Energiepreis-Protest > HanseWerk
\"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse
tangocharly:
Mich würde durchaus mal interessieren, wie die Formulierung der Widerspruchsschreiben der Klg. (Anlagenkonvolut B120) gelautet hatte.
Nur weil dort womöglich nicht stand: \"Wir akzeptieren 2%, vorausgesetzt die Preisprüfung bestätigt diese Anhebung\", sollen diese 2% schon wieder vereinbart sein (sil.: Angebot des Abnehmers, welches vom Versorger angenommen wurde), obgleich der Widerspruch gegen den Gesamtpreis existiert ?
Dieser Textvorschlag (Preise des Jahres X zzgl. 2%) hat doch zwischenzeitlich eine weite Verbreitung gefunden.
DieAdmin:
Der Hinweisbeschluss ist auch in der Entscheidungssammlung:
Hinweisbeschluss Hanseatisches OLG v. 12.10.10 - Az: 31 U 211/09
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2730/
Die PDF ist mit 263 kB etwas \"leichter\" und als \"Text\" abgespeichert.
RR-E-ft:
Öffentliche Verhandlung am Hanseatischen OLG Hamburg am 17.11.10 um 10.00 Uhr
--- Zitat ---Die mündliche Verhandlung ist öffentlich und stößt auf großes Interesse bei Gaskunden. Die Verbraucherzentrale erwartet einen vollen Plenarsaal. Die Verhandlung findet am 17. November um 10 Uhr im Saal 201 im Hanseatischen Oberlandesgericht am Sievekingplatz statt
--- Ende Zitat ---
Christian Guhl:
Ganz so voll wie bei der Verhandlung vor dem Landgericht war der Plenarsaal dann doch nicht. Ein Problem (nicht nur beim OLG HH) ist die schlechte Akustik. Trotz vorhandener Lautsprecheranlage werden keine Mikrophone benutzt. Das mag noch gehen, wenn der Richter spricht. Er sitzt dem Publikum gegenüber. Wenn aber die Anwälte, die mit dem Rücken zu den Zuschauern sitzen, das Wort ergreifen, ist kaum noch etwas zu verstehen. Hauptsächlich wurde über ergänzende Vertragsauslegung geredet. RA Dr.Tüngler und Dr.Auer sind nach wie vor der Überzeugung, dass diese angewandt werden müsse. Die Kunden hätten sich durch ihren Widerspruch konkludent mit variablen Preisen einverstanden erklärt. Sie hätten damit erklärt, Preise zahlen zu wollen, die der Billigkeit entsprechen. Da dies bei Eon-Hanse der Fall ist, dürften sie sich jetzt nicht auf eine unwirksame Klausel berufen. Der Richter gab zu verstehen, das er bei seiner Auffassung aus dem Hinweisbeschluß bleiben wolle. Ein wenig Angst macht die Bemerkung des Richters, dass er sich vorstellen könne, bei zukünftigen Individualprozessen eine ergänzende Vertragsauslegung zuzulassen.
bolli:
--- Zitat ---Original von Christian Guhl
Der Richter gab zu verstehen, das er bei seiner Auffassung aus dem Hinweisbeschluß bleiben wolle. Ein wenig Angst macht die Bemerkung des Richters, dass er sich vorstellen könne, bei zukünftigen Individualprozessen eine ergänzende Vertragsauslegung zuzulassen.
--- Ende Zitat ---
??? Wie soll das denn gehen ? Heute sagt er, dass die ergänzende Vertragsauslegung nicht zum tragen kommt und bei gleichem Sachverhalt sagt er morgen, er lässt sie zu. Und das gegen die Auffassung des BGH aus dem Urteil vom 14.07.2010 - VIII. ZR 246/08 ? Sehr merkwürdig, euer Ehren !!! Das sollte er mal erläutern.
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