Energiepreis-Protest > EnBW
Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???
Pedro:
Hallo bolli,
ich schrieb \'\'nicht zitieren dürfen\'\'. Natürlich kann ein Versorger ein von ihm oder anderen erstrittenes Urteil \'\'verwenden\'\', wie Sie schreiben.
Doch - und da sind wir uns wohl einig - ist die Begründung in einer Zahlungsaufforderung mit Bezug auf ein nicht einschlägiges Urteil mehr als eine bewusste Irreführung. Auch das Fehlen des Hinweises ggf. auf ein vom Kunden bereits eingelegtes Rechtsmittel würde ich als solche bezeichnen.
Wir haben jedenfalls hier vor Ort mit Beanstandungen derartiger Begründungen gute Erfolge erreicht.
Und ansonsten: Wie ich schon an anderer Stelle ausgeführt habe: ein vom Versorger oder dessen Anwalt zitiertes Urteil würde ich mir immer aus erster Hand, also vom zuständigen Gericht, senden lassen (falls es nicht schon in der Urteilssammlung des BdEV steht). Es ist hier (in Neuss, siehe unten) nämlich schon vorgekommen, dass der Versorgeranwalt geschickt aus dem angeforderten und \'\'großzügig\'\' übersandten Urteil neben den personenbezogenen Daten auch Passagen rauskopiert hat, die \'\'Gasprotestler\'\' nicht unbedingt sehen sollten. ;)
Es wird mit harten Bandagen und manchmal auch mit unlauteren Mitteln gekämpft, damit muss man rechnen.
Beispiel: http://www.fairer-gaspreis-grevenbroich.de dort unter \'\'Neusser Gaspreisprotest\'\' nachlesen.
bolli:
--- Zitat ---Original von Pedro
Es ist hier (in Neuss) nämlich schon vorgekommen, dass der Versorgeranwalt geschickt aus dem angeforderten und \'\'großzügig\'\' übersandten Urteil neben den personenbezogenen Daten auch Passagen rauskopiert hat, die \'\'Gasprotestler\'\' nicht unbedingt sehen sollten. ;)
Es wird mit harten Bandagen und manchmal auch mit unlauteren Mitteln gekämpft, damit muss man rechnen.
--- Ende Zitat ---
DAS würde ich dann als bewusste Irreführung ansehen und ggf. rechtlich angreifen. Aber in der Juristerei ist das mit \'klaren\' Dingen immer so eine Sache, meistens sind sie (leider) aus anderer Sicht nicht immer so klar weshalb es wohl den Spruch gibt \"Recht haben ist eine Sache, Recht bekommen eine andere\". :D
Nichtsdestotrotz lassen wir uns natürlich nicht so schnell unterkriegen. ;)
Goofykaterle:
Das ist ja alles schön und gut zu lesen, aber für Einspruch23 und mich jetzt wenig förderlich.
Kann mir jemand mal eine Tipp geben wie wir weiter machen können?
ich würde mcih gern vorbereiten auf das was da kommen kann und würde gern wissen welche Schritte ich jetzt tun muss.
bolli:
--- Zitat ---Original von Goofykaterle
Das ist ja alles schön und gut zu lesen, aber für Einspruch23 und mich jetzt wenig förderlich.
Kann mir jemand mal eine Tipp geben wie wir weiter machen können?
ich würde mcih gern vorbereiten auf das was da kommen kann und würde gern wissen welche Schritte ich jetzt tun muss.
--- Ende Zitat ---
Na, einen Schritt haben Sie ja wohl schon gemacht, nämlich das Urteil besorgen. Dann schauen ob es auf den eigenen Fall passt.
Dafür ist vor allem wichtig rauszubekommen, ob man einen Sondervertrag hat oder in der allgemeinen Grundversorgung versorgt wird. Am besten bekommt man das aus einem schriftlich vorliegenden Vertrag raus.
Falls ein solcher nicht vorliegt, muss man die Angaben aus den Abrechnungen anschauen und schauen, ob sich da was draus ergibt, insbesondere, ob neben dem eigenen Produkt noch weitere beim Versorger angeboten wurden,. wovon eines am Besten die allgemeine Grundversorgung sein sollte.
Ansonsten können Sie noch ruhig auf den Mahnbescheid warten und diesem ggf. widersprechen. Dann wiederum warten, ob tatsächlich Klage erhoben wird. Spätestens dann sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen.
Goofykaterle:
besten Dank für die rasche Antwort.
Jetzt kann ich entsprechend vorgehen und vor allen erst einmal die Vertragsunterlagen studieren.
Werde alles weitere hier posten.
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