Energiepreis-Protest > EnBW
Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
reblaus:
Nur läuft es genau auf ein Sachverständigengutachten heraus. Zumindest dann wenn der Verbraucher die Sache selbst in die Hand nimmt, da er bei dem Streitwert keinen Anwalt findet, die als Zeugen benannten Bilanzbuchhalter des Versorgers nach Strich und Faden auseinander nimmt, und der Versorger seinen Beweis durch Zeugen nicht erbringen kann.
An einer Zusammenarbeit aller Protestler eines Versorgers führt meiner Ansicht nach kein Weg vorbei.
hutti36:
Zusammenarbeit sehr gerne...und wie?
Trotzdem werde ich nicht klein beigeben. Meine Rechte als Bürger dieses Staates stehen mir zu. Meines Erachtens verhält sich die EnBW nicht gesetzeskonform.
An meinem \"kleinen\" Betrag, den die EnBW von mir will, sieht man doch, mit welchem Hintergedanken die EnBW verzweifelt arbeitet:
Die Verjährungsfrist muss von der EnBW unbedingt aufgehalten werden. Mein Fall ist von Anfang 2007. Würde also demnächst verjähren. Was tut die EnBW? Versucht dies zu verhindern. Und natürlich mit der ihr typischen Art und Weise der Einschüchterung.
Ich habe die EnBW gefragt, warum sie ein Gerichtsurteil des AG Stuttgart als Grundlage ihrer Forderung nimmt, das noch nicht einmal rechtskräftig ist.
Was kam als Antwort? ein Textbaustein: \"Wir haben unsere Positionen dargelegt, seitdem sind keine neuen Erkenntnisse hinzugekommen\" bla bla bla.
Man sieht: Die EnBW hat kalten Schweiss, sie verliert an Umsatz und an Kunden.
Wer heute den Widerspruch nicht aufrecht erhält, schadet allen, die für eine gerechte Sache eintreten.
Der Spruch: Wenn Unrecht zu Recht wird, ist Widerstand (hier Widerspruch) Pflicht, gilt für alle mündigen Bürger, die abgezockt werden sollen.
Also:weiterkämpfen!!
bolli:
--- Zitat ---Original von hutti36
Die Verjährungsfrist muss von der EnBW unbedingt aufgehalten werden. Mein Fall ist von Anfang 2007. Würde also demnächst verjähren. Was tut die EnBW? Versucht dies zu verhindern. Und natürlich mit der ihr typischen Art und Weise der Einschüchterung.
--- Ende Zitat ---
Hm, wohl eher nicht. Ansprüche aus 2007 verjähren erst Ende 2010. Daher wird bei Ihnen wohl weniger die Verjährung ein Grund sein sondern eher, dass Sie zufällig zu einem bestimmten Personenkreis gehören, den man mal wieder ein wenig einschüchtern will. Hier wohl der, bei dem es nur um kleinere Beträge geht, für die eine Vielzahl von Verbrauchern nicht vor Gericht ziehen will.
Goofykaterle:
--- Zitat ---Wer heute den Widerspruch nicht aufrecht erhält, schadet allen, die für eine gerechte Sache eintreten.
--- Ende Zitat ---
Und genau aus diesem Grunde mach ich das Kreuz im Mahnbescheid an der richtigen Stelleund widerspreche dem Anspruch insgesamt. Wenn viele andere dies auch tun, dann kann vielleicht etwas erreicht werden.
In der Sache sollte man einen kühlen Kopf bewahren, allerdings auch bereit sein ein Risiko zu gehen, da man sich ja wirklich nicht alles so einfach gefallen lassen muss.
--- Zitat ---Ein Gericht holt ein gerichtliches Sachverständigengutachten ein, wenn ein entsprechendes Beweisangebot für eine bestrittene Tatsache besteht, die Anknüpfungstatsachen hinreichend dargetan wurden. Dann ergeht ein Beweisbeschluss und die beweisbelastete Partei wird aufgefordert, innerhalb gesetzter Frist einen entsprechenden Kostenvorschuss einzuzahlen. In diesem Moment und auch noch vor Beauftragung und auch noch vor Erstellung des Gutachtens kann man immer noch anerkennen, wenn auch nicht \"sofort\", um aus der Nummer noch rauszukommen, wenn man das Risiko doch nicht eingehen möchte. Es ergeht dann ein Anerkenntnisurteil ohne weitere Begründung. Mit anderen Worten: Das Risiko eines teuren Sachverständigengutachtens scheint beherrschbar, mindestens ebensogut wie bei Kernkraftwerken.
--- Ende Zitat ---
Und genauso sehe ich das auch und warte mal ab was da kommt.
hulk:
gibt es eine möglichkeit zu erfahren (wie) und wann die berufung verhandelt wird / wie sich dieses verfahren weiterentwickelt?
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