht das kleinste Sachargument vorgetragen haben. Da es unwiderlegte Argumente für Ihre Behauptungen nicht gibt, bleiben Sie klugerweise im Ungefähren.
Nicht ich sondern Sie argumentieren mit sprachlichen Unzulänglichkeiten anderer.
Das alles wäre gar nicht so schlimm, wenn Sie und andere mit Ihren leichtfertig als reine und einzige Wahrheit verkauften Ansichten nicht zahlreiche Verbraucher in unkalkulierbare Justizabenteuer locken würden. So folgt das LG Frankenthal wohl der gleichen Ansicht wie ich, und hat bei einem Streitwert von 1.600 Euro gerade ein Sachverständigengutachten für 10.000 Euro in Auftrag gegeben. Der betroffene Verbraucher versteht im Vertrauen auf die Richtigkeit Ihrer Idee die Welt nicht mehr.
Aber Sie haben sicherlich irgendwann irgendwo darauf hingewiesen, dass es beim Gaspreisprotest Risiken gibt, und waschen Ihre Hände daher in Unschuld.
Der Welt ginge es besser, wenn sich jeder nur zu den Themen zu Wort melden würde, von denen er was versteht.
bolli:
@reblaus
In unserer Republik finden sich mittlerweile für jede Rechtsauffassung Urteile von Unterinstanzen, da wir dort ja die viel kundigeren Rechtsexperten sitzen haben. Die BGH-Experten haben da oft das Nachsehen.
Insofern kann der Erfolg in unteren Instanzen oft genug nicht viel wert sein, sowohl für die eine Seite wie für die andere Seite.
Aber gleichwohl haben Sie Recht, dass man das Kostenrisiko mit im Auge haben muss. Insofern sollte man als Verbraucher auch nicht unbedingt am falschen Ende sparen und sich überlegen, ob man mangels passender Rechtsschutzversicherung dann nicht doch lieber dem BdEV beitritt und in den Prozesskostenfond einzahlt. Das schmälert zwar etwas den zu erwartenden Überschuss, lässt einen aber aus wirtschaftlicher Sicht möglicherweise etwas ruhiger schlafen, vor allem, wenn man an Richer/-innen gerät, bei denen möglicherweise die Weitsicht am eigenen Tellerrand endet. ;)
@ Lisa
--- Zitat ---Original von lisa
Wie ich aus Euren Beiträgen und auch auf vielen Artikeln des BDE lese darf mir mein Grundversorger nicht die Lieferverträge kündigen und mich in die Ersatzversorgung stecken und mich auch nicht Sperren (ich meine natürlich meinen Gas- und Stromanschluß). Aber habt Ihr schon mal das hier gelesen:
Energieprotest traf sich in Bonn?
--- Ende Zitat ---
Nochmals: Wenn der Versorger Ihnen kündigt (vermutlich einen Sondervertrag, siehe reblaus und meine Ausführungen dazu), kann er sie in die Grundversorgung \'stecken\'. Wenn sie dieser wegen unbilliger Preise widersprechen, MUSS er sie bis zu 3 Monaten ersatzversorgen, sofern Sie es möchten und es ihm wirtschaftlich zuzumuten ist. Danach MUSS er Sie grundversorgen, sofern ihm dieses wirtschaftlich zuzumuten ist und SIE dem Vertragsverhältnis zustimmen.
Beim Energieprotesttreffen ging es um die Situation, dass Kunden sich nicht in die Grundversorgung einstufen lassen wollen, weil sie damit angeblich den zu diesem Zeitpunkt geltenden Preis als vereinbart anerkennen (sogenannter Sockelpreis) und ihn dann nicht mehr mittels Unbilligskeitseinwand (§ 315 BGB) angreifen können. Nur zukünftige Preissteigerungen könnten dann wieder mittels Unbilligkeitseinwand angegriffen werden.
Hier kündigt aber nicht der Versorger die Grundversorgung sondern der Kunde will sie, aus vorgenannten Gründen so erstmal nicht akzeptieren.
Hier wird dann eben die \'vorbehaltliche\' Annahme des Grundversorgungsvertragsverhältnisses empfohlen, wobei noch niemand weiss, ob dieses letztlich ausreichen wird (zumindest solange Richter Ball am BGH dem VIII. Senat vorsitzt und dieses Konstrukt des Preissockels, welches sich so aus den Energiegeetzen nicht ergibt, weiter aufrecht erhält, vermutlich nicht).
Lisa:
Hört sich alles kompliziert und nicht ganz eindeutig an.
Es scheint mir aber, dass die EVU nun doch was gefunden haben um entweder die Protestler loszuwerden oder sie Ihren Protest aufgeben müssen.
Ich überlege nun was ich tun soll?
a) zahlen unter Vorbehalt und alles bleibt so wie es ist
b) ich suche mir neue EVU für Strom und Gas (das wird dann auch etwas teurer weil ich ja die neuen Verträge erstmal annehmen muss
c)was wäre die dritte Alternative?
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