Energiepreis-Protest > MITGAS

Senkung des monatlichen Abschlags für Erdgas

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Inge:
Danke für Ihren Hinweis bzw. Ihre Frage.

Mir ging es bei meiner Anfrage im Forum um den künftigen Abschlag. Aber Sie haben Recht. Es bildet sich ja allein aus der einseitigen, von mir nicht akzeptierten Preiserhöhung ein Guthaben.

Ich habe mal gerechnet und komme hier schon auf einen Wert von 144,76 Euro, also die Differenz aus geforderter Summe einschl. der Erhöhungsbeträge und des von mir ermittelten Betrages ohne Preiserhöhung.

Hier mal meine Beispielrechnung:

Gesamtbetrag lt. Versorger ohne Arbeitspreis und Mineralölsteuer sowie MwSt :                  1626,31 Euro

Summe der Erhöhungsbeträge seit 01.10.2004 wie oben:

                            144,76 Euro

also: 1626,31 Euro minus 144,76 Euro ergibt 1481,55 Euro

Ist meine DENKE richtig, wenn ich diese 1481,55 Euro durch 12 Monate teile und die MwSt. sowie Arbeitspreis dazurechne, ich auf meinen neuen Abschlag komme.

Dann setzt sich der neue Abschlag nach meiner Rechnung wie folgt zusammen:

-   123,46 Euro Gas incl. erhöhter Mineralölsteuer
-     10,19 Euro Arbeitspreis
-     21,38 MwSt
-   155,04 Euro Gesamtsumme
    ========  


Danke und Gruß Inge.

jbxc:
@Inge

schön und gut, aber meine Frage ist damit nicht beantwortet. Es ist richtig, dass Sie so die Abschläge kürzen, um bei der nächsten Abrechnung eine Nachzahlung zu erreichen. Denn dann können Sie die Differenz aus der Jahresabrechnung und Ihrer Abrechnung mit der geforderten Nachzahlung verrechnen und zahlen nur den Nachzahlungsbetrag nach Ihrer Rechnung.

Jedoch dürfen Sie nicht das Guthaben von 144,75€ mit der ersten Abschlagszahlung verrechnen.

Viele Grüsse jbxc

Inge:
jbxc:


Es stimmt, Ihre Frage bezog sich ausschließlich auf das entstandene Guthaben, welches sich durch meine Berechnung mit dem kWh-Preis vor der Erhöhung ergeben hat.

Ich werde die sozusagen zuviel gezahlten 144,76 Euro auf 12 Monate aufteilen und nochmals von meinem errechneten Abschlag abziehen.

also: 144,76 : 12 = 12,06 Euro + 16% = 13,99 Euro/ Monat

Dies ergibt einen monatlichen Abschlag von 141,05 Euro.
Fraglich ist jetzt nur ob diese Vorgehensweise rechtens ist.


Was sagen Sie dazu ??

m.f.G. Inge

Cremer:
Hallo Inge,

Richtig, die Abschläge müßten weiter eingekürzt werden.
 
Interessant ist, was Ihr Versorger dazu meint.

Ich schließe mich auch der Argumdentation von Graf Koks an, dass nur etwa 90% der Abschläge einer Jahresrechnung im Voraus geleistet werden sollten.

jbxc:
hallo Inge,

man darf das Guthaben nicht mit den Abschlägen aufrechnen, das werden die Rechtsexperten hier im Forum bestätigen. Das Guthaben kann nur durch einen Rückforderungsprozess eingeklagt werden.

Gruß jbxc

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