Energiepolitik > Erneuerbare Energie
FDP will Solarförderung kappen
Sukram:
Stimmt schon- die sind gedeckelt.
Das ist wie bei der Gebäudeversicherung am Oberrheingraben- wenn\'s da mal wieder RICHTIG rumpelt, haben die nur einen begrenzten Topf...
Am besten: Alles evakuieren. Denn IRGENDWANN wird\'S richtig rumpeln.
reblaus:
Die Verpflichtung zur Vorsorge für gesetzliche Schadensersatzfälle ist für Betreiber von Atomanlagen auf 2,5 Mrd. Euro beschränkt (§ 13 Abs. 3 AtG). Vor 2002 war der Betreiber von Kernanlagen nur zu 250 Mio. Euro Vorsorge verpflichtet.
Dies ist der Gegenwert von 12.500 Einfamilienhäuschen mit einem Durchschnittswert von 200.000 €.
Der Börsenwert der E.on liegt derzeit bei 57 Mrd., RWE bei 35. Mrd., EnBW bei 10 Mrd. und Vattenfall bei 12 Mrd. Euro. Im Insolvenzfall dürfte der Zerschlagungswert deutlich niedriger liegen.
Was mit diesen Summen nicht abgedeckt werden kann, darauf bleiben die Geschädigten sitzen.
@Sukram
Der Unterschied zum Erdbeben im Oberrheingraben ist, dass das höhere Gewalt ist. Das gehört zum Lebensrisiko.
Der mangelhafte Betrieb eines Atomkraftwerks ist keine höhere Gewalt, sondern persönliche Schuld. Einzelne Unternehmen betreiben riskante Anlagen zur Gewinnerzielung, und sind nicht verpflichtet, die potentiell Geschädigten in angemessenem Umfang finanziell abzusichern.
Eigentlich wollte ich nur darauf hinweisen, dass man mit Kernkraftwerken keine Gewinne macht. Wenn der Staat die Überschüsse abschöpft, nimmt er sich nur einen Risikoausgleich dafür, dass seine Bürger für einen größeren Unfall auf Schadensersatz verzichten müssen.
@Cremer
Mich würde brennend interessieren, wie Sie sich die Schadensregulierung bei einem GAU vorstellen?
Netznutzer:
@ AKWNEE
--- Zitat ---Also was spricht dagegen?
--- Ende Zitat ---
Nichts ist schlimmer als Heuchler, die sich selbst mit fremden Federn schmücken.
Gruß
NN
nomos:
--- Zitat ---Original von reblaus
Der Unterschied zum Erdbeben im Oberrheingraben ist, dass das höhere Gewalt ist. Das gehört zum Lebensrisiko.
--- Ende Zitat ---
Wenn dem \"Lebensrisiko\" durch Bohrungen nachgeholfen wird sieht das mit der Haftung wohl etwas anders aus.
Außerdem Erdbeben am Oberrhein sind doch verboten:
siehe hier ;)
und im Landtag B-W
z.B. \"Lebensrisiko\"
Zusammenhang zwischen Erdbeben in Landau und Geothermie möglich:
Nach einem weiteren Erdbeben in Landau in der Pfalz hat die Stadt einen möglichen Zusammenhang mit dem Geothermiewerk eingeräumt.
--- Zitat ---Die Erde bebte ausgerechnet im Jubiläumsjahr, als die Basler eines gewaltigen Bebens gedachten, das vor 650 Jahren ihre Stadt furchtbar zerstört hatte. Das Erdwärmevorhaben der Geopower AG sollte ein Modellprojekt werden. Jetzt ist es gestoppt.
--- Ende Zitat ---
klicken und weiterlesen[/list]PS:
.. und es gibt keine Haftungsbegrenzung, gehaftet wird für Verschulden mit dem gesamten Vermögen unabhängig davon ob eine Haftpflichtversicherung besteht. Das Vermögen und die mögliche Abdeckung durch eine Versicherung ist immer eine logische Begrenzung. Auch eine Versicherungsgesellschaft hat ja keine grenzenlosen Mittel. Die \"unbegrenzte Haftpflichtversicherung\" endet spätestens wenn diese aufgebraucht sind.
superhaase:
--- Zitat ---Original von Netznutzer
Nichts ist schlimmer als Heuchler, die sich selbst mit fremden Federn schmücken.
--- Ende Zitat ---
Haben Sie sonst noch Probleme?
Irgendwelche psychischen Unzulänglichkeiten?
Wenn Sie sonst nicht Sachliches zum Thema zu melden haben, sollten Sie einfach mal Ihre miese Klappe halten und nicht mit Wörtern wie \"Heuchler\" um sich werfen .... :baby:
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