Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Klagebegründung erhalten
AKW NEE:
Auch in der Vergangenheit haben Kunden, die den Versorger beim Strom wechselten, für die Zeit des gemeinsamen Bezuges von Gas und Strom den Preisvorteil bekommen, auch wenn der Bezug wesentlich kürzer als ein Jahr war.
--- Zitat --- Original von Christian Guhl
Die Duett-Abrechnung dürfte, meine ich, eher auf einen Sondervertrag hinweisen, da der Kunde die Konditionen nur bekommt, wenn er für ein Jahr auf sein Kündigungsrecht verzichtet.
--- Ende Zitat ---
Wenn überhaupt bekommen sie die Konditionen, wenn Sie nicht kündigen, ein ganz normaler Vorgang z.B. bei Krankenkassen und der Beitragsrückvergütung. Natürlich kann der Kunde, auch hier, jederzeit kündigen.
Mir ist keine Frist bekannt (wenn er für ein Jahr auf sein Kündigungsrecht verzichtet), von der eine Berechnung nach Duett abhängig ist.
--- Zitat --- Original von E.ON Avacon
EnergieDuett - Merkmale:
Für alle Kunden, die gleichzeitig Strom und Erdgas jeweils zu Allgemeinen Preisen oder zu vergleichbaren Konditionen direkt aus dem unmittelbaren Versorgungsgebiet von E.ON Avacon Vertrieb an einer Verbrauchsstelle beziehen
Kombinierbar mit den Erdgas-Angeboten ErdgasTarif, ErdgasComfort, ErdgasClever und E.ON ErdgasIdeal
Vertragsunterzeichnung, Vertragslaufzeit und Preise abhängig vom jeweiligen Erdgas- sowie Strom-Angebot.
--- Ende Zitat ---
Christian Guhl:
Veröffentlichung des Allgemeinen Tarifes Erdgas sowie des Erdgassondervertragspreises von Avacon für Niedersachsen vom 29.09.2003 :
\"Für alle Kunden, die von Avacon ein Jahr lang neben Erdgas zusätzlich auch Strom zum Allgemeinen Tarif (oder tarifähnlichen Sonderbedingungen) an einer Abnahmestellen-Nummer direkt von Avacon aus den örtlichen Leitungsnetzen beziehen, gelten folgende Preise :....\"
Die Duett-Preise wurden nur gewährt, wen man mindestens ein Jahr lang Strom und Erdgas bezog. Natürlich konnte man kündigen, zahlte dann aber den normalen Erdgaspreis.
Ich glaube, das führt hier zu nichts. Für mich ist die Diskussion damit beendet. Wir werden sehen, wie die Gerichte das beurteilen.
Christian Guhl:
In einigen Fällen hat Eon-Avacon die Klage zurückgezogen. Ein Grund dafür ist nicht erkennbar. Mal die nächsten Tage abwarten, ob das Einzelfälle sind.
HarryS:
Habe mittlerweile ebenfalls Klagebegründung erhalten. Verhandlung soll in Kürze vor dem AG stattfinden
HarryS
Quint:
Zum Stand der Dinge in meinem Verfahren.
Ich kann mir keinen Anwakt leisten und habe auch keine Rechtschutzversicherung und habe deswegen eine preiswerte Einigungsmöglichkeit gesucht.
Die erste Klage umfasste die Zeit von Februar 2006 bis Januar 2008 über 330€.
In dieser Klageschrift waren aber Preisverläufe von 2004 bis 2009 angeführt und eine wesentliche Preiserhöhung im Mai 2005 unterschlagen.
Durch eine Beteiligung an den Verfahrenskosten von 45€ kann dieses Verfahren beigelegt werden.
Die Androhung einer zweiten Klage umfasst den Restbetrag, hat aber wieder gravierende Berechnungsmängel. Ich werde e_on darauf hinweisen und um eine Stellungnahme bitten.
Zusätzlich habe ich auch den Classic Tarif und warte auf die Begründung aus Hannover.
Herzliche Grüße
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