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Autor Thema: EWE verklagt ihre Gaskunden  (Gelesen 43042 mal)

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Offline Emsländer

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #60 am: 19. Januar 2010, 15:59:59 »
Mit Logorrhoe bezeichnet man den zwanghaften Drang eines Patienten beziehungsweise Probanden, sich übermäßig verbal zu vermitteln. Logorrhoe kann bei manchen psychischen Erkrankungen, allerdings auch bei übermäßigem Genuss von Alkohol, Koffein oder anderen Drogen auftreten...Treffer!

Offline briste

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #61 am: 19. Januar 2010, 16:01:09 »
Ein Schreiben mit Aktenzeichen und der Anerkenntniserklärung sollte genügen.

Das reicht nicht für ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO.[/quote]



Was muß denn noch?

Offline RR-E-ft

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #62 am: 19. Januar 2010, 16:06:48 »
@darkstar

Die Gegenseite wird freilich argumentieren, dass weder die Voraussetzungen für ein sofortiges Anerkenntnis noch ein sofortiges Anerkenntnis vorliegen, es sich vielmehr  um ein normales Anerkenntnis handelt. Darum muss dann ggf. noch mit dem Gericht gerungen werden.

@briste

Zitat
Original von briste
Ein Schreiben mit Aktenzeichen und der Anerkenntniserklärung sollte genügen.

Das reicht nicht für ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO.

Was muß denn noch?

Wenn Sie eine Rechtsberatung im Einzelfall wünschen, dann wenden Sie sich ggf. an einen Rechtsanwalt, dem Sie gegen angemessenes Honorar Löcher in den Bauch fragen können.

Offline darkstar

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #63 am: 19. Januar 2010, 16:08:44 »
Zitat
Original von Emsländer
Mit Logorrhoe bezeichnet man den zwanghaften Drang eines Patienten beziehungsweise Probanden, sich übermäßig verbal zu vermitteln. Logorrhoe kann bei manchen psychischen Erkrankungen, allerdings auch bei übermäßigem Genuss von Alkohol, Koffein oder anderen Drogen auftreten...Treffer!

http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Troll_%28Netzkultur%29
Der Anfang jeder Katastrophe ist eine Vermutung

Offline Emsländer

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #64 am: 19. Januar 2010, 16:20:20 »
Zitat
Original von darkstar

http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Troll_%28Netzkultur%29

Ich geh tot, wer kommt mit?

Es ist sinnlos, Sie wollen einfach nicht verstehen...muss ich jetzt ins Gefängnis?

Offline briste

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #65 am: 19. Januar 2010, 17:41:31 »
geht´s noch?
Sind wir hier im Kindergarten?

Nun mal im ernst!

Also, eigentlich könnte ich doch nun dem Amtsgericht mitteilen, warum ich die Rechnungen gekürzt habe und mitteilen, dass ich ein Anerkenntnis abgebe, weil ich keine Rechtschutzversicherung habe und um die Kosten so gering zu halten.

Offline chilihead

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #66 am: 19. Januar 2010, 17:56:36 »
... warum beim kleinsten Widerstand des EVU gleich aufgeben?

Das es zu einer Klage des Versorgers kommen kann, war ja wohl klar.

Ob der Versorger die Klage gewinnt, ist alles andere als klar.

Ich hatte in einem anderen Thread schon mal angemerkt, wenn die Versorger sich so sicher wären das ihre Preisänderungen rechtens sind, warum gibt es dann so wenig Urteile pro Versorger?

Offline briste

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #67 am: 19. Januar 2010, 18:23:22 »
Ich will ja nur wissen, was ich zahlen muß, wenn ich jetzt ein Anerkenntnis abgebe bevor der Prozess richtig beginnt. Also vor der eventuellen mündlichen Verhandlung.
Muß ich alle Kosten tragen oder vielleicht nur den Streitbetrag?

WAS muß ich machen damit ich nur den Streitbetrag bezahlen muß?

Jetzt ein Anerkenntnis, oder erst wenn ich wieder Post bekommen habe.

Oder jetzt erst einmal dem Amtsgericht erklären warum ich die Rechnungen gekürzt habe und dann eventuell ein Anerkenntnis abgeben.
Je nachdem was passiert.

Offline RR-E-ft

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #68 am: 19. Januar 2010, 18:47:04 »
Zitat
Original von briste
Ich will ja nur wissen, was ich zahlen muß, wenn ich jetzt ein Anerkenntnis abgebe bevor der Prozess richtig beginnt. Also vor der eventuellen mündlichen Verhandlung.
Muß ich alle Kosten tragen oder vielleicht nur den Streitbetrag?

WAS muß ich machen damit ich nur den Streitbetrag bezahlen muß?

Jetzt ein Anerkenntnis, oder erst wenn ich wieder Post bekommen habe.

Oder jetzt erst einmal dem Amtsgericht erklären warum ich die Rechnungen gekürzt habe und dann eventuell ein Anerkenntnis abgeben.
Je nachdem was passiert.

@briste

Es wurde bereits geschrieben:

Wenn Sie ein einfaches Anerkenntnis abgeben, werden Sie dem Anerkenntnis entsprechend verurteilt und haben neben der anerkannten Forderung auch die Verfahrenskosten zu tragen, einschließlich schon entstandener Gerichtskosten und Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts.

Sowohl das Gericht als auch der gegnerische Rechtsanwalt sind bereits tätig geworden und müssen bezahlt werden.

Das sofortige Anerkenntnis heißt auch nicht umsonst sofortiges Anerkenntnis, hat jedoch weitere Voraussetzungen, die sich in den oben angebenen Verlinkungen finden lassen.

Wenn Sie ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne von § 93 ZPO abgeben wollten, sich dadurch freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben, bedarf es dafür weiterer Darlegungen, warum eine Ausnahme von dem Grundsatz bestehen soll, dass die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.

Dass man keine Rechtsschutzversicherung hat und kein Kostenrisiko eingehen möchte, ist keine Begründung, die ein sofortiges Anerkenntnis und in deren Folge eine Entscheidung, mit welcher gem. § 93 ZPO dem Kläger die entstandenen Verfahrenskosten aufgegeben werden, tragen könnte. Dafür müssten Sie ganz anderes zum Vortrag bringen und ggf. unter Beweis stellen.

Offline userD0010

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #69 am: 19. Januar 2010, 20:28:22 »
@RR-E-ft
@Emsländer
@briste

Der Worte sind genug gewechselt, lasst Taten folgen .....

sagte einmal ein Denker.

Und auch hier ist doch wohl jeder Versuch von Argumenten und vermeintlichen Ratschlägen unternommen worden, ob mit Erfolg oder nicht.

Und da man bekanntlich dunkle Sterne nicht sieht, sollte man auch gar nicht oder nicht mehr hinschauen.

Offline darkstar

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #70 am: 19. Januar 2010, 22:43:29 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Logorrhoe?

Nein, Lernen durch Diskussion
http://deposit.ddb.de/cgi-bin/dokserv?idn=962067385&dok_var=d1&dok_ext=pdf&filename=962067385.pdf
S.188
Der Anfang jeder Katastrophe ist eine Vermutung

Offline bolli

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #71 am: 20. Januar 2010, 08:04:03 »
Zitat
Original von briste
Ich will ja nur wissen, was ich zahlen muß, wenn ich jetzt ein Anerkenntnis abgebe bevor der Prozess richtig beginnt. Also vor der eventuellen mündlichen Verhandlung.
Muß ich alle Kosten tragen oder vielleicht nur den Streitbetrag?

WAS muß ich machen damit ich nur den Streitbetrag bezahlen muß?

Jetzt ein Anerkenntnis, oder erst wenn ich wieder Post bekommen habe.

Oder jetzt erst einmal dem Amtsgericht erklären warum ich die Rechnungen gekürzt habe und dann eventuell ein Anerkenntnis abgeben.
Je nachdem was passiert.
Gehen Sie mal davon aus, dass in Ihrem Fall ein Anerkenntnis auf der Basis von § 93 ZPO NICHT in Betracht kommt. Dazu sind bestimmte Voraussetzungen notwendig (siehe Verlinkungen von RR-E-ft), die bei Ihnen nicht zu erkennen sind. Aus diesem Grund werden Sie neben den streitigen Zahlungen auch die bisherigen Verfahrenskosten zu tragen haben. Damit müssen Sie sich abfinden.

Und falls Sie sich doch vor dem Amtsgericht verteidigen wollen und eine Klageerwiderung schreiben, schreiben Sie nicht ALLGEMEIN, warum SIE die Rechnungen gekürzt haben (manche meinen ja einfach, der Preis sei zu hoch und sie sähen diese Preistreiberei nicht ein) sondern informieren Sie sich hier im Forum über die Korrekten fachlichen Inhalte ( § 315 BGB, § 307 BGB, Grundversorgung, Sondervertrag, einseitges Preisänderungsrecht in der GV, unwirksame Preisanpassungsklausel im SV). Ohne diese Kenntnisse werden Sie nur Ihre Zeit verschwenden, so traurig es auch sein mag.

Wer an der falschen Stelle spart, spart oft garnicht.  8)

Offline userD0010

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #72 am: 20. Januar 2010, 08:52:00 »
@bolli
Lohnt es sich überhaupt noch, Zeit auf dieses Hin- und Her zu ver(sch)wenden.
Zuerst im Strom mitschwimmen wollen und wenn´s eng wird, die Konsequenzen verdrängen und Andere nach Auswegen aus der Situation suchen lassen nach dem Motto:  Ich hab da irgendwas gehört, geht´s noch billiger.

Es wäre besser, wenn das Lamentieren sich auf die zwei Wesentlichen ohne Beteiligung des Forums beschränken würde in Anlehnung an das Lied:
\"Ein dunkler Stern, der sich an birgte´s Namen vergnügt\".

Offline Schützin

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #73 am: 20. Januar 2010, 09:11:29 »
Guten Morgen an alle hier,

ich darf mich nunmehr auch mit einer EWE-Klage befassen, zugestellt vom örtlich zuständigen Amtsgericht.

Ich habe aus rechtskundiger Quelle die Information bekommen, dass die brandenburgischen Amtsgerichte Verweisungsanträge an die Landgerichte i.d.R. ablehnen würden.
Sollte man trotzdem einen Verweisungsantrag stellen? Oder schafft man sich im Falle der Ablehnung des Antrages dann beim Amtsgericht dadurch eine eher unvorteilhafte \"Verhandlungsatmosphäre\"?
Grüße

die Schützin

Offline userD0010

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EWE verklagt ihre Gaskunden
« Antwort #74 am: 20. Januar 2010, 10:01:23 »
@ schützin
Ich habe aus rechtskundiger Quelle die Information bekommen, dass die brandenburgischen Amtsgerichte Verweisungsanträge an die Landgerichte i.d.R. ablehnen würden.

Wenn eine sog. rechtskundige Quelle vorhanden ist, sollten Sie diese auch mit der Klageschrift vertraut machen und von dieser rechtskundigen Quelle dazu auch die Stellungnahme und Anträge dem Gericht vortragen lassen.

Selbst ohne entspr. Hintergrundwissen dem örtlichen Amtsgericht die Nichtzuständigkeit zu erklären, wird u.U. dort Unmut hervorrufen, selbst wenn der Sachverhalt dessen Nichtzuständigkeit erkennen lässt.

Es wäre sicherlich vorteilhaft, einen Anwalt mit dem Vorgang zu betrauen und nicht \"im Nebel stochernd\" irgendwelchen Ideen angeblich Kundiger zu folgen, um anschließend auf dem Bauch zu landen.
Und dann könnte es teuerer werden.

 

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