Energiepreis-Protest > HanseWerk

\"Gasrebellen\" gewinnen Prozess gegen E.ON Hanse

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faun:
Habe heute mein Angebot bekommen, in den Sondervertrag IdealGas Tarif zu wechseln, denke wenn ich es in einem gewissen Zeitraum nicht tue, wird wohl eine Klage folgen, oder was meint ihr ?
2004 war der Preis bei 3,42 cent pro kWh, das Angebot liegt bei 5,431 Cent/kWh Arbeitspreis.
Am besten ist der Zusatz im Vertrag : Ich bevollmächtige hiermit E.ON Vertrieb, soweit erforderlich, den für die vorgenannte Verbraucherstelle derzeit bestehenden Liefervertrag
zu kündigen und die erforderlichen Verträge mit dem örtlichen Netzbetreiber abzuschließen.
Bin gespannt was da noch kommt.
Gruss
faun

reblaus:
@tangocharly
Wo ist denn Ihr Kopf?

@faun
Hat man Ihnen für den Fall, dass Sie dieses neue Angebot nicht annehmen die Kündigung angedroht, oder hat man den alten Vertrag bereits gekündigt?

Sobald der alte Vertrag gekündigt wurde, sollten Sie sich über Verivox.de einen günstigeren Lieferanten suchen. Mit Preisen von 5,431 Cent/kWh bringt die E.on allenfalls eine trügerische Hoffnung zum Ausdruck, dass sie immer noch über ein Monopol verfüge, was sie dazu berechtige Mondpreise zu verlangen. Mein aktueller Preis liegt bei 4,29 Cent/kWh und 15 € Grundgebühr. Das ist soweit von Ihren Tarifen aus 2004 nicht entfernt.

faun:
@reblaus

Kündigung ist noch nicht erfolgt, eine Androhung ist ebenfalls, bis jetzt nicht erfolgt.

zensus:
Moin,

E.off wird es sich ganz genau überlegen, ob sie ab dem 01.01.2010 für die \"Unterschriftsverweigerer\" die Kündigungen aussprechen.

Ich als Zahlungsverweigerer habe natürlich auch den Neuvertrag still dankend abgelehnt und mich schon mal bei Verivox über Alternativen informiert.

Interessant ist auch , dass die Verbraucherzentrale Hamburg im Fragebogen zu ihrer neuen Aktion \"Sammelklage der Vorbehaltszahler gegen E.on Hanse\" die Frage nach dem Interesse an einer Gas-Einkaufsgemeinschaft stellt.

Als Lokalpatriot hoffe ich allerdings auf ein gutes Angebot von \"Hamburg-Energie\".

zensus:
Es sieht gut aus !!!


(29.10.2010) Hanseatischer Hinweis für E.on Hanse: Niederlage steht bevor

In einem Hinweisbeschluss hat das Hanseatische Oberlandesgericht jetzt seine Rechtsauffassung im Sammelklageprozess dargelegt. In allen wesentlichen Punkten folgt das Gericht der Auffassung der klagenden Verbraucher. Die mündliche Verhandlung am 17. November 2010 (Sievekingplatz, Saal 201, öffentlich) verspricht einen weiteren Sieg der Verbraucher.

http://www.vzhh.de/energie/30047/eon-hanse-geld-zur%C3%BCck-f%C3%BCr-vorbehaltszahler.aspx

http://www.vzhh.de/energie/95009/OLG_Hamburg_Eon_Hinweisbeschluss.pdf

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