Energiepreis-Protest > EnBW
Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
nomos:
--- Zitat ---Original von reblaus
Es ist vollständiger Wahnsinn wegen 167 € einen Rechtsstreit mit Billigkeitskontrolle zu führen. ...
--- Ende Zitat ---
Die Frage ob sich Widerstand gegen überhöhte Energiepreise lohnt ist nicht alleine am Einzelfall auszumachen. Würden sich nicht viele Verbraucher selbst und in Initiativen für faire Preise einsetzen, wäre der Preistreiberei Tür und Tor geöffnet. Der Einsatz \"lohnt\" sich für viele aktiven Mitstreiter nicht persönlich und unmittelbar in Euro und Cent. Wer immer so rechnet wird für die gemeinsame Sache nicht viel erreichen.
Wer das Risiko nicht aufnehmen will, sollte wenigstens konsequent den Versorger wechseln. Auch das hat Wirkung.
Die beschriebene Hinderung (unverhältnismässige Gutachterkosten, Anwalts- und Gerichtskosten) am Geltendmachen der eigenen Rechte berührt die Verfassungsfrage. Es ist wichtig und notwendig, dass jetzt unverzüglich Abhilfe geschaffen wird. Das muss Abgeordneten und Politikern mitgegeben werden! Es reicht nicht, vor Wahlen die Verbraucherrechte hochzuhalten und dann bis zum nächsten Mal wieder in die Schublade zu schieben.
--- Zitat ---In 13 Mitgliedstaaten gibt es bereits Verbrauchersammelklagen. Diese erlauben es Verbrauchern sich zusammenzuschließen, wenn sie von unlauteren Geschäftspraktiken eines Unternehmens betroffen sind. Besonders hilfreich sind Verbrauchersammelklagen bei so genannten Streuschäden, bei denen sich für den einzelnen Bürger der mit einer Klage verbundene Aufwand nicht lohnt, der Gesamtschaden aber durchaus beträchtlich sein kann.
--- Ende Zitat ---
siehe hier:
EU-Richlinie Gasbinnenmarkt - 2003/55/EG [/list]
Opa Ete:
@reblaus
nur mal so aus Interesse. Würden sie nie einen Rechtsstreit um 167€ führen (Schaden am Auto z.B.), oder nur nicht in diesem Fall mit Billigkeitskontrolle. Ab welchem Betrag wäre denn für sie ein Rechtsstreit mit Billigkeitskontrolle streitenswert?
Gruß Opa Ete
tangocharly:
--- Zitat ---Original von Opa Ete
@reblaus
nur mal so aus Interesse. Würden sie nie einen Rechtsstreit um 167€ führen (Schaden am Auto z.B.), oder nur nicht in diesem Fall mit Billigkeitskontrolle. Ab welchem Betrag wäre denn für sie ein Rechtsstreit mit Billigkeitskontrolle streitenswert?
Gruß Opa Ete
--- Ende Zitat ---
Unrecht hat er (@reblaus) in diesem Punkt ja nicht. Wir unterscheiden in dieser Sichtweise zwei Typen: Querulanten und Ökonomen.
Da diese Denkweise (@reblaus) natürlich auch bei den Amtsrichtern aufzieht und es dennoch um die Billigkeit der Preisbildung geht, muß man, will man nicht als Querulant dastehen, eben Gleichgesinnte suchen, eine stille BGB-Gesellschaft gründen und gemeinsam (ist man stark) eben ein Sammelklagenverfahren in die Wege leiten.
Ja, da muß (sollte !) man aktiv werden. Was allerdings nicht heißt, dass man dann dennoch nicht nur als Querulant dasteht, sondern überdies auch noch als Prinzipienreiter (siehe einige Landrichter-Urteile).
Also, nachdem Protest immer was für die anderen ist, muß man sich halt entscheiden, entweder selbst und einsam stark sich ins Feuer werfen (Querulant hin und Querulant her) - oder halt eben die Klappe halten (was aber nicht heißt, dann man Gaspreise kampflos und ohne Vorbehalt schlicht weiterzahlt).
Nur, die Sichtweise von @reblaus muß auch zu Ende gedacht werden: wenn ich schon keinen Prozess über 167 Euronen haben will, dann darf ich auch nicht kürzen.
Fazit: Protest ohne ein wenig Querulation iss nich.
reblaus:
Ich plädiere nicht dafür den Gaspreisprotest aufzugeben. Wer die finanziellen Möglichkeiten hat, kann und sollte auch voran gehen, und den Weg auch bei Streitwerten von 167 € für die weniger Starken freikämpfen.
Da die wenigsten das Risiko von 10.000 € Gutachterkosten so einfach mal stemmen können, ist für den Normalprotestler aber unverzichtbar, entweder eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, in den Prozesskostenfonds einzuzahlen oder aber sich mit anderen zusammenzuschließen, um von sich aus eine Feststellungsklage einzureichen.
Ein Einzelkämpfer, der mit einem Streitwert von 167 € noch nicht einmal einen Anwalt findet, hat gegen einen Gasversorger bei einem Grundversorgungsverhältnis nicht die geringste Chance. Sein mutiges Beispiel hilft auch anderen nichts, da dies nur ein weiterer Sieg für die Versorger bedeutet.
Ich bin mir sehr darüber bewusst, dass dieses Land von mutigen Einzelkämpfern vor Gericht mehr zum Guten verändert wurde, als durch alle Wahlen, die wir seit 1949 abgehalten haben.
Ich bin übrigens auch sehr für ein gerütteltes Maß an Querulation. Das macht erstens Spaß, und wirbelt zweitens die verstaubte Welt mal wieder durcheinander. Wenn Querulation aber Erfolg haben soll, muss sie abgefeimt sein.
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von reblaus
Da die wenigsten das Risiko von 10.000 € Gutachterkosten so einfach mal stemmen können,
--- Ende Zitat ---
Ein Gericht holt ein gerichtliches Sachverständigengutachten ein, wenn ein entsprechendes Beweisangebot für eine bestrittene Tatsache besteht, die Anknüpfungstatsachen hinreichend dargetan wurden. Dann ergeht ein Beweisbeschluss und die beweisbelastete Partei wird aufgefordert, innerhalb gesetzter Frist einen entsprechenden Kostenvorschuss einzuzahlen. In diesem Moment und auch noch vor Beauftragung und auch noch vor Erstellung des Gutachtens kann man immer noch anerkennen, wenn auch nicht \"sofort\", um aus der Nummer noch rauszukommen, wenn man das Risiko doch nicht eingehen möchte. Es ergeht dann ein Anerkenntnisurteil ohne weitere Begründung. Mit anderen Worten: Das Risiko eines teuren Sachverständigengutachtens scheint beherrschbar, mindestens ebensogut wie bei Kernkraftwerken.
Wer kürzt, begibt sich bewusst in die Gefahr, dass es zu einem Prozess kommen kann, auch wenn mancher inständig darauf hoffen mag, dass es dazu nicht kommen wird. Wer aber nicht irgendwann bei 167 € mit dem Kürzen angefangen hatte, hat über längere Zeit auch nicht 4.000 € offen, über die es sich dann gewiss zu streiten lohnt.
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