Energiepreis-Protest > EnBW

Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???

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Goofykaterle:
Einspruch23 du hast PN  :D

Mann das das hier so viel Zuspruch erhält hatte ich nicht gedacht. Schön im Geiste Mitstreiter zu haben.

Cremer:
@Evi,

sehr gut, dass sich die Sache in der Berufung befindet.

Vielleicht hatte die Richterin auch einen schlechten Tag gehabt :D

So etwas kann man nicht stehen lassen.

protestbw:
Das klingt gut.

Was bedeutet das praktisch: wie reagiere ich auf das Schreiben der EnBW mit Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens?

hutti36:
Hallo zusammen,  wenigstens ein Trost, dass es nicht nur mir so geht mit dieser ominösen Gesellschaft.  
Eine Frage: Bei mir ist das Ganze eine Grundsatzentscheidung, keine Geldentscheidung. Der Betrag, den ich nachzahlen soll, sind ganze 170 €.  

Wie ist Eure Meinung? Geht das Ganze nach erfolgtem Mahnverfahren, dem ich widersprechen werde, vor Gericht?  Wie hoch sind dann hier die Kosten, die ich tragen müsste im Falle, dass ich nicht recht bekommen würde?  

Kennt jemand schon das Urteil vom Amtsgericht aus Böblingen? Das ist ja noch nicht mal veröffentlicht.  

Unglaublich dreist ist es von der EnBW, dass sie genau wissen, dass das Urteil vom Amtsgericht Stuttgart noch gar nicht rechtskräftig ist, da es einen Widerspruch gibt, der vor dem Landgericht entschieden wird.  

Wie verfahrt Ihr denn genau wieter? Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen und auf den Mahnbescheid warten?  Danke für eine Auskunft :)  Viele Grüße hutti36

Cremer:
@hutti36,
@protestbw,

wenn die Versorger kommen und sich auf das urteil AG Stuttgart beziehen, dann Antwortschreiben, dass das urteil noch nicht rechtskräftig ist und sich zweitens in der Berufung befindet.

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