Energiepreis-Protest > EnBW
Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
bolli:
--- Zitat ---Original von tangocharly
@ bolli
mit dem Hassen von Richtern werden Sie auch nicht viel weiter kommen.
--- Ende Zitat ---
Aber man fühlt sich direkt besser ! :D :D :D
--- Zitat ---Original von tangocharly
Apropos:
Wenn der Amtsrichter beim Lesen des EnWG von § 1 bis § 102 angelangt ist und dann frustriert feststellen muß, dass dort nirgendwo steht:
--- Zitat ---\"Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen und die gekaufte Sache abzunehmen\"
--- Ende Zitat ---
so läßt sich zwar nachvollziehen, warum er zu dem Ergebnis gelangt, die Anspruchsgrundlage findet sich nicht im EnWG.
Aber wenn er dann die Rechtsprechung des VIII. BGH-Senats gelesen hat und dort feststellen muß, dass sich die essentia negotii aus dem Gesetz ergibt - ja was denn, potztausend, wo muß er denn dann den \"vereinbarten Kaufpreis\" suchen, also die Anspruchsgrundlage.
--- Ende Zitat ---
Oh, sooo weit bin ich ja noch garnicht gegangen, dass er/sie die ganzen 118 Paragraphen des EnWG lesen und verstehen soll.
Im vorliegenden Fall wäre es einfach an dem Punkt schon mal schön gewesen, wenn die Richterin nicht aus dem Öl des BGH-Urteils mal mirnichtsdirnichts Leichtöl gemacht hätte (was eben nicht das gleiche ist) und wenn sie ihre Randnummer 44 auch weitergelesen hätte, nämlich dass die behauptete Ölpreisbindung im Vorlieferantenverhältnis noch weiter zu untersuchen wäre (entgegen ihrer Behauptung, dass sie keine Rolle spiele).
Das ist ja noch ne Stufe geringer als sich sich an, möglicherweise lange zurückliegende oder verschlafene Studienseminare oder Repetitorien zu erinnern. X(
Arme Richterschaft. 8)
ChiefController:
--- Zitat ---Original von Cremer
Der Sachverstand der Richterin läßt zu wünschen übrig.
Sie war den Zeugen viel zu hörig, siehe Seite 7 bis 10
--- Ende Zitat ---
Und genau da liegt die Crux. Wie oft habe ich hier schon gelesen, dass Urteile eigentlich falsch gefällt wurden, weil der Richter nicht sachkundig war, sich zu sehr auf die Argumentation der Energieversorger eingelassen hat, etc. pp.
Machen wir uns nix vor: Die Aussicht, auf Dauer mit der §315/Billigkeitsschiene durchzukommen, schwindet immer mehr. Gefühltes Recht ist leider nicht immer durchgesetztes Recht.
Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich bewundere jeden, der jetzt noch weiter durchhalten möchte, aber mir vergeht so langsam die Lust, da die Hoffnung auf ein gutes Ende immer mehr schwindet.
Schade, aber der kleine Mann ist halt am Ende immer der Dumme. Und der Utz bekommt nochmal 2,5 Millionen in den eh schon nicht allzu dünnen Bauch gesteckt.
harryfst:
@ Einspruch23: Da ich nach meinen Unterlagen einen Sondervertrag habe, mache ich sicher weiter.
@Alle: Die Kompetenz der Richterin ist schon überwältigend. Laut Wikipedia ist fällt unter den Begriff Leichtöl nicht das Heizöl, sondern nur Kerosin und Benzin.
http://de.wikipedia.org/wiki/Leicht%C3%B6l
Jetzt stellt sich die Frage, ob mit dem Urteil nun auch die Kopplung der Gaspreise an die Kraftstoffpreise legitimiert wird. Das käme den Gasversorgung sicherlich gelegen...
Viele Grüße
H.S.
tangocharly:
--- Zitat ---@Chiefcontroller
Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich bewundere jeden, der jetzt noch weiter durchhalten möchte, aber mir vergeht so langsam die Lust, da die Hoffnung auf ein gutes Ende immer mehr schwindet.
--- Ende Zitat ---
Na dann hat das ja, was Ball&Co veranstaltet haben, zumindest einen veröffentlichten Erfolg erreicht. Und dem Utz ist heute wie auch gestern so ziemlich egal, ob irgendwo im Land protestiert wird oder ob nicht, solange die Rechtslage so bleibt, wie sie ist (das wollten Sie doch wohl damit sagen).
DieAdmin:
@all,
das Urteil ist nicht rechtskräftig und befindet sich in Berufung am LG Stuttgart.
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