Energiepreis-Protest > enwor
Kündigung der Gas- bzw. Stromversorgung durch Energieversorger
RuRo:
@Lisa
Haben Sie gelesen? - Ermitteln, erwägen, entscheiden
bolli:
--- Zitat ---Original von Lisa
Hört sich alles kompliziert und nicht ganz eindeutig an.
Es scheint mir aber, dass die EVU nun doch was gefunden haben um entweder die Protestler loszuwerden oder sie Ihren Protest aufgeben müssen.
--- Ende Zitat ---
Zumindest wird die Sache nicht übersichtlicher. Aber das war sie im Prinzip bis zum BGH-Urteil zur unwirksamen Preisanpassungsklausel auch nicht. Nur diese hat sich, für uns Kunden, deutlich leichter gestaltet als der Unbilligkeitseinwand.
--- Zitat ---Original von Lisa
Ich überlege nun was ich tun soll?
a) zahlen unter Vorbehalt und alles bleibt so wie es ist
--- Ende Zitat ---
Sie sollten dabei beachten, dass derzeit die 3-jährige Verjährung deutlich die Überhand hat in der Rechtssprechung, so das Forderungen aber auch ungerechtfertigte Zahlungen (auch wenn sie unter Vorbehalt getätigt werden) nach diesem Zeitraum verjähren, Ende 2009 also alles was in der Jahresrechnung 2006 stand. Zahlen Sie, ist ihr Geld weg. Und auch an den Rest werden Sie mit ziemlicher Sicherheit nur über den Weg einer Klage Ihrerseits kommen, das sollte Ihnen klar sein.
--- Zitat ---Original von Lisa
c)was wäre die dritte Alternative?
--- Ende Zitat ---
Wenn Ihr Versorger Ihnen noch nicht gekündigt hat (sie schrieben im Eingangsthread von \"mir angedroht hat, den Vertrag zum 31.12.2009 zu kündigen\", so würde ich derzeit einfach mal nicht machen und abwarten. Wenn er noch nicht gekündigt hat und sie in einem Sondervertrag wähnt, muss er Ihnen ja erstmal kündigen, zumindest Gas. Dann könne Sie immer noch überlegen, was Sie machen. Sie kommen ja in die Grundversorgung.
Und immer schön nur soviel bezahlen, wie Sie bereit sind zu zahlen (Vertragsanfangspreis oder Widerspruchspreis).
Cremer:
@Lisa,
a) wäre die schlechteste Alternative
b) Nein, weil c)
Wählen Sie c)
Abwarten. Der Versorger müßte Ihnen kündigen.
Lisa:
Nachdem ich die geforderte Zahlung nicht erbracht habe hat mir mein EVU nun tatsächlich schriftlich den Gasliefervertrag zum 31.12.2009 gekündigt.
Allerdings wurde explizit nur der Gasliefervertrag nicht aber der Stromliefervertrag gekündigt.
reblaus:
Bei der Stromlieferung werden Sie in der Grundversorgung sein, die kann man Ihnen nicht kündigen.
Ich würde Ihnen vorschlagen, auf http://www.verivox.de nachzusehen, welcher Anbieter für Ihren Ort die günstigsten Gastarife hat. Wenn Sie sich bis zum 30.11.2009 einen neuen möglicherweise günstigeren Anbieter suchen, kann die Versorgung mit dem neuen Anbieter bereits zum 1.01.2010 erfolgen.
Sollte sich der Anbieterwechsel verzögern, würde ich Ihrem Gasversorger einen Brief schreiben, und mitteilen dass er eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten hat.
Wenn Sie den Versorgerwechsel zum 1.01.2010 hinbekommen, lohnt es sich nicht wegen der Kündigungsfrist einen Streit zu beginnen.
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