Energiepreis-Protest > EnBW
Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
bolli:
--- Zitat ---Original von herr_mueller
Ich habe auch den Mahnbescheid von der EnBW erhalten und werde auf jeden Fall widersprechen. Dass es dazu irgendwann kommen würde, war ja eigentlich seit dem ersten Billigkeits-Einspruch klar.
--- Ende Zitat ---
Das liegt sicherlich auch daran, dass sich mal wieder das Jahresende jährt und die Versorger da sehen müssen, dass Ihre Forderungen aus 2005/2006 (Rechnung 2006) nicht alle verjähren. da verbindet man das gerne mit ner neuen Verunsicherungswelle. Und wie man liest, sind ja immer wieder welche dabei, wo es klappt.
--- Zitat ---Original von herr_mueller
Ist in diesem Fred vielleicht OT, aber ich habe gerade bei Verivox gesehen, dass der günstigste Tarif ohne Vorkasse oder Kaution nochmal 15% billiger ist als die Gaspreise, die ich gerade an die EnBW zahle (gültig bis 31.10.2005). Ich überlege nun ernsthaft, den Anbieter zu wechseln.
--- Ende Zitat ---
Das ist sicherlich ein kluger Gedanke und nur so können wir Verbraucher es überhaupt ansatzweise schaffen, einen gewissen Marktdruck zu erzeugen. Außerdem gibt es heute auch bei preiswerten Tarifen teilweise schon eine 12-monatige Preisbindung, die alles dann etwas überschaubarer hält.
--- Zitat ---Original von herr_mueller
Natürlich ist mir klar, dass ich dann in einem Tarif bin, der künftige Preiserhöhungen zulässt, aber zunächst mal sind die Preise eben deutlich niedriger und bei Bedarf kann ich ja nach einem Jahr wieder wechseln.
--- Ende Zitat ---
Sie können rein rechtlich auch im neuen Vertrag wieder gegen jede Preiserhöhung widersprechen. Je nach Vertrag bzw. AGB wegen § 307 BGB (eine ganze Reihe von aktuellen AGB\'s enthält wohl immer noch keine gültigen Preisanpassungsklauseln ;) ) oder bei einer gültiger Klausel mittels Unbilligkeitseinwand. Allerdings haben Sie den zu Vertragsbeginn bestehenden Preis quasi als Sockelpreis anerkannt und kommen da wohl nur unter ganz engen Bedingungen wieder drunter.
Wenn Sie aber in Ihrem derzeitigen Vertrag eh nur vom Widerspruchspreis und nicht vom Vertragsanfangspreis ausgehen, kommen Sie sicher auch jetzt noch ganz gut weg, bevor die nächsten Preiserhöhungsrunden anstehen.
Cremer:
@bolli,
kann ich nur beipflichten.
Die SW KH haben in Ihren neuen AGB\'s unwirksame klauseln, wie es das BGH für unwirksam erklärte.
Stadtwerke Kreuznach reagieren auf BGH Urteil, neue Verträge
hutti36:
dringende Frage:
lohnt es sich bei einem Betrag von 167 € einem Mahnbescheid zu widersprechen?
Die RA- und Gerichtskosten würden nach dem Prozesskostenrechner alleine schon 160 € betragen.
Hat mir jemand einen schnellen Rat?
Danke schon jetzt!!
bolli:
--- Zitat ---Original von hutti36
dringende Frage:
lohnt es sich bei einem Betrag von 167 € einem Mahnbescheid zu widersprechen?
Die RA- und Gerichtskosten würden nach dem Prozesskostenrechner alleine schon 160 € betragen.
Hat mir jemand einen schnellen Rat?
Danke schon jetzt!!
--- Ende Zitat ---
Die Frage ist ja nicht nur, wie die Höhe des einzelnen Mahnbescheides ist sondern auch, ob damit weitere Anerkenntnisse verbunden sind, die Folgewirkung haben (Sockelpreis ?).
Wenn man also derzeit der Forderung aus der Rechnung 2006 NICHT entgegentritt, hat man nach meiner Ansicht möglicherweise einen neuen Sockelpreis vereinbart, falls der BGH die Sockelpreistheorie aus der Grundversorgung auch auf die Sonderverträge überträgt, was zwar derzeit noch offen ist, aber beim VIII. Senat sollte man sich auf alles einstellen. X(
Daher ist man auf jeden Fall gut aufgestellt, wenn man sich rechtzeitig einen Rechtsschutz gesichert hat. Dann muss man die Gebühren und Anwaltskosten nämlich nicht scheuen. ;)
Aber auch ansonsten würde ich mir gut überlegen, ob ich diese Kosten nicht aus grundsätzlichen Erwägungen riskieren würde.
reblaus:
Es ist vollständiger Wahnsinn wegen 167 € einen Rechtsstreit mit Billigkeitskontrolle zu führen. Ein böswilliger Richter könnte wegen dieser Lapalie ein Gutachten anfordern, was tausende von Euros kosten dürfte.
Wer Rechtsstreitigkeiten um 167 € führt, betreibt dies als Hobby oder ist sich zu 100% sicher, dass er Recht hat.
Gibt es Rechtsanwälte die diesen Rechtsstreit zum gesetzlichen Honorar übernehmen? Die werden dann sonst nichts zu tun haben. Selten gibt es in dieser Branche Idealisten.
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