Original von briste
Ich will ja nur wissen, was ich zahlen muß, wenn ich jetzt ein Anerkenntnis abgebe bevor der Prozess richtig beginnt. Also vor der eventuellen mündlichen Verhandlung.
Muß ich alle Kosten tragen oder vielleicht nur den Streitbetrag?
WAS muß ich machen damit ich nur den Streitbetrag bezahlen muß?
Jetzt ein Anerkenntnis, oder erst wenn ich wieder Post bekommen habe.
Oder jetzt erst einmal dem Amtsgericht erklären warum ich die Rechnungen gekürzt habe und dann eventuell ein Anerkenntnis abgeben.
Je nachdem was passiert.
@briste
Es wurde bereits geschrieben:
Wenn Sie ein einfaches Anerkenntnis abgeben, werden Sie dem Anerkenntnis entsprechend verurteilt und haben neben der anerkannten Forderung auch die Verfahrenskosten zu tragen, einschließlich schon entstandener Gerichtskosten und Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts.
Sowohl das Gericht als auch der gegnerische Rechtsanwalt sind bereits tätig geworden und müssen bezahlt werden.Das sofortige Anerkenntnis heißt auch nicht umsonst
sofortiges Anerkenntnis, hat jedoch weitere Voraussetzungen, die sich in den oben angebenen Verlinkungen finden lassen.
Wenn Sie ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne von § 93 ZPO abgeben wollten, sich dadurch freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben, bedarf es dafür weiterer Darlegungen, warum eine Ausnahme von dem Grundsatz bestehen soll, dass die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.
Dass man keine Rechtsschutzversicherung hat und kein Kostenrisiko eingehen möchte, ist keine Begründung, die ein sofortiges Anerkenntnis und in deren Folge eine Entscheidung, mit welcher gem. § 93 ZPO dem Kläger die entstandenen Verfahrenskosten aufgegeben werden, tragen könnte. Dafür müssten Sie ganz anderes zum Vortrag bringen und ggf. unter Beweis stellen.