Energiepreis-Protest > Rhenag - Rheinische Energie Siegburg

Widerspruch gegen die Kündigung des Sonderliefervertrages

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bjo:

--- Zitat ---Original von Christian Guhl

--- Zitat ---Original von Black
Wenn ein Bote vorsätzlich vor Gericht für seinen Auftraggeber lügen sollte, müßte er schon reichlich dumm sein ein solches Risiko einzugehen.
--- Ende Zitat ---
Was tut man nicht alles für seinen Arbeitsplatz ?

--- Zitat ---Original von BlackWenn der Bote den Brief persönlich in den Briefkasten des Kunden geworfen hat, dann ist Zugang erfolgt, weil die Erklärung in den sog. \"Machtbereich\" des Kunden gelangt ist (Briefkasten).
--- Ende Zitat ---
Und welche \"Erklärung\" sich in dem Umschlag befand, kann der Bote wahrscheinlich auch bezeugen.
--- Ende Zitat ---


Wenn der Bote um 21:10 das Schreiben übergeben haben will macht man diese teure Aktion bestimmt nicht ohne Rückversicherung d. h. Unterschrift für die Entgegennahme! Kann diese Unterschrift nicht vorgezeigt werden würde ich von einme Schwindel ausgehen!

Ein Einschreiben mit Rückschein gibts für 7.50 EUR und ist gerichtsfest!

RuRo:
@Black
Sie amüsieren mich immer wieder auf\'s Neue.  :D

Es dürfte unbestritten sein, dass der Versender, der sich auf die bewirkte Zustellung beruft, bei Bestreiten durch den vermeintlichen Empfänger, den Nachweis zu führen hat. Kann er es nicht, Pech gehabt.

Bei der inhaltlichen Aussage des Boten kann es sich wohl nicht anders verhalten, wie bei einem eingeführten Parteigutachten (WP-Testat) - Bestreiten, ggf. mit Nichtwissen ist ausreichend und zulässig.

joggthefrog:
Auch mir wurde mein Sondervertrag zum 30.09.10 mit Botenzustellung 1.7.09 gekündigt. Meinem Widerspruch hierzu hinsichtlich des Punktes nicht fristgerechter Zustellung beantwortet die Rhenag mit Angabe der Botenstellung am 30.06.09, 16:28 Uhr. Ich (sowie alle Fam.Mitglieder) sind uns sicher, dass am 30.6.09 weder tagsüber noch abends ein Brief der Rhenag im Briefkasten lag. Nebenfrage: Wieso versuchte kein Rhenag-Mitarbeiter die persönliche Abgabe? Wenn ich so im Forum stöbere, scheinen einige Leser diese Zustellproblematik 30.06.09/01.07.09 (Trick der Rhenag?) zu kennen!
Hauptfrage/Bitte an alle Forumleser: Lasst uns zusammenschließen und gegenseitig helfen. Wir bezeugen gegenseitig (jeder für seinen individuellen Fall und wahrheitsgemäß), dass uns der Kündigungsbrief Sondervertrag nicht fristgerecht zugestellt wurde!! Somit kann jeder der Rhenag  gegenüber Zeugen benennen und somit im Vorfeld eines Prozesses der Rhenag vielleicht schon mal die Lust darauf nehmen. Ich hoffe auf viele Rückmeldungen.

Kolja:
Nun steht es Aussage gegen Aussage. Ich habe bislang angenommen, dass solche Briefe entweder mit Enschreiben/Rückschein versendet werden oder deren  Empfang beim Boten quittiert werden müssen.

Scheint so, als hätte ich schlechte Karten wenn der MA -auch wenn er sich evtl. vertan haben könnte, schließlich müssen es zig Briefe gewesen sein die da an diesem Abend noch verteilt werden mussten- eidesstattlich versichert, er hätte den Brief eingeworfen.
Hat jemand Ahnung wie da die Rechtsprechung aussieht? Neben meiner Aussage: \" ich habe nichts bekommen\", kann ich der Rhenag nichts entgegenhalten außer dass nach letztem Beitrag von \"joggthefrog\" die Rhenag wohl unter Zeitdruck stand alle Verträge noch zum 30.09 kündigen zu wollen.

Und noch etwas! Eben ist mir aufgefallen, dass in meinen AGB zum Sonderlifervertrag \"Online\" Stand 05.05.2008  eine Kündigungsfrist von 3 Monaten  zum Ablauf des Vertragsjahres vereinbart ist. Der Versorgungsbeginn war 30.04.2008. Zitat: §6 Vertragsdauer 1. Der Sonderlieververtrag tritt am 30.04.2008 in Kraft und hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag um jeweils 12 Monaten bei gleicher Kündigungsfrist. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Wie kommt die Rhenag auf 30.09

bolli:
Wer hier intensiv im Forum stöbert, der bemerkt, dass solches Vorgehen nicht ungewöhnlich ist weil

a) der Versorger versucht, entgegen der vereinbarten Kündigungsfrist die \'widerspenstigen\' Kunden \'in einen neuen Vertrag zu drücken\' (viele lesen nicht genau im Vertrag nach oder haben diesen nicht mehr und geben klein bei) oder

b) der Versorger schlicht unsortiert ist, d.h. seine Vertragsverhältnisse nicht sauber aufgearbeitet und daher keinen Überblick über die einzlnen Verträge hat.

In Ihrem Fall kurz dem Versorger den Widerspruch gegen die Kündigung zum 30.09. mitteilen und auf den Kündigungstermin hinweisen.
Dann haben Sie zumindest bis Ende April (also über die kostenintensive Winterzeit Ruhe  :D ). Da kann man nur sagen : Glückwunsch !!!

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