Energiepreis-Protest > MITGAS
Senkung des monatlichen Abschlags für Erdgas
Inge:
Hallo jbxc,
also belasse ich es bei meinem geminderten Abschlag ??
meine Rechnung war 155,04 Euro
Ich habe schon gelesen, dass der Versorger aufrechnen darf, uns als Kunden dies aber nicht möglich ist. Trotzdem bin ich der Auffassung, dass es auf den Versuch ankommt. Nachgeben kann man ja im Ernstfall immer noch, oder liege ich hier falsch ?
Ich könnte mir vorstellen das der Versorger seinerseits mein Guthaben zur Aufrechnung verwendet, da ich ja \"eigenmächtig\" den Abschlag mindere. Also Retourkutsche.
Kann ich eigentlich den monatlichen Abschlag weiter senken, wenn ich davon ausgehe, dass unser Gasverbrauch im kommenden Abrechnungsjahr weiter drastisch sinken wird ??( Nutzung eines Kamins )
Die bisherige Einsparung bei halber Wintersaison lag bei 8000 kWh, so dass ich hier schon noch Potenzial sehe.
Danke für Eure Reaktionen, Inge
Cremer:
Hallo Inge,
bin Ihrer Meinung bzgl. des ersten Absatzes.
Kürzen Sie auf einen glatten Betrag ab, z.B. 135 € um damit auf der sicheren Seite zu liegen.
Machen Sie Ihrem Versorger klar, dass Ihr Verbrauch weiter sinkt und die Abschläge deshalb reduziert werden müssen, bzw. wenn der Versorger nicht mitspielt, Abschläge reduzieren. Nach § 25 AVBGasV ist nicht festgelegt, wer die Abschlagshöhe bestimmt.
jbxc:
hallo Inge,
ich werde bei der nächsten Abrechung vor den gleichen Problemen stehen, weil ich eventuell auch mit einen Guthaben rechne. Da wir erst letztes Jahr unser Haus bezogen haben, kann ich etwa nur abschätzen wie hoch mein Verbrauch bis Ende des Jahres sein wird. Aber ich denke ich werde das dann ebenso machen und mit dem ersten Abschlag gegen rechnen.
Viele Grüsse jbxc
Cremer:
Hallo jbxc,
der Verbrauch läßt sich anhand der Gradtagzahlen bzw. prozentualen Monatswerten (hatte ich bereits hier bekannt gemacht am 19.7. siehe: http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?p=4254&highlight=#4254) recht genau hochrechnen aus den vergangenen Monaten zu den noch verbleibenden Monaten. Damit kann man erkennnen, ob eine Nachzhalung oder eine Erstattung erfolgen wird.
Bei der Wahrscheinlichkeit einer Erstattung sollte man mit triftigen Gründen gegenüber dem Versorger den Abschlag minimieren.
jbxc:
Hallo Cremer,
Sie haben Recht ich weiß auch in etwa wie hoch mein Verbrauch sein wird, aber wie schon gesagt nur in etwa. Also habe ich mich mal hingesetzt, Excel angeworfen und ein bischen Rechnen lassen. Es könnte sein, dass sich ein kleines Guthaben aus der Differenz der Jahreasabrechnung und meiner Rechnung ergeben könnte. Ich sage mal um die 20€. Es sei denn, die kalte Jahreszeit beginnt etwas früher. Meine Abschlag hatte ich erst letzte Woche gekürzt und dies dem Versorger mitgeteilt. Ab nächstes Jahr werde ich aber auch die Abschlage auf 90% der Rechnung kürzen, um definitiv eine Nachzahlung zu erreichen.
Viele Grüsse jbxc
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