Energiepreis-Protest > MITGAS
Senkung des monatlichen Abschlags für Erdgas
Cremer:
@jbxc,
Sie können auch jetzt eine Nachzahlung erwirken, wenn Sie früher mit der Heizperiode ab September beginnen, oder das Thermostat mehr aufdrehen (26grad) :oops:
Nein, ernsthaft:
Bevor sie den letzten Abschlag vor der Jahresrechnung/Abrechnungszeitraum tätigen, rechnen Sie den Ihren Verbrauch erneut durch und zahlen sie dementsprechend, dass sich eine kleine Nachzahlung gemäß Ihrer Berechnung mit den alten Preisen ergibt.
jbxc:
Hallo Cremer,
danke für Ihre Antwort.
Wenn das möglich ist, dann werde ich den letzten Abschlag (Fälligkeit am 1.12.) dementsprechend kürzen und dies dem Versorger mitteilen.
Kann ich den letzten Abschlag denn einfach an Hand des Verbrauches kürzen?
Viele Grüsse jbxc
Cremer:
@jbxc,
ich sehe da aus meiner Sicht keine Einwände. Auch Graf Koks hatte es schon angedeutet, dass aus seiner Sicht die Abschläge etwa nur 90% des Verbrauchs ausmachen sollen.
Bei den meisten EVU\'s liegen die Abschläge höher als der tatsächliche Verbrauch, damit dergibt sich eine Erstattung.
Nur, mit den Beträgen aus den überhöhten Abschlägen arbeiten die EVU\'s im laufe des Abrechnungszeitraumes und finanzieren sich damit eine wesentlichen Anteil ihrer Geschäftausgaben, die Erstattungen werden dann auch noch meistens mit dem ersten Abschlag des neuen Abrechnungszeitraumes verrrechnet. Diue meisten Kunden sind dann froh, dass (fiktiv) mal eine Abschlagszahlung ausfällt oder nur gering ist.
Die EVU\'s bedienen sich also einer Kreditbeschaffung bei ihren Kunden.
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