Energiepreis-Protest > EnBW
Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
Goofykaterle:
ich habe vielleicht ein wenig Überreagiert. Werde wohl zurückschicken und dann mal weiter sehen. Der zu klagende betrag liegt unter 500 Euro, also mal sehen, ob die sich trauen.
Einspruch23:
Hallo,
habe gestern ebenfalls den Mahnbescheid bekommen. Um genau zu sein, sogar zweimal. Einen Mahnbescheid für meine Frau und einen für mich.
Ich bin ebenfalls am überlegen, was ich machen soll.
Grundsätzlich bin ich für einen Widerspruch. Wenn ich aber an die evtl. auf mich zukommenden Kosten denke, wird mir jetzt schon übel.
Ich gehe mal davon aus, dass die EnBW Klage erheben wird und dann kommen im Falle einer Niederlage Anwalts- und Gerichtskosten auf mich zu, die leicht das Doppelte der jetzigen Forderung sein können.
Ich finde, es läßt sich schwer einschätzen, wie hoch die Erfolgsaussichten sind, vor allem aufgrund der bereits vorliegenden Urteile.
Kann hier diesbezüglich jemand kompetennt Auskunft darüber geben?
Danke und Gruß
mip:
Da haben wir\'s wieder ...
derselbe Gedanke kam mir auch schonmal (warte noch auf einen Mahnbescheid von meinem Versorger) und ich liege mit dem Streitwert recht deutlich unter den Prozesskosten (ca. 250 EUR in der ersten Inst. nach http://www.prozesskostenrechner.de). Ich habe mich aber dafür entschieden, hier doch nicht einzulenken, auch nicht durch zahlen unter Vorbehalt.
Aber die Entscheidung muss im Endeffekt jeder für sich treffen.
Und zu den Erfolgsaussichten gilt leider wie so oft zitiert:
\"Vor Gericht und auf hoher See ...\"
Lass Dir das nochmal in Ruhe durch den Kopf gehen und triff Deine Entscheidung, mit der Du leben kannst.
Grüße
mip
herr_mueller:
Ich habe auch den Mahnbescheid von der EnBW erhalten und werde auf jeden Fall widersprechen. Dass es dazu irgendwann kommen würde, war ja eigentlich seit dem ersten Billigkeits-Einspruch klar.
Ist in diesem Fred vielleicht OT, aber ich habe gerade bei Verivox gesehen, dass der günstigste Tarif ohne Vorkasse oder Kaution nochmal 15% billiger ist als die Gaspreise, die ich gerade an die EnBW zahle (gültig bis 31.10.2005). Ich überlege nun ernsthaft, den Anbieter zu wechseln. Natürlich ist mir klar, dass ich dann in einem Tarif bin, der künftige Preiserhöhungen zulässt, aber zunächst mal sind die Preise eben deutlich niedriger und bei Bedarf kann ich ja nach einem Jahr wieder wechseln. Und vor allem hätte man diese Preise sicher, wie das mit dem Widerspruch gegen die EnBW ausgeht, hängt ja wohl von Tagesform des Richters ab ;-)
Gruß,
herr_mueller
Cremer:
genau das ist die Absicht der EnBW.
man verschickt tausende von Mahnbescheide und dann trennt sich die Spreu vom Weizen.
Viele werden einlenken wegen der nicht kalkulierbaren Kosten oder auch Ärgernis (man will als Deutscher vielfach nur seine Ruhe haben).
Bei dem verbleibenden Rest werden die EnBW erneut ein Auswahlverfahren treffen und einige Klagen anstrengen, wo überwiegend Aussicht auf Erfolg besteht.
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