Original von nomos
Wer seine Anlage nicht versichert trägt selbstverständlich das unternehmerische Risiko selbst. Soll ein möglicher Schaden oder eine Fehlinvestition, fehlerhafte Handwerksleistung, mangelhafte Anlagen etc. auch noch umgelegt werden? Das hätten Sie wohl gerne! Ein verantwortlicher Unternehmer sichert sich mindesten vor existenziellen Risiken ab. Bei den übbigen Vergütungen sollte eine Versicherungsprämie noch drin sein.
Es sind nicht alle Risiken versicherbar. Die von Ihnen genannten Punkte wie z.B. fehlerhafte Handwerksleistungen mit den resultierenden Mehrkosten, oder z.B. mangelhafte Produkte und Pleite des Herstellers mit den daraus resultierenden Mehrkosten für den PV-Anlagenbetreiber sind nicht versicherbar und typische Teile des unternehmerischen Risikos. Genau das habe ich gemeint. Diese Risiken können bis zum Totalverlust gehen, trotz aller erhältlichen Versicherungen, und sollen durch eine angemessene Rendite vergütet werden. Ich halte eine Vorsteuerrendite (ohne Kreditaufnahme) von 7-9 % für angemessen.
@sh, Sie sind also kein Laie, dann liefern Sie doch die magische Formel .
Stimmt, ich habe im Studium gelernt, Optimierungsaufgaben zu lösen. Eine rein mathematische Formulierung ist mir jetzt aber zu aufwändig, ich werde hier ja nicht bezahlt dafür.
Ich schlage daher folgende neue EEG-Vergütung für PV-Strom vor, und gebe eine empirische Anleitung, wie man die Degressionformel noch nach den gewünschten Kostenzielen anpassen kann.
Die EEG-Superformel: (wegen der kürze der Zeit für die Erstellung keine Garantie für Perfektheit, aber so in etwa könnte sie aussehen)
1. Ab 2010 gibt es keine EEG-Vergütung mehr für Freilandanlagen, nur noch für Anlagen auf vorwiegend zu anderen Zwecken genutzen Gebäuden.
2. Die Vergütung beträgt für 2010 für Neu-Anlagen bis 30 kWp über 20 Folgejahre plus Inbetriebnahmejahr 32 ct/kWh für eingespeisten Strom und 15 ct/kWh für selbst verbrauchten Strom. Das entspricht einer sofortigen Absenkung von etwa 25% (bzw. 40%).
... jeweils entsprechende geringere Sätze für größere Anlagen analog zur bisherigen Regelung, das schenk\' ich mir hier jetzt.
3. Diese Vergütungssätze werden in den Folgejahren um eine anzuwendende Degression X gegenüber dem Vorjahr reduziert.
Die Grunddegression beträgt D = 5%.
Die anzuwendende Degression X wird jeweils für das folgende Kalenderjahr J (aktuell J=2009) nach folgender Formel anhand des Zubaus Y (in MWp) im vorangehenden Bemessungsjahr (Okt-Sept) berechnet:
X = D + (Y - 1000 - (J-2010)·300)² / 500² (Formel 1)
Wird X negativ, so wird X=0 gesetzt. X wird anschließend auf Zehntel Prozentpunkte gerundet.
Es ergibt sich also ein mit dem Zubau quadratisch steigender Degressionsfaktor, das wirkt einem Auseinanderlaufen von Kostenentwicklung und Vergütungssenkung viel stärker entgegen als ein linearer Faktor. Ferner wirkt so eine Formel stufenlos und nach oben offen immer stärker.
Dabei wird von einem jährlich um 300 MWp zunehmenden Grundzubau (für den es 5% Degression gibt) ausgegangen, beginnend mit 1300 MWp für 2010.
Beispiele für 2011:
Ist der Zubau im Bemessungsjahr 2009-10 kleiner gleich 1300 MWp, ergibt sich eine Degression für 2011 von 5,0%.
Zubau gleich 1500 MWp, ergibt 5,2%.
Zubau gleich 2000 MWp, ergibt 7,0%.
Zubau gleich 2500 MWp, ergibt 10,8%.
Zubau gleich 3000 MWp, ergibt 16,6%.
Beispiele für 2012:
Ist der Zubau im Bemessungsjahr 2010-11 kleiner gleich 1600 MWp, ergibt sich eine Degression für 2011 von 5,0%.
Zubau gleich 1800 MWp, ergibt 5,2%.
Zubau gleich 2300 MWp, ergibt 7,0%.
Zubau gleich 2800 MWp, ergibt 10,8%.
Zubau gleich 3300 MWp, ergibt 16,6%.
Wenn man nun eine Excel-Tabelle aufstellt, die diese Formel 1 anwendet und die aufeinanderfolgenden Jahre zusammenrechnet, erhält man mit den geschätzten Zubauraten die kummulierten Einspeisevergütungen (20 Jahre jeweils konstant laufen lassen, nicht vergessen
).
Jetzt kann man mit den Parametern \"1000\" und \"300\" und \"500\" in der Formel 1 noch spielen, bis man sowohl mit größeren als auch kleineren geschätzten/gewünschten Zubauraten ungefähr im selben gewünschten Gesamtkostenkorridor (umgerechnet in eine EEG-Umlage, also unter Berücksichtigung nur der letztlich wirksamen Mehrkosten für den Verbraucher) über z.B. die nächsten 30 Jahre landet bzw. ein Limit nicht überschreitet (billiger darfs ja werden).
Eine erwartete Rückkopplung zwischen Marktwachstum (Weltmarkteinfluss) und Kostensenkungspotential der Hersteller ist zu berücksichtigen, sollte aber im Groben schon in der obigen Formel aufgehen.
Die Vergütung für den Eigenverbrauch wird dann jeweils so festgelegt, dass man damit plus dem Haushaltsstrompreis knapp über die Einspeisevergütung kommt. Also z.B. Einspeisevergütung minus 17 ct (derzeitiger Haushaltsarbeitspreis etwa 18,xx ct, wenn man flexibel ist und wechselt
).
Selbstverständlich kann nach einigen Jahre nachgebessert (die Formel geändert) werden, falls z.B. der Zubau droht, zum Erliegen zu kommen, oder das Gegenteil droht, was aber wahrscheinlich nicht oft nötig sein wird. Zumindest ist es unwahrscheinlicher, als nach der jetzigen schwachen gestuften Formel. Aber der Weltmarkt kann hier natülich auch aufgrund unerwarteter Entwicklungen in anderen Ländern immer eine Anpassung nötig machen.
Eine Änderung wird wohl in jedem Fall erforderlich sein, wenn die Vergütung den Haushaltsstrompreis unterschritten hat (Netzparität), denn dann wird sich nochmal eine andere Zubaudynamik ergeben, wobei ab dann bei Haushaltskunden der Eigenverbrauch gar nicht mehr gefördert werden muss.
ciao,
sh