Energiepreis-Protest > EnBW

Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???

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Einspruch23:
Hallo zusammen,
ich brauche dringend Unterstützung. Und zwar habe ich heute einen Brief von der EnBW bekommen, mit der Drohung, rechtliche Schritte gegen mich einzuleiten, wenn ich nicht innerhalb der nächsten 14Tage die noch offenen Forderungen begleiche. (Ich \"rebelliere\" bereits seit 2005 gegen die ständigen Gaspreiserhöhungen, deshalb ist mittlerweile ein schönes Sümmchen zusammengekommen).
Verwiesen wird in dem Schreiben auf ein Urteil des AG Stuttgart vom 24.09.09 Az: 1C5677/08, dass angeblich die Erhöhungen der letzten Jahre rechtlich bestätigt.
Ich wollte im Netz nach dem Urteil recherchieren, kann aber absolut nichts zu diesem Az finden!! Weder hier im Forum, noch auf der HP des AG Stuttgarts ist irgendwas zu finden. Und sagen die letzten zwei Ziffern des Az (hier: 08) nicht das Jahr des Urteils aus?
Kann mir irgendjemand Infos zu diesem Urteil geben oder hat jemand auch so einen Brief erhalten?

Ich muss dazu sagen, dass ich zum 1.11.2009 bei der EnBW gekündigt habe. Ich habe ja schon damit gerechnet, dass Sie nun mit Nachdruck versuchen, an mein Geld zu kommen. Allerdings sollte das rechtlich dann auch \"Hand und Fuß\" haben.

Danke für Eure Unterstützung!

Pedro:
Hallo Einspruch23,
die letzten zwei Ziffern des Aktenzeichens sagen aus, wann die Klage eingereicht worden ist.
Zuverlässig erhalten Sie den Urteilstext vom Amtsgericht Stuttgart (Kosten ca. 10 - 15 Euro je nach Länge). Darin sind dann die Namen der Beteiligten geschwärzt. Aber ansonsten ist der Text vollständig, was bei anderen Kopien (insbesondere vom Versorgeranwalt !!) nicht immer gewährleistet ist.
Viel Erfolg.
Grüße
Pedro
xx Zusatz: Und Sie den Text  haben: bitte Kopie für die Urteilsammlung an Bund der Energieverbraucher!

ChiefController:
Den Brief bekam ich heute auch. Scheint wieder eine Massenaktion zu sein. Wobei \"rechtliche Schritte\" hier wohl erst mal nur ein Mahnverfahren ist.

reblaus:
Man sollte sich von solchen Hinweisen auf angebliche oder tatsächliche Urteile irgendwelcher Amtsgerichte nicht verrückt machen lassen.

Diese Urteile beziehen sich immer auf einen bestimmten Einzelfall, der mit den Verhältnissen bei anderen Verbrauchern nicht übereinzustimmen braucht. Dies wäre aber Voraussetzung, damit ein solches Urteil auf andere Fälle übertragen werden könnte. Desweiteren sind Amtsgerichte berechtigt, von der Rechtsprechung des BGH abzuweichen. Dies führt dann dazu, dass die Entscheidung bei einer Berufung oder spätestens mit der Revision aufgehoben wird, und an die Rechtsprechung des BGH angepasst wird.

Entscheidend ist, dass jeder Verbraucher nachschaut, ob er einen Sondervertrag abgeschlossen hat, und noch Unterlagen zu dieser Vereinbarung auffindet. Dann sind die Aussichten, den Prozess zu gewinnen, exzellent, da wirksame Preisänderungsklauseln in solchen Verträgen eher selten aufzufinden sind.

Im Grundversorgungsverhältnis sind die Aussichten in Baden-Württemberg derzeit noch schwer abzuschätzen, da eine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Beweispflicht eines wirksamen Bezugsvertrages noch nicht existiert. Bei geringen Streitwerten empfiehlt es sich daher unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht, einen Prozess zu riskieren.

Pedro:
@Reblaus:

--- Zitat ---Man sollte sich von solchen Hinweisen auf angeblich oder tatsächliche Urteile irgendwelcher Amtsgericht nicht verrückt machen lassen.
--- Ende Zitat ---

Alles zutreffend, dennoch rate ich, sich das vom Versorger zitierte Urteil selbst zu besorgen (vielleicht als Gemeinschaftsaktion der Betroffenen ??).
Dann stellt sich nämlich oftmals heraus, dass das Urteil gar nicht zitiert werden durfte. Insbesondere wäre auch ein Hinweis wichtig, ob sich der Versorger ggf. auf ein nicht rechtskräftiges Urteil bezieht, was zur Einschüchterung gern gemacht wird.
Damit ließe sich bereits im Vorfeld meistens verhindern, dass der Versorger die mögliche \'\'versorgerfreundliche Entscheidungsfreude\'\' des Amtsgerichts für weitere Urteile nutzen wird.
Nichts tun und die Drohung ohne weitere Hinterfragung laufen zu lassen, hielte ich für die falsche Methode.

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