Energiepreis-Protest > HanseWerk
\"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
RR-E-ft:
Für Spökenkieker:
Wenn die zitierte Randnummer 52 beginnt mit \"Sind in einem solchen Fall....\", dann hat man zunächst in Randnummer 51 zu lesen, um welchen Fall es allenfalls dabei gehen könnte, bei dem es sich möglicherweise anders verhalten mag, nicht unbedingt anders verhalten muss. Und jener Fall, der in Randnummer 51 aufgeführt ist, steht jedenfalls nicht am OLG Hamburg zur Entscheidung an.
Tim_E:
http://www.vzhh.de/energie/30047/gaspreis-sammelklage-auf-der-zielgeraden.aspx
Nach mehr als sieben Jahren Prozessdauer neigt sich der Prozess über die Sammelklage von 53 Gaskunden gegen E.on Hanse dem Ende zu. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat für den 5. Dezember 2012 eine mündliche Verhandlung angesetzt und zuvor in einem Beschluss mitgeteilt, dass es im Sinne der Gaskunden seine Rechtsauffassung korrigiert hat.
Die im April 2005 erhobene Klage war die erste Sammelklage gegen einen deutschen Energieversorger. Die ursprünglich 55 Kläger wurden von der Verbraucherzentrale Hamburg koordiniert und unterstützt. Die Klage richtet sich auf Feststellung der Unwirksamkeit der Preiserhöhungen der E.on Hanse. Vor dem Landgericht Hamburg obsiegten die Kunden, weil das Gericht die Vertragsklauseln zur Preisänderung für unwirksam befand. Das von E.on angerufene Oberlandesgericht indes ordnete entgegen der inzwischen vom Bundesgerichtshof im Sinne des Landgerichts Hamburg eingeschlagenen Linie die Einholung von Sachverständigengutachten zur Angemessenheit der Preise an. Mit dem jetzigen Beschluss hat das Oberlandesgericht nun seine Auffassung korrigiert und die Sachverständigen „abbestellt“.
Das Oberlandesgericht will jetzt lediglich noch durch Zeugenbeweis klären, ob E.on Hanse tatsächlich die Möglichkeit hatte, sich durch Kündigung der Verträge gegen die Kundenwidersprüche zu wehren oder ob dem Unternehmen dies durch das Bundeskartellamt verwehrt wurde. Der Ausgang ist also nach wie vor offen, neigt sich aber in Richtung Kunden.
Sollten die Kunden den Prozess rechtskräftig gewinnen, stünde damit endgültig fest, dass sämtliche Preiserhöhungen der E.on Hanse der letzten sieben Jahre unwirksam waren. 55.000 Kunden hatten nach Angaben eines E.on-Anwaltes seit 2004 den Preisfestsetzungen widersprochen, davon hatten 5.000 die Zahlungen verweigert. Die gegen die Verweigerer angestrengten Zahlungsprozesse vor einer großen Zahl norddeutscher Amts- und Landgerichte hatte E.on in den letzten Jahren fast durchgängig verloren. Die Verbraucher, die nach Widerspruch das Verlangte unter Vorbehalt gezahlt hatten, haben einen Erstattungsanspruch gegen E.on, allerdings nur für die letzten drei Jahre. Für diese „Vorbehaltszahler“ ist eine weitere Sammelklage der Verbraucherzentrale beim Oberlandesgericht anhängig.
Die Gerichtsverhandlung ist öffentlich und findet am Mittwoch, 5. Dezember 2012, 11.30 Uhr, Plenarsaal des Oberlandesgerichts, Sievekingplatz, statt.
-> Hoffentlich wird der Beschluss noch online gestellt.
RR-E-ft:
Entscheidung erst im Januar:
http://www.abendblatt.de/wirtschaft/article111841218/Urteil-im-Streit-um-Gaspreise-erst-im-Januar.html
RR-E-ft:
Gasrebellen siegen auch vor dem Hanseatischen OLG Hamburg:
http://www.abendblatt.de/hamburg/article113239995/Gas-Rebellen-siegen-Geld-zurueck-fuer-50-000-Kunden.html
Der erkennde Senat ist nach der durchgeführten Beweisaufnahme nicht zu der Überzeugung gelangt,
dass die Kündigung der Verträge durch eine Drohung des Bundeskartellamtes für den Versorger unzumutbar war.
Die Revision wurde zugelassen.
Es steht zu erwarten, dass E.ON das zugelassene Rechtsmittel einlegen wird,
schon um mit Rücksicht auf anhängige oder noch anhängig werdende Rückforderungsklagen die Sache offen zu halten.
Herzlichen Glückwunsch einstweilen den Klägern und Herrn Kollegen Bluhm.
Wolfgang_AW:
Dazu auch Siegel-Online
E.on soll Gaskunden Geld zurückzahlen
--- Zitat ---Gaskunden haben vor Gericht gegen den Energiekonzern E.on einen vorläufigen Sieg errungen. Nach einem mehrjährigen Rechtsstreit haben Verbraucher des Energieversorgers E.on Hanse Anspruch auf Rückzahlungen. Das Oberlandesgericht in Hamburg hat am Mittwoch einer vor acht Jahren erhobenen Sammelklage von 53 sogenannten "Gasrebellen" stattgegeben. Das Urteil bestätigte ein Sprecher des Hamburger Oberlandesgerichts. E.on könne nun dagegen innerhalb von vier Wochen Revision einlegen.
--- Ende Zitat ---
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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