Energiepreis-Protest > EnBW
Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
stuttgarter:
danke für die antwort
ich denke mir auch dass hier nicht alle kunden verklagt werden.
ich habe jetzt mal gezahlt (ich habe keine rechtschutzversicherung und bin auch nicht im prozesskostenfond drin ). ich werde aber in zukunft wie bisher wieder den alten gaspreis von vor vier jahren anwenden und die zahlungen zurückhalten. wenn sich die rechtsprechung zugunsten der verbraucher (grundtarif) entwickelt werde ich auch die jetzt gezahlten beträge wieder von meinen abschlagszahlungen nach und nach abziehen.
ich hoffe nur das meine jetzige zahlung vom gericht nicht mit einer anerkennung der preise bewertet wird.
nomos:
--- Zitat ---Original von stuttgarter
..ich habe jetzt mal gezahlt .... ich werde aber in zukunft wie bisher wieder den alten gaspreis von vor vier jahren anwenden und die zahlungen zurückhalten. wenn sich die rechtsprechung zugunsten der verbraucher (grundtarif) entwickelt werde ich auch die jetzt gezahlten beträge wieder von meinen abschlagszahlungen nach und nach abziehen.
ich hoffe nur das meine jetzige zahlung vom gericht nicht mit einer anerkennung der preise bewertet wird.
--- Ende Zitat ---
@stuttgarter, mit der Zahlung haben Sie das Handtuch geworfen. Das macht jetzt weiter keinen Sinn. Es ist und war Ihre Entscheidung, lassen Sie es dabei. Suchen Sie sich aber einen anderen Versorger. Mit einem Wechsel befördern Sie den Wettbewerb, das ist auch eine wirksame Form im Kampf gegen unbillige Preise. Auch in Stuttgart gibt es in der Zwischenzeit mehrere Angebote.
--- Zitat ---Stuttgart - Es ist kaum zu glauben, aber offenbar wahr: Zehn Jahre nach der Liberalisierung der Energiemärkte wächst auch auf dem Gasmarkt ein kleines Pflänzchen namens Wettbewerb. Immer mehr Unternehmen breiten ihre Versorgungsgebiete in Deutschland aus. Immerhin zwölf Anbieter hat der Verbraucher hierzulande mittlerweile zur Auswahl, in Baden-Württemberg sind es sogar noch sieben mehr. Das sind zwar immer noch deutlich weniger Versorger als beim Strom - aber immerhin: Der Wechsel ist möglich. Trotzdem führt die höhere Anbieterzahl nicht zu niedrigeren Preisen.
Ausgerechnet dort, wo es überdurchschnittlich viele Energieanbieter gibt, sind die Preise laut einer Studie des Energiedienstleistungsunternehmen Ene\'t für das Gas besonders hoch. In Freiburg etwa konkurrieren 21 Unternehmen um die Gunst der Kunden und verlangen von ebendiesen deutlich mehr Geld als die Anbieter in Karlsruhe, die mit weniger Konkurrenz zu kämpfen haben.
--- Ende Zitat ---
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Goofykaterle:
Also ich werde auf jeden Fall voll dabei bleiben.
Mann muss sich von einem Oligopolisten nicht alles bieten lassen.
Am meisten ärgert mich, daß es viele akzeptieren was die liebe ENBW mit ihnen anstellt.
Ich kann nur alle aufrufen dem Beispiel zu folgen und zu verweigern.
Auf die Politik kann man nicht zählen da dort, meiner Meinung nach, sich dieselben Seilschaften wiederfinden die sich auch in den Netzwerken rund um die ENBW tummeln.
Und die eine Krähe hackt bekanntlich der Anderen kein Auge aus.
--- Zitat ---..ich habe jetzt mal gezahlt ....
--- Ende Zitat ---
Na herzlichen Glückwunsch an den Energiekostenabzocker...
Wieder einer umgefallen...
bolli:
--- Zitat ---Original von stuttgarter
ich hoffe nur das meine jetzige zahlung vom gericht nicht mit einer anerkennung der preise bewertet wird.
--- Ende Zitat ---
Das ist aber nur das eine Problem. Das viel gravierendere dürfte sein, dass zum Zeitpunkt einer zukünftigen positiven bzw. Höchstrichterlichen Rechtssprechung alte Forderungen verjährt sein werden. Nach derzeit herrschender Meinung beträgt die Verjährungsfrist für solche Forderungen 3 Jahre, was bedeutet, schon jetzt Verjähren am 31.12.2009 Ihre Rückforderungsansprüche aus der Abrechnung aus dem Jahr 2006. Sie sollten sich also von Ihrem jetzt nachgezahlten Geld eher schon mal verabschieden. Gehen Sie mal davon aus, dass Sie davon nichts widersehen.
Und das mit der fehlenden Rechtsschutzversicherung und/oder dem Prozesskostenfond ist zwar unverständlich (Geiz ist nicht immer geil) aber noch reparabel. Solange Sie noch nicht verklagt sind können Sie auch noch das eine oder andere machen.
Cremer:
@stuttgarter,
Sie haben das Pokerspiel gegen den Versorger leichtfertig verloren.
mit der Zahlung haben Sie das Handtuch geworfen und akzeptieren voll die Bedingungen des Versorgers.
Der kann sie jetzt ausquetschen wie eine Zitrone :D
Eins würde mich noch interessieren.
Sind sie Tarifkunde oder Sondervertragskunde?
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