Energiepreis-Protest > Rhenag - Rheinische Energie Siegburg

Widerspruch gegen die Kündigung des Sonderliefervertrages

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Kolja:
Ich habe bislang noch keine Kündigung meines Sonderliefervertrages erhalten, trotzdem stellt die Rhenag meinen Vertrag auf Grundversorgung zum 01.10.2009 um. Die Rhenag möchte mir weiß machen, dass mir die Kündigung per Boten am 29.06.2009 um 21.10 Uhr zugestellt wurde. Rhenag schreibt mir, dass der/die Mitarbeiter/in jederzeit bereit ist eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben.

Was kann ich tun? Mein Nachbar hat ebenfalls noch keine Kündigung erhalten.

nomos:
@Kolja, das ist ja schon ein bemerkenswerter Versuch einer Beweisführung für eine Kündigungszustellung. Wenn da definitiv keine Zustellung erfolgt ist und der Rhenag-Mitarbeiter trotzdem eine \"eidesstattliche Versicherung\" abgibt, ist eine Strafanzeige angebracht.

Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB):

§ 156 StGB Falsche Versicherung an Eides Statt
Wer von einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 163 StGB Fahrlässiger Falscheid: fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt
(1) Wenn eine der in den §§ 154 bis 156 bezeichneten Handlungen aus Fahrlässigkeit begangen worden ist, so tritt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe ein.
(2) Straflosigkeit tritt ein, wenn der Täter die falsche Angabe rechtzeitig berichtigt.
Die Vorschriften des § 158 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend.

Vielleicht hilft ja bereit ein deutlicher Hinweis an die Rhenag. Sie sollen den Boten benennen und diesen davon informieren und entsprechend aufklären.

reblaus:
@Kolja
Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist nur dann eine Straftat, wenn diese einer Behörde oder einem Gericht gegenüber zur Glaubhaftmachung einer Tatsache verwendet werden soll.

Vor Gericht sind eidesstattliche Versicherungen nur im einstweiligen Verfügungsverfahren statthaft. In einer normalen Klage ist die Beweiserhebung durch Zeugenaussage vorgesehen. Eine Straftat kann daher erst dann begangen werden, wenn falsch ausgesagt wird.

Die Rhenag hat keine Möglichkeit Zahlungsforderungen aus dem \"neuen\" Vertrag mittels einstweiligem Verfügungsverfahren geltend zu machen. Eine falsche eidesstattliche Versicherung des Mitarbeiters hat daher nur die Relevanz einer Mitteilung an Sie, dass er den Brief eingeworfen habe.

Da Ihnen als Inhaber des Briefkastens bekannt ist, was dort tatsächlich eingeworfen wurde, ist noch nicht einmal ein versuchter Betrug einschlägig, da eine Täuschung gar nicht möglich ist.

Sollte der Mitarbeiter in einem Gerichtsverfahren tatsächlich bei seiner Darstellung bleiben, sollten Sie möglichst viele Details der Zustellung abfragen. Falschaussagen sind nicht so einfach zu bewerkstelligen.

Black:
Nur wem wird der Richter glauben? Zumal Kolja als \"Partei\" keinen Gegenbeweis erbringen kann.

Einen Brief einzuwerfen ist nicht so wahnsinnig detailreich, als das man hier den Zeugen in sonderlich viele Widersprüche verwickeln kann.

Wenn ein Bote vorsätzlich vor Gericht für seinen Auftraggeber lügen sollte, müßte er schon reichlich dumm sein ein solches Risiko einzugehen.

RuRo:

--- Zitat ---Original von Kolja
Die Rhenag möchte mir weiß machen, dass mir die Kündigung per Boten am 29.06.2009 um 21.10 Uhr zugestellt wurde.
--- Ende Zitat ---

Von der Zustellung unterscheidet sich wohl der einfache Brief im Briefkasten.

Sicher verfügt der Bote dann über einen Zustellungsnachweis  :rolleyes:

Ansonsten trägt wohl der Versender das Risiko des Zugangsnachweises. Es hat ihn niemand abgehalten eine Versandform zu wählen, die den Zugang sicherstellt. Der einfache Brief ist dafür ungeeignet.

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