Energiepreis-Protest > EnBW

Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???

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harryfst:
Hallo Goofykaterle,

Du hast eine PN.

Viele Grüße

H. Schmitt

DieAdmin:
In der Entscheidungssammlung: http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2558/

nomos:
Der Weißwurstäquator ist halt nicht nur eine Kulturgrenze.

Stuttgart liegt davon weit südlich!

Gefühlte juristische Stuttgarter Lage nach dem Lesen des Urteils: Nicht weit vom Südpol . ;)

bolli:
Oh Graus, oh Graus


--- Zitat --- Eine Abhängigkeit zum Leichtölmarkt besteht entsprechend der glaubhaften Aussage des Zeugen... und ist als international übliche Brachenbvereinbarung nicht zu beanstanden.(vgl. BGH 19.11.2008, VIII. 138/07, (juris, Rdnr. 44) )
--- Ende Zitat ---

Oh man, oh man. Wo kommen wir nur hin, wenn schon die Richter nicht mehr richtig lesen können oder nur dioe Hälfte lesen. Da wundert einen kaum noch was.


--- Zitat ---Zitat Urteil v. 19.11.2008 Rdnr. 44 u.a. auch
... \"Ob die Ölpreisbindung in dem Vorlieferantenverhältnis korrekt umgesetzt worden ist, die Beklagte die von ihr geltende gemachte Preiserhöhung durch den oder die Vorlieferanten nach den Bezugsverträgen also tatsächlich schuldete, wird im Rahmen der Beweisaufnahme über die von der Beklagten behauptete Bezugskostensteigerung zu klären sein.\"
--- Ende Zitat ---
Wenn sie keine Ahnung haben, sollen sie sich lieber nen anderen Job suchen.
Ich hasse Richter, die ihr Geld nicht wert sind.  :evil:

reblaus:
Warum der Beklagte die Vorlage der Sparten GUV nicht verlangt hat, bzw. diese in der Beweisaufnahme keinerlei Rolle gespielt hat, ist mir nicht erklärlich. Da ist ein findiger Bilanzbuchhalter sowohl mit dem Gericht als auch mit dem Verbraucheranwalt Schlitten gefahren.

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