Energiepreis-Protest > enwor
Kündigung der Gas- bzw. Stromversorgung durch Energieversorger
Lisa:
Ich brauche schnelle Hilfe.
Mein Energieversorger hat mir heute mit Kündigung der Gas und Stromversorgung zum 31.12.09 gedroht wenn ich nicht bis zum 13.11.09 1519,07 Euro bezahle (diese Summe ergibt sich aus den Kürzungen zu meinem Widersruch zu Gas und Strompreiserhöhungen aus den letzten Jahren).
Der Energieversorger fordert mich auf mir einen neuen Lieferanten zu suchen. Sollte kein neuer Lieferant bis zum 30.11.2009 die Belieferung anzeigen und ich weiterhin Gas bzw. Strom aus dem Netz des bisherigen Energieversorgers beziehen, würde das Gas bzw. der Strom in Anwendung des §38 Abs.1 Energiewirtschaftsgesetz als von dem jetzigen Energieversorger im Wege der Ersatzlieferung zu den entsprechenden Preisen geliefert.
Kommt das einer Sperrdrohung gleich?
Was passiert mir wenn ich nicht rechtzeitig zahle?
Kann mir jemand sagen wie ich mich verhalten soll?
Cremer:
@Lisa,
Einer Sperrandrohung kommt dies nicht gleich, Sie werden weiterhin mit Energie beliefert, allerdings dann zu den Grundversorgungstarifen.
1.) Ist der Versorger der örtliche Netzbetreiber?
Ich nehme an, Sie beziehen Gas zum Sondertarif?
2.) Und Strom? Auch Sondertarif, nur dann wenn dies nicht der örtliche Versorger ist.
3.) Ich sezte voraus, dass Sie Widerspruch nach § 307 (Sonderverträgen) und/oder § 315 (Tarifverträge) eingelegt hatten.
Dann ist eine Kündigung nicht wirksam.
4.) Die ausstehende Zahlung muss der Versorger einklagen, sofern er das Geld haben möchte.
Lisa:
Danke für die schnelle Antwort.
Der Netzbetreiber für Strom und Gas ist der örtliche Netbetreiber.
Habe bei den Strom und Gaspreiserhöhungen der letzten Jahre Widerspruch nach §315 eingelegt.
Was bedeutet Grundversorgungstarife?
Sie schreiben eine Kündigung ist unwirksam, bleibt dann mein bisheriger Tarif bestehen oder wechselt mich der Netzbetreiber trotzdem in den Grundpreistarif?
Wie reagiere ich auf dieses Schreiben?
Cremer:
@Lisa,
bitte mal hier im Forum etwas suchen.
Bei Sonderverträgen müssen Sie Widerspruch gegen die Preiserhöhungen nach § 307 BGB einlegen, bei Grundversorgungstarifen nach § 315 BGB.
Sagen wir mal so:
Grundversorgungstarife sind im allgemeinen die \"normalen\" Tarife bei Strom, bei Gas diejenigen, wenn man wenig Gas bezieht
Wenn sie widersprochen haben, ist es ratsam die Abschläge so zu kürzen dass am Jahresende eine Nachzahlung übrig bleibt, wenn man dann eigene Jahresrechnungen erstellt und nur diesen Differenzbetrag noch zahlt.
Trotz Widerspruch wird der Verosrger Sie dann in die Grundversorgung \"stecken\"
RuRo:
--- Zitat ---Original von Lisa
Mein Energieversorger hat mir heute mit Kündigung der Gas und Stromversorgung zum 31.12.09 gedroht
--- Ende Zitat ---
Ein Kündigungsrecht kann sich nur aus einem Sondervertrag ergeben. Ebenso kann sich ein Preisänderungsrecht in einem solchen Vertrag nur aus einer gültigen Preisanpassungsklausel herleiten, die vor Vertragsschluss wirksam in den Vertrag einbezogen werden musste.
Die Kündigung eines Sondervertrags durch den Grundversorger, mit dem alleinigen Zweck, den aufmuckenden Verbraucher in die Grundversorgung zu schubsen, ist rechtlich bedenklich, meines Wissens jedoch nicht abschließend entschieden. Es war, glaube ich, ein Ministerium aus NRW, dass sogar von Rechtsmissbrauch sprach :rolleyes:
Unbedingt einen Rechtsbeistand aufsuchen und die Angelegenheit gemeinsam weiter betreiben. Preiswiderstand nicht aufgeben.
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