Energiepreis-Protest > EnBW

Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???

<< < (20/24) > >>

Cremer:
@hulk,

dazu wird schon hier gewiss berichtet werden.

schrabsjockel:
Hallo zusammen,

auch ich habe Anfang November eine Zahlungsaufforderung (knapp 800 EUR will die EnBW) mit Verweis auf die Urteile des AG Stuttgart und AG Böblingen bekommen. Hab wie hier geraten erst mal die Urteile angefordert & werde nun darauf verweisen, dass zumindest das vom AG Stuttgart noch nicht rechtskräftig ist. Weitere Mahnungen oder einen Mahnbescheid habe ich noch nicht bekommen.


Soweit ich es hier lese, ist ja von nicht geringer Bedeutung, ob man in der Grundversorgung oder Sondertarifkunde ist.

Kann mir denn jemand sagen, was ich bin???

Habe nie einen \"Vertrag\" als solchen bekommen, sondern lediglich ein Blatt \"Versorgungsdaten Gas\", auf dem u. a. auch der damals gültige (und von mir bislang gezahlte) Arbeitspreis vermerkt ist:

Arbeitspreis: 0,0725 EUR (bis 2160 kWh)
Arbeitspreis: 0,0602 EUR (2160 kWh - 4320 kWh)

usw.

bis  Arbeitspreis: 0,0388 EUR (ab 18.000 kWh)


Eine RAin vom BdEV sagte mir telefonisch mal, diese Staffelung würde als Sondervertrag gewertet. Ich habe da aber meine Zweifel, diese Staffelung nach Zonen ist doch bei der EnBW absolut üblich, dann wären doch fast alle Sondervertragskunden, oder??


Mein jährlicher Verbrauch liegt übrigens über 10.000 kWh; auch diese wurde hier im Forum mal als ein Hinweis auf einen Sondervertrag gewertet.

Weiß jemand, wieso?

Wäre schön, wenn ich mich nicht nur darauf berufen könnte, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, sondern auch auf den Sondervertragsstatus.

Noch eine Frage zur Verjährung:

Ein (leider nur sehr geringer) Teil der geforderten 800 EUR stammt von einer Abrechnung von 2006 - dieser dürfte doch seit 31.12.2009 verjährt sein, oder?

Einspruch23:
Hallo schrabsjockel,
hört sich ganz nach Grundversorgung an.
Auch ich hatte damals keinen richtigen Vertrag bekkommen, aber auf einem später erhaltenem Informationsblatt stand dann \"...Grundversorgung...\". Das wurde dann irgendwann in Erdgaszonentarif umgenannt, bedeutet eben Grundversorgung.

Ansonsten verhält sich die EnBW derzeit ruhig.
Wie hoffentlich viele andere auch, habe ich gegen den Mahnbescheid von 11/2009 Einspruch erhoben. Seitdem ist Funkstille. Ich nehme an, dass die Revisionsverhandlungen zu den Urteilen abgewartet werden. Oder sie haben wirklich aufgegeben, was ich aber bezweifle.
Mittlerweile bin ich seit 4Monaten bei goldgas und bis jetzt zufrieden. Ich kann nur jedem raten, den Anbieter zu wechseln. Denn nur so bleibt der Markt in Bewegung und die Gesellschaften müssen spüren, dass man auch Kunden verlieren kann!!

Falls jemand andere Neuigkeiten hat, bitte posten.

Gruß

Artur:

--- Zitat ---
Ansonsten verhält sich die EnBW derzeit ruhig.


--- Ende Zitat ---

Hallo in die Runde,

die sind wohl wieder aufgewacht. Ich habe heute erstmals (m)einen Mahnbescheid erhalten. Der Widerspruch geht demnächst raus, mal sehen wie es dann weitergeht.

Viele Grüße,
Artur

schrabsjockel:
Hallo zusammen,

bin heut vergnügt aus einem schönen Wochenende heimgekehrt & mit einem Mahnbescheid empfangen worden (inkl. aller Nebenforderungen knapp 900 EUR). Wenn ich die zwei vorherigen Beiträge richtig verstanden habe, so lohnt es sich, erst mal in Widerspruch zu gehen, oder? Ich hätte ja auch gedacht, dass die EnBW erst mal die Revision abwartet...

Also werde ich wohl auch in Widerspruch gehen. Wäre jetzt ein guter Moment, mal die Rechtschutzvers. einzuschalten oder sollte ich damit warten, bis die mich wirklich vor Gericht zerren wollen?

Bislang war ich auch irgendwie in der irrigen Annahme/Hoffnung, solange ich den Anbieter nicht wechsel und die EnBW also zumindest noch *etwas* Geld von mir bekommt, würden sie mich vielleicht in Ruhe lassen (hat ja seit 2005 ganz gut geklappt). Aber das war wohl auch eine Fehlspekulation....

Ist also ein Anbieterwechsel ratsam? Also meint ihr, dass das auf das Klageverhalten der EnBW keinen Einfluss haben wird?

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln