Energiepreis-Protest > EnBW

Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???

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Gogo:
Ich habe auch den Brief mit dem Bezug auf das Urteil des AG Stuttgart bekommen und werde, wie oben angeführt, Widerspruch mit Hinweis auf die Berufungsverhandlung einlegen.

Auf der anderen Seite würde ich ein Mahnverfahren gerne vermeiden, da dann ja zusätzliche Kosten zu erwarten sind. Mal sehen wie sie reagieren.

Grüße
Gogo

stuttgarter:
hallo

auch ich habe ein drohschreiben von der enbw bekommen und nach rücksprache mit dem entsprechenden sachbearbeiter erfahren dass sie jetzt alle kunden im grundtarif verklagen werden.
 ich habe mir überlegt meine verweigerten beträge erstmal an die enbw zu zahlen, aber mit dem vorbehalt der rückforderung und ausdrücklich mit dem   hinweis dass ich dadurch  die preise nicht akzeptiere .
wäre dies eine möglichkeit die weitere entwicklung der rechtssprechung abzuwarten und dann  ggf die beträge wieder einzubehalten ?

marten:
@stuttgarter

Wenn Sie zum jetzigen Zeitpunkt schon den Konflikt mit Ihrem Versorger scheuen, glauben Sie dann ernsthaft das Sie dieses zu einem späteren Zeitpunkt nachholen werden, wo Sie Ihren Versorger aktiv verklagen müssen.
Den Aspekt der Verjährung eventueller Rückforderungsansprüche dürfen Sie dabei auch nicht aus den Augen verlieren!

gruss

marten

bolli:

--- Zitat ---Original von stuttgarter
hallo

auch ich habe ein drohschreiben von der enbw bekommen und nach rücksprache mit dem entsprechenden sachbearbeiter erfahren dass sie jetzt alle kunden im grundtarif verklagen werden.
 ich habe mir überlegt meine verweigerten beträge erstmal an die enbw zu zahlen, aber mit dem vorbehalt der rückforderung und ausdrücklich mit dem   hinweis dass ich dadurch  die preise nicht akzeptiere .
wäre dies eine möglichkeit die weitere entwicklung der rechtssprechung abzuwarten und dann  ggf die beträge wieder einzubehalten ?
--- Ende Zitat ---

Gehen Sie davon aus, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass die Konzerne zum jetzigen Zeitpunkt ALLE Widerspruchskunden auf einmal verklagen werden, da dadurch ihr Prozesskostenrisiko deutlich erhöht ohne wesentliche Vorteile zu bringen. Sie werden sich eine Reihe \"Musterkunden\" rauspicken, die Sie durchspielen, um weitere Argumente für die restlichen zu haben und ohne Klage rauszukommen und zum anderen, um die Rechtslage bei unsicheren Sachverhalten auszuloten. Musterkunden sind dabei vorzugsweise Kunden mit, aus Sicht des Versorgers, klaren Verlagen zu ihren Gunsten, Kunden, gegen die hohe Ansprüche bestehen und wo eine Verjährung droht sowie Kunden, wo eine Vielzahl von Fällen mit einer Entscheindung klargestellt wird.

Was erwarten Sie von einem SB eines Versorgers, wenn Sie ihn nach solch einem Schreiben anrufen und fragen, was das soll ? Etwa dass er sagt: \"Die mussten wir rausschicken, obwohl wir wissen, dass der Kunde Recht hat und wir meinen es nicht so !\" Da werden strategisch Drohkulissen aufgebaut um Kunden wie Sie, die sich durch so eine Drohung beeindrucken lassen, einzuschüchtern. Wenn das Geld mal auf Versorgerseite ist, lehnt der sich erstmal zurück und trinkt ein Bierchen auf seinen Erfolg. Dann müssen nämlich Sie für die Zukunft hinter \"den Flocken\" herlaufen, von den Verjährungsgefahren mal ganz abgesehen.

Der eine oder andere Sachverhalt ist halt noch nicht höchstrichterlich entschieden und das wird auch noch das eine oder andere Jahr dauern. Bis dahin bergen Verfahren in manchen Punkten immer noch Unwägbarkeiten, die auch der Versorger wegen der Flächenwirkung nicht so einfach hinnimmt.

Das vorliegende Schreiben ist noch ein frühes Stadium des Verlaufs. Da kommt in der Regel vor einer Klage noch ein Mahnschreiben und/oder ein Mahnbescheid. erst dann ist mit einer Klage zu rechnen.
Also einfach ignorieren und zurücklehnen. Eine Antwort können Sie sich an dieser Stelle sparen. ICH würde an dieser Stelle KEINESFALLS unter Vorbehalt zahlen.

DieAdmin:

--- Zitat ---Original von hutti36
Also geschrieben haben die mir folgendes AZ:20 C 2287/08.

Aber ich finde das noch nicht veröffentlicht.
--- Ende Zitat ---

Nun veröffentlicht: http://www.energieverbraucher.de/de/site__2565/

Wer darüber diskutieren möchte: Urteil AG Böblingen v. 14.10.09 - Az: 20 C 2287/08
(extra Thread, damit das nicht so in diesem \"verschwindet\", falls der nächste dies ebenso sucht.

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