Energiepreis-Protest > EnBW
Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
nomos:
--- Zitat ---Original von Goofykaterle
habe gestern den Mahnbescheid bekommen. Was muss ich tun? Wer kann mir helfen?
--- Ende Zitat ---
Zur Information zuerst mal die Suchfunktion hier im Forum nutzen! Sie sind nicht der erste und einzige Verbraucher der einen Mahnbescheid bekommen hat:
Widerspruch einlegen, das steht eigentlich alles im zugestellten Mahnbescheid. Man braucht dazu keinen Anwalt. Aber ein Anwalt hilft natürlich auch, gegen Bezahlung selbstverständlich. Als BDeV-Mitglieder können Sie sich einen \"Energie-Schutzbrief\" ausstellen lassen. Mit diesem Schutzbrief erhalten sie als Privatverbraucher bei einem kooperierenden Rechtsanwalt eine außergerichtliche Komplettbetreuung zu einem günstigen Preis.
siehe hier
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Energie-Schutzbrief__1920/
oder wenn Sie im Forum suchen Infos z.B. hier
Frage zum Mahnbescheid
Neujahrsgruß
Weihnachtspost zugestellt am 24.12.08
usw.[/list]
Goofykaterle:
Vielleicht werde ich dann mal lieber bezahlen, weil den ganzen Heckmeck möchte ich mir dann doch nicht antun. Kann dann auch die Mitgliedschaft beim BdE künden, brauch ich ja dann nicht mehr.
Bin ganz schön gefrustet.
kamaraba:
@Goofykaterle
Schade, dass Sie sich so haben einschüchtern lassen und kein Stehvermögen mehr haben, dabei genügt ein Kreuz an der richtigen Stelle auf dem Mahnbescheid - vorerst.
Damit hat die EnBW genau dass erreicht, was sie wollte.
Goofykaterle:
Heißt dies nur den Widerspruch in vollem Umfang widersprechen und zunächst zurück ans Amtsgericht??
Mich würde interessieren ob noch andere einen Mahnbescheid erhalten haben?
Brauche ich für das Zurücksenden einen Anwalt, der mir dabei hilft das Kreuzchen zu machen?
Bin erst seit kurzem beim BdEV Mitglied mit 35 Euro.
Erhalte ich schon Unterstützung?
chilihead:
... für das Kreuz an der richtigen Stelle ist wohl ein Anwalt nicht nötig.
Also, widersprechen und zurück damit zum Gericht.
Wenn der Versorger dann die Sache weiter verfolgen möchte, bleibt ihm nur die Klage.
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