Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)
Was nutzt mir mein Hinweis auf §§ 366/367 BGB?
jeannedarc:
Hallo h.terbeck,
hallo reblaus,
ich habe nicht jedes Jahr widersprochen, habe nur den geforderten Betrag nicht bezahlt. Wenn ich den geforderten Betrag nicht bezahle, ist doch naheliegend das ich nicht damit einverstanden bin. Dem Mahnbescheid habe ich auch im ganzen widersprochen. In den Schreiben des EVU bezieht sich dieses immer auf den §315. Ich schicke jetzt noch mal das neue Musterschreiben mit und einen Brief mit folgendem Text den ich im Forum gefunden habe und für meine Zwecke abgeändert
Sehr geehrte Damen und Herren,
offenbar haben Sie meinen in der Vergangenheit vorgetragenen Unbilligkeitseinwand gem. § 315 BGB übersehen und deshalb mittels Mahnung/Mahnbescheid eine Forderung behauptet, deren Billigkeit dem Grunde und hiermit auch der Höhe nach bezweifelt wird und eines umfassenden Nachweises bedarf.
Ich hatte dazu bekanntlich ja auch um Überlassung der Kalkulationsgrundlagen gebeten, die Sie mir bislang verweigert haben.
Üblicher Weise enthalten (berechtigte) Mahnungen/Forderungen eine Aufstellung, aus der sich der vermeintliche Anspruch erkennen und nachvollziehen lässt.
Auch dies ist mit Ihren Schreiben nicht der Fall.
Bedauerlich ist auch, dass die von Ihnen angeführten Urteile des LG Osnabrück bzw. des AG Halle in den einschlägigen Veröffentlichungen nicht auffindbar sind und deshalb auch mangels Angabe des Aktenzeichens nicht auf ihre Anwendbarkeit hin geprüft werden können.
Unabhängig davon ist in Abstimmung mit dem BdEv Einigkeit darüber erzielt worden, wegen der Nichtfälligkeit Ihres behaupteten Anspruches Ihre Fristsetzung unbeachtet zu lassen.
Wundersame RWE-Begründung Antwort 7
, kann ja nicht schaden.
bolli:
--- Zitat ---Original von jeannedarc
ich habe nicht jedes Jahr widersprochen, habe nur den geforderten Betrag nicht bezahlt. Wenn ich den geforderten Betrag nicht bezahle, ist doch naheliegend das ich nicht damit einverstanden bin.
--- Ende Zitat ---
Oh, oh, das hört sich nicht besonders gut an. Die Frage ist ja nicht, DASS Sie nicht damit einverstanden sind sondern WARUM. Und das geht aus der reinen Nichtzahlung eben nicht hervor. Wenn Sie mit einer Forderung nicht einverstanden sind, müssen Sie demjenigen, der die Forderung hat, schon die Möglichkeit geben, Ihnen darzulegen, dass diese berechtigt ist. Wenn Sie aber nicht sagen, WARUM Sie nicht einverstanden sind, kann er dieses schlechterdings tun.
--- Zitat ---Original von jeannedarc
Sehr geehrte Damen und Herren,
offenbar haben Sie meinen in der Vergangenheit vorgetragenen Unbilligkeitseinwand gem. § 315 BGB übersehen und deshalb mittels Mahnung/Mahnbescheid eine Forderung behauptet, deren Billigkeit dem Grunde und hiermit auch der Höhe nach bezweifelt wird und eines umfassenden Nachweises bedarf.
--- Ende Zitat ---
Wie sieht es denn nun konkret bei Ihnen aus? Oben sagen Sie, Sie haben nicht \"jedes Jahr widersprochen\", in Ihrem Schreiben sagen Sie dem RWE aber, dass Ihr Unbilligkeitseinwand übersehen wurde. Haben Sie einen Unbilligkeitseinwand gem. § 315 BGB erhoben oder haben Sie \"widersprochen\"?
Sollten Sie nur vor geraumer Zeit ein- oder zweimal widersprochen oder die Unbilligkeit gerügt haben und zwischenzeitlich nichts unternommen haben, sieht die Sache allerdings auch nicht so viel besser aus. In diesem Fall empfehle ich mal die Lektüre dieses Threads BGH, Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 36/06 und des darin verlinkten Urteils, insbesondere die Tz. 36 (am Ende des Urteils). Darin ist nochmals dargelegt, dass man jeder einzelnen Preisveränderung widersprechen muss, da ansonsten diese Preise als vereinbart gelten und später nicht mehr mittels Unbilligkeitseinwand angefochten werden können.
Das hört sich also leider nicht so gut für Sie an.
userD0010:
@bolli
@jeannedarc
\"ich habe nicht jedes Jahr widersprochen, habe nur den geforderten Betrag nicht bezahlt. Wenn ich den geforderten Betrag nicht bezahle, ist doch naheliegend das ich nicht damit einverstanden bin.\"
Dieses Vorgehen war nicht nur falsch, sondern hatte diese MB zur Folge, zu Recht!
Wenn Sie eine Rechnung nicht vollständig bezahlen, ohne dieser zu widersprechen und Gründe dafür zu nennen, dürfen Sie sich nicht wundern, wenn Ihr EVU so reagiert.
Auf welcher Basis haben Sie eigentlich Ihre Abschlagzahlungen geleistet und mit welchem jeweiligen Hinweis??? Haben Sie vielleicht nur irgendeinen, Ihnen gerade genehmen Betrag an Ihr EVU überwiesen oder hatten Sie für die Abschlagzahlungen eine errechnete Grundlage?
Was erhoffen Sie sich denn nun von dem nachträglichen Schreiben an Ihr EVU, in dem Sie die Billigkeit der Energiepreise NACHTRÄGLICH rügen möchten und glauben Sie allen Ernstes, dass Ihr EVU darauf und auf Ihre Forderung nach einem Billigkeitsnachweis reagiert ?
Wenn Sie weiteren Ärger vermeiden wollen, sollten Sie die eingeforderte Summe schnellstens bezahlen, denn Ihr Widerspruch gegen die MB wird in Ihrem Falle garantiert nicht in dem Warteordner des Amtsgerichtes landen, sondern zur Entscheidung weitergereicht.
Und was wollen Sie denn dann dem Richter erklären?
jeannedarc:
Ich habe einen Unbilligkeiteinwand erhoben lt. Musterschreiben aus den Energienetz-Seiten und habe den alten Abschlag um ca. 2% erhöht. Und im nächsten Jahr wieder um ca. 2% erhöht. Ich habe nur keine eigene Abrechnung gemacht.
userD0010:
@jeannedarc
Die alles bestimmende Frage ist, w a n n Sie letztmalig Ihren Unbilligkeitseinwand erhoben haben und auf welcher Preisbasis.
Und auf welcher Grundlage haben Sie dann angeblich Jahr für Jahr den damaligen Preis ??? um 2 Prozentpunkte angehoben.
Haben Sie etwa Jahr für Jahr den gleichen Energieverbrauch gehabt und deshalb die Methode der 2 Prozentpunkte anwenden können.
Überlegen Sie doch einmal, wie denn wohl Ihr Energieversorger Ihre (hoffentlich regelmäßigen) Abschlagzahlungen einordnen konnte, wenn dafür keine Hinweise erfolgt sind.
Zunächst einmal sollten Sie prüfen, ob Ihr Verbrauch seit dem letzten Unbilligkeitseinwand konstant geblieben ist. Wäre ein Ausnahmefall.
Und wie soll dann Ihr Energieversorger erkennen, was Ihnen an seinen Rechnungen nicht passt und warum sie diese gekürzt haben?
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