Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Klagebegründung erhalten

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Christian Guhl:
Nachdem ich noch mal alle Unterlagen durchgeschaut habe, muss ich gestehen, dass ich mich wahrscheinlich \"verguckt\" habe. Die Preisgruppen gibt es beim \"ErdgasTarif\". Einen Grundversorgungstarif gab es demnach bei Eon-Avacon gar nicht !

AKW NEE:

--- Zitat --- Original von Christian Guhl
Einen Grundversorgungstarif gab es demnach bei Eon-Avacon gar nicht !
--- Ende Zitat ---

Ganz ohne Gerichtsbeschluss wird die E.ON Avacon dieser Auffassung wohl nicht folgen!


--- Zitat ---
--- Zitat ---Original von E.ON Avacon
--- Ende Zitat ---
Bei ErdgasTarif stufen wir unsere Kunden automatisch nach Ihrem letzten Jahresverbrauch optimal ein.
Dieses Angebot entspricht den Allgemeinen Preisen bzw. dem Allgemeinen Tarif gemäß der \"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz\" (GasGVV) und stellt den Grundversorgungstarif (§36 EnWG) dar. Ebenfalls gelten die Ergänzenden Bedingungen der E.ON Avacon Vertrieb.
--- Ende Zitat ---
http://www.eon-avacon-vertrieb.com/CMS/Default.aspx?id=162&ch=2

Christian Guhl:

--- Zitat ---Original von AKW NEE
Ganz ohne Gerichtsbeschluss wird die E.ON Avacon dieser Auffassung wohl nicht folgen!
--- Ende Zitat ---
Das können sie haben ! Das LG Hannover geht davon aus, dass es sich beim Classic um einen Sondervertrag handelt, da in einem Prospekt (\"Für jeden das Passende - Die Erdgas-Angebote für Niedersachsen\") ausgeführt wird : \"Bei nachhaltiger Preisänderung im Heizölmarkt werden die Erdgas-Preise entsprechend angepasst.\" Der Richter führte bei der mündlichen Verhandlung aus, dass das der durchschnittliche Erdgas-Kunde als Preisänderungsklausel verstehen würde. Er (der Richter) würde das jedenfalls so verstehen. Und mit dieser Klausel würde Eon-Avacon beim BGH keinen Blumentopf gewinnen. In diesem Prospekt wurde eben genau diese Formulierung auch beim \"ErdgasTarif\" verwendet. Fällt das Urteil am 01.12. in unserem Sinne aus und der Classic ist ein Sondervertrag, dürfte das auch für den ErdgasTarif gelten. Zur Not schieben wir noch eine Klage hinterher. Keinen Zweifel habe ich, das der ErdgasTarif ein Sondervertrag ist, wenn auch Strom bezogen wird und die Abrechnung im Produkt \"Duett\" erfolgt. Für die Abrechnung im Duett ist nämlich Voraussetzung, das ein Jahr lang Gas und Strom bezogen wird. Es wurde also eine Vertragslaufzeit vereinbart, innerhalb derer nicht gekündigt werden durfte. Weder Gas noch Strom. Wenn man das weiterdenkt, ist auch der Strom-Grundversorgungstarif \"Alpha\" im Zusammenhang mit dem Duett ein Sondervertrag.

AKW NEE:
@ Christian Guhl
Die Sammelklage in Hannover richtet sich doch gegen den Tarif \"Classic\" der E.ON Avacon. Kläger sind doch in diesem Fall nur Kunden die die nach diesem Tarif, \"Claasic\", Gas von der E.ON Avacon beziehen.


--- Zitat --- Original von Christian Guhl
Zur Not schieben wir noch eine Klage hinterher
--- Ende Zitat ---

Wer ist denn hier mit wir gemeint? Die obigen Kläger in der Sammelklage können es wohl kaum sein.

Bei der Bewertung der Abrechnung nach Duett sind wir nicht einer Meinung. Wenn es hierzu eine Klärung geben soll, wird mensch wohl auch hier nicht um eine Klage herum kommen.


--- Zitat --- Original von Christian Guhl
Die Preisgruppen gibt es beim \"ErdgasTarif\". Einen Grundversorgungstarif gab es demnach bei Eon-Avacon gar nicht !
--- Ende Zitat ---

Wenn es schon wegen der Presigruppen beim Gas keine Grundversorgung geben soll, ist es doch vollkommen unwichtig ob es hier eine Abrechnung nach \"Duett\" gibt.

Christian Guhl:

--- Zitat ---Original von AKW NEE
Wer ist denn hier mit wir gemeint? Die obigen Kläger in der Sammelklage können es wohl kaum sein.
--- Ende Zitat ---
Wenn das LG Hannover den Classic aufgrund der Klausel zum Sondervertrag erklärt, dürfte es ja wohl nicht schwerfallen, genügend ErdgasTarif-Kunden für eine Sammelklage zusammen zu bekommen. Mit \"wir\" habe ich alle Kunden gemeint.

--- Zitat ---Original von AKW NEE
Wenn es schon wegen der Preisgruppen beim Gas keine Grundversorgung geben soll, ist es doch vollkommen unwichtig ob es hier eine Abrechnung nach \"Duett\" gibt.
--- Ende Zitat ---
Besser, man hat mehrere Eisen im Feuer ! Die \"Preisgruppen-Theorie\" halte ich inzwischen für nicht so sicher. Die Duett-Abrechnung dürfte, meine ich, eher auf einen Sondervertrag hinweisen, da der Kunde die Konditionen nur bekommt, wenn er für ein Jahr auf sein Kündigungsrecht verzichtet.

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