Energiepreis-Protest > EnBW

Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???

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mip:
Hi Hulk,

neben dem oben Beschriebenen gibt es für Tarifkunden noch einen Ansatz, der
zumind. geprüft und bei einem Verfahren eingebracht werden sollte:

\"Änderungen der Allgemeinen Tarife werden nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam.\" (BGB, Urteil vom 13.06.07 – VIII ZR 36/06, RNr. 15)

Das gilt für jede einzelne Preisveränderung und ist noch vor der Frage der Billigkeit relevant und zu klären. Unter \"öffentlicher Bekanntgabe\" ist hier nicht etwa ein Brief an einen Kunden zu werten (haben wirklich alle Kunden nachweislich diese Briefe bekommen?)  Vielmehr muss der Versorger den Nachweis führen, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist. Es ist anzunehmen, dass eine geeignete Veröffentlichung in der Tagespresse in diesem Sinne anerkannt wird.

Ob der Versorger, diese Veröffentlichungen alle aufweisen kann ????

Grüße
mip

stuttgarter:
ich bin seit 22 jahren tarifkunde. je  mehr ich verbrauche desto billiger wird die kwh.
ich habe mich wegen dem urteil aus stuttgart von der enbw unter druck setzen lassen. das es noch nicht rechtskräftig ist habe ich nicht gewußt.

kann ich nicht wenigstens ab jetzt wieder die preiserhöhungen verweigern ?
bis es zu einer höchstrichterlichen entscheidung kommt wir wahrscheinlich einige zeit vergehen.

reblaus:
@stuttgarter
Sie können gegen jede Preiserhöhung von neuem die Unbilligkeitseinrede geltend machen.

Haben Sie schon mal überlegt den Versorger einfach zu wechseln? Sie sind ja nicht mehr gezwungen Ihr Gas von der EnBW zu beziehen.

hutti36:
Wie zu erwarten war:heute (wie immer nur samstags, damit man ja nicht anruft oder sich gleich beschweren kann ;)) kommt ein Brief der EnBW, in dem sie schreiben, dass sie \"keine Bereitschaft zur Zahlung sehen\", und deshalb meine Unterlagen an das gerichtliche Mahnwesen weitergeben.

Schon sehr dreist: ich habe immer bezahlt, eben außer die Erhöhungen. Daneben habe ich immer wieder geschrieben, die EnBW solle mir doch bitte zeigen, warum sie Ihre Preise erhöhen.

Auch sehr spannend: Früher hat die EnBW behauptet, dass für Kunden des Grundtarifs §315 BGB überhaupt nicht anwendbar sei.
Lustigerweise sind sie von diesem Standpunkt weg und behaupten nun, durch die beiden Entscheidungen der AG`e in Stuttgart und Böblingen, wobei Stuttgart noch vors Landgericht geht, als noch nicht mal rechtswirksam ist, dass § 315 BGB voll erfüllt sei.
Ja was denn nun ?

Hat jemand von Euch auch dieses nette Schreiben bekommen? Wie reagiert Ihr darauf??

Goofykaterle:
habe gestern den Mahnbescheid bekommen.

Was muss ich tun?
Wer kann mir helfen?

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