Energiepreis-Protest > HanseWerk

\"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse

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Christian Guhl:
Glückwunsch nach Hamburg ! Leider sehe ich die Sache etwas pessimistischer. Als die Preisänderungsklausel im Erdgasvertrag Classic von Eon-Avacon beim LG Hannover zur Überprüfung anstand, heulte der Energieversorger er müsse Rückforderungsansprüche in Höhe von 270 Mio. € befürchten, wenn die Klausel für unwirksam erklärt wird. In der örtlichen Presse wurde lang und breit erklärt, niemand müsse Widerspruch einlegen oder Zahlungen kürzen, es würde bei einem entsprechenden Urteil alles an die Kunden zurückgezahlt. Wie die Sache ausgegangen ist, wissen wir. Leider konnte sich Eon-Avacon an nichts mehr erinnern. Es wurde bisher nicht ein Cent zurückgezahlt. Egal ob Widerspruch eingelegt wurde oder nicht. Im Gegenteil, Eon-Avacon ist gerade dabei die Kunden auf Zahlung zu verklagen, die im Hinblick auf das BGH-Urteil vom 14.03.2012 nach ihrer Meinung zuviel gekürzt haben. Die Aussage von Eon zu dem Hamburger Urteil ("formaler Gesichtspunkt"), ist genau diesselbe, die auch beim Urteil des OLG Celle gebraucht wurde. Ich fürchte, auch die Hamburger, die nicht gekürzt haben, werden kein Geld zurückbekommen. Um kein Grundsatzurteil des BGH zu kassieren, wird man die Revision zwar erst einlegen, dann aber doch wieder zurückziehen. Es geht jetzt nur noch darum, Zeit zu gewinnen und möglichst viele Rückforderungen verjähren zu lassen.

RR-E-ft:
Es wird wohl niemand, in dessen Vertrag keine oder eine unwirksame Preisänderungsklausel enthalten war,
 und der deshalb rechtsgrundlos Überzahlungen geleistet hatte, Rückzahlungen erhalten,
wenn er den Rückzahlungsanspruch nicht rechtzeitig gerichtlich geltend macht (vgl. BGH, B. v. 04.12.12 Az. VIII ZR 4/12, juris).

Es ist doch wohl seit langem klar, dass man sich als Betroffener
nicht allein in die Rolle eines (interessierten) Zuschauers begeben darf in der vagen Hoffnung,
der Versorger werde nach einem rechtskräftigen, für andere Verbraucher günstigen Urteil freiweillig Rückzahlungen erbringen,
gar für Zeiträume zurück bis 2004 oder bis zum Beginn des betroffenen Vertragsverhältnisses.

Wer als betroffener Kunde  den Empfehlungen der Verbraucherverbände gefolgt war,
frühzeitig Widerspruch eingelegt und seine Zahlungen hiernach gekürzt hatte,
der darf sich bestätigt sehen.

DieAdmin:
Eine Presseinformation von RA Joachim Blum als Download zu finden auf:

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/News__1700/ContentDetail__13280/

khh:

--- Zitat von: RR-E-ft am 30. Januar 2013, 14:42:05 ---Der erkennde Senat ist  nach der durchgeführten Beweisaufnahme nicht zu der Überzeugung gelangt, dass die Kündigung der Verträge durch eine Drohung des Bundeskartellamtes für den Versorger unzumutbar war.
Die Revision wurde zugelassen. Es steht zu erwarten, dass E.ON das zugelassene Rechtsmittel einlegen wird, schon um mit Rücksicht auf anhängige oder noch anhängig werdende Rückforderungsklagen die Sache offen zu halten.
--- Ende Zitat ---
[Hervorhebung durch khh]

E.ON wird wohl so verfahren, wie von @Christian Guhl vermutet, um Verbraucher, die noch nicht geklagt oder zumindest widersprochen haben, erneut zu verunsichern und diese von Klagen/Widersprüchen abzuhalten. Mit jedem gewonnenen Tag wird der Schaden schließlich minimiert. Und dieser Senat des OLG spielt wieder mal wunderbar mit!   :'( 

Oder warum sonst wurde die Revision mit der von RA Bluhm benannten Begründung zugelassen, obwohl die Beweisaufnahme längst ergeben hat, dass die Frage "Drohung des Bundeskartellamtes" hier nicht relevant ist und auch für andere Verfahren künftig wohl eher keine Bedeutung haben wird.   ::)

Hoffentlich werden alle betroffenen Verbraucher jetzt endlich und unverzüglich aktiv! Oder ist der Zug für neue Widersprüche/Rückforderungsklagen bereits abgefahren, weil mit der unwirksamen Preisänderungsklausel schon längere Zeit nicht mehr geliefert wird?   :-\

RR-E-ft:
Warum der Senat die Revision zugelassen hat, ist nicht recht ersichtlich.
Die maßgeblichen Rechtsfragen sind bereits höchstrichterlich geklärt (BGH, Urt. v. 14.03.12 VIII ZR 93/11).
Eine Revision könnte wohl allenfalls dann Aussicht auf Erfolg haben,
wenn der Senat das Ergebnis der Beweisaufnahme (unvertretbar) unzutreffend gewürdigt hätte.

Viele betroffene Vertragsverhältnisse wurden durch E.ON im April 2010 gekündigt:

http://www.abendblatt.de/region/norddeutschland/article1453492/E-on-Hanse-kuendigt-tausenden-Gaskunden.html
http://www.verivox.de/nachrichten/eon-hanse-kuendigt-tausende-gasvertraege-wegen-umstrittener-klausel-51930.aspx

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