Energiepreis-Protest > EnBW

Urteil AG Stuttgart 1C5677/08???

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ktown:
Wenn ich nach jeder Drohung meines Versorgers aktiv geworden wäre, dann hätte ich viel zutun gehabt.
Drohen kann man viel. Entscheidend ist wenn Schriftstücke von Gerichte kommen, wie z.B. ein Mahnverfahren.

Goofykaterle:
Also ich habe am 24.10. dieses Schreiben auch bekommen.
Drin steht, daß die ENBW einem auf Wunsch das Urteil zusendet.

Ich habe gerade ne Mail an den Kundenservice gemacht, mit der Bitte mir das Urteil zuzusenden. Wenn´s da ist stelle ich es hier ein, bzw. geht an die Admins hier

Bin seit 2004 Erhöhungsverweigerer.

Wie sollen wir , wenn das Urteil da ist, weiter vorgehen. Bin seit 1998 bei der ENBW Gasseitig.

Gibts Fristen, die ich nicht verstreichen lassen darf?

a315ma:
Hallo Mitstreiter,

auch ich habe mit Datum vom 22.10.2009 ein Schreiben mit Verweis auf o.g. Urteil bekommen.
Vorausgegangen ist, dass die EnBW einen Mahnbescheid beim AG Stuttgart gestellt hat, dem ich fristgerecht widersprochen habe.
Ich lasse mir das Urteil auch \"kommen\" und habe das heute telefonisch in die Wege geleitet. Aufgefallen ist mir der Satz \"Damit liegt nun eine gerichtliche Entscheidung zur Billigkeit  unserer Erdgaspreise in der Grundversorgung vor\". Gab es seither noch keine derartige Entscheidung ? Ich habe keinen Überblick darüber ...
Und es \"kommen weitere Kosten durch das gerichtliche Mahnverfahren aus Sie zu\" - das hatten wir doch gerade erledigt, s.o. Satz 2 ? Verstehe ich was falsch ?
Grüße
a315ma

Goofykaterle:
Mhm... Mahnbescheid ist noch nicht ins Haus geflattert. :D

Wir sollten erst mal den Eingang des Urteils abwarten. Ich werde auf alle Fälle schriftlich der Fristsetzung im Schreiben widersprechen.

Vielleicht kann uns mal einer der Admins einen RA in den Threat holen.

Zahlen will ich nicht, dafür habe ich zulange gekämpft und bislang einen ganzen Ordner Schriftverkehr angelegt.

Die ENBW will sicherlich hier einschüchtern. Ich habe heute abend meinen Versicherungsfuzzi da. Ich habe für einen eventuellen Rechtsstreit mit der ENBW schon eine Vorgangsnummer. :P

So viel wie mir gesagt wurde können wir durch alle Instanzen gehen.

bolli:

--- Zitat ---Original von Pedro
...
Dann stellt sich nämlich oftmals heraus, dass das Urteil gar nicht zitiert werden durfte. Insbesondere wäre auch ein Hinweis wichtig, ob sich der Versorger ggf. auf ein nicht rechtskräftiges Urteil bezieht, was zur Einschüchterung gern gemacht wird.

--- Ende Zitat ---
Also, nicht verwenden dürfen wird\'s wohl nicht geben. Es kann lediglich sein, dass der Versorger ein Urteil zitiert, was für den vorliegenden Fall nicht einschlägig ist, dass hat aber nichts mit nicht verwenden dürfen zu tun.
Und ob das Urteil rechtskräftig ist oder nicht, ersieht man meistens aus dem Urteil auch nicht. Das Bedarf mindestens einer Nachfrage beim Gericht.

Ich kann mich reblaus nur anschließen: Am besten erstmal schauen, ob man einen Sondervertrag hat oder in der Grundversorgung beliefert wird. Diese Einstufung muss man ja sowieso machen um beurteilen zu können, ob das Urteil auf seinen eigenen Sachverhalt überhaupt zutrifft. Beim Sondervertrag dürfte das Prozessrisiko minimal sein (da es bisher keine alten wirksamen Preisanpassungsklauseln gibt).

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