Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Preiserhöhungen trotz unwirksamer Preisanpassungsklausel – kann das einen Betrugsverdacht begründen?
Gas-Rebell:
--- Zitat ---Original von courage
Bitte an Gas-Rebell: Wir sollten jetzt nicht in einen fragwürdigen, wortklauberischen Diskussionsstil abgleiten, sondern versuchen, den Beiträgen des Anderen verständig zu begegnen. Ich denke, dass mein Beitrag allgemein verständlich war. Ihre Fragen beziehen sich z.T. logisch leider nicht auf meine Aussagen.
--- Ende Zitat ---
Tut mir leid, aber wenn Sie meinen ernsthaften Versuch, über konkretere Definitionen schneller auf den Punkt zu kommen und nicht aneinander vorbei zu reden, als \"fragwürdigen und wortklauberischen Diskussionsstil\" ansehen, dann sehe ich mich nicht in der Lage, die Diskussion mit Ihnen fortzusetzen. Nicht etwa, weil mir Ihre Wertungen missfielen, sondern weil wir so zu keinen vernünftigen Ergebnissen kommen.
--- Zitat ---Eine Antwort dazu: Was sind \"zu hohe Preise\"? Das sind erhöhte Preise, die aufgrund einer unwirksamen Preisanpassungsklausel, nicht in Rechnung gestellt werden durften.
--- Ende Zitat ---
Mit dieser Erklärung verstehe ich besser, was Sie meinen. Wenn Ihnen ein Versorger trotz (ich nehme mal an rechtskräftig festgestellter Unwirksamkeit seiner Preisklausel im Verfahren mit einem anderen Verbraucher) weiter die erhöhten Preise in Rechnung stellt, dann mag das moralisch fragwürdig wirken. Rechtlich verwerflich oder gar strafwürdig im Sinne eines Betrugs ist das Verhalten des EVU jedoch sicher nicht. Denn die Feststellung der Unwirksamkeit gilt nur in Bezug auf die individuellen Verfahrensbeteiligten. Eine Schutzwirkung für Dritte kann aus einem Urteil nur aus § 11 UKlaG im Rahmen einer Unterlassungsklage z.B. eines Verbraucherschutzvereins entspringen.
kamaraba:
@Gas-Rebell
--- Zitat ---Und aus welchen Gründen? Immer der Ankläger muss die Schuld beweisen, nicht der Angeklagte seine Unschuld.
--- Ende Zitat ---
siehe hier
Die Antwort dürfte doch wohl klar sein!
Wenn sich die VKU einig ist, ist das eine Bande.
Menschen mit geringen Einkommen geraten dadurch in Not, wenn Sie es nicht schon vorher waren und die GF missbrauchen Ihre Befugnisse.
Z. B. wenn mein Versorger die Preise aufgrund gestiegener Kosten erhöht und es sich im Nachhinein (belegt durch den Geschäftsbericht) herausstellt, dass die Preiserhöhung ausschließlich der Gewinnsteigerung gedient hat!
Gas-Rebell:
--- Zitat ---Original von kamaraba
@Gas-Rebell
--- Zitat ---Und aus welchen Gründen? Immer der Ankläger muss die Schuld beweisen, nicht der Angeklagte seine Unschuld.
--- Ende Zitat ---
siehe hier
Die Antwort dürfte doch wohl klar sein!
--- Ende Zitat ---
Es kommt nicht darauf an, ob Sie persönlich das Verhalten von EVU als \"bandenmäßigen Betrug\" ansehen, sondern ob Sie - statt nur zu sagen \"Die Antwort dürfte wohl klar sein!\" - mit einer sauberen und detaillierten Rechtsargumentation aufwarten können, die in der Lage ist, bei der Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht zu erregen.
Auch hier im Forum werden Sie mit Ihrer Ansicht nur Gehör finden, wenn Sie sich nicht einfach nur auf Behauptungen zurückziehen, sondern mit einwandfreiem rechtlichen Vortrag konkrete strafrechtliche Verfehlungen darlegen und beweisen können.
nomos:
--- Zitat ---Original von reblaus
@nomos
Eine \"fremde\" Sache ist eine Rechtstatsache. Es ist eine Tatsache, die sich nur aus einer rechtlichen Definition ergibt.
Ihre Erfindung soll den Mangel Ihrer Argumentationskette beheben, dass für einen Betrug die Täuschung über Tatsachen erforderlich ist. Rechtliche Bewertungen aber keine Tatsachen darstellen sondern Meinungen. Da macht man aus der Rechtsmeinung des BGH doch flugs eine Rechtstatsache, und schon ist alle im Lot.
Verwunderlich nur, dass Ihnen dieser Einfall beim Sockelpreis nie kommt.
--- Ende Zitat ---
Eine gewisse Entwicklung ist ja in den Beiträgen festzustellen. Da gab es zuerst gar keine \"Rechtstatsachen\". Dann wird danach gefragt. Dann gibt es sie doch, nur \"als Tatsache, die sich aus einer rechtlichen Definition ergibt\". Dann ist es wieder eine Erfindung.@reblaus,
[*] ein EVU bezeichnet die verwendete Klausel in Schreiben an seine Kunden selbst als rechtsunwirksam;
[*] ein EVU möchte mit dieser Begründung die Verträge und Geschäftsbedingungen ändern;
[*] das EVU verwendet die Klausel nicht mehr in neuen Verträgen.
[*] Es bestehen mehrere und höchstrichterliche Urteile mit eindeutigen Kriterien, die die Klausel klar erkennbar nicht erfüllt.
[/list]Das nenne ich dann eine Rechtstatsache. Wenn jetzt das EVU trotzdem bei \"Alt-\"-Verträgen, die diese rechtsunwirksame Klausel enthalten, Preise erhöht und die Kunden weiter zur Zahlung der erhöhten Preise auffordert, was ist das dann? Wirklich nur moralisch verwerflich?
Apropos Sockelpreis. Da besteht offensichtlich keine Übereinstimmung im Gegensatz zur Preisänderungsklausel.
kamaraba:
@Gas-Rebell
--- Zitat ---Es kommt nicht darauf an, ob Sie persönlich das Verhalten von EVU als \"bandenmäßigen Betrug\" ansehen, sondern ob Sie - statt nur zu sagen \"Die Antwort dürfte wohl klar sein!\" - mit einer sauberen und detaillierten Rechtsargumentation aufwarten können, die in der Lage ist, bei der Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht zu erregen. Auch hier im Forum werden Sie mit Ihrer Ansicht nur Gehör finden, wenn Sie sich nicht einfach nur auf Behauptungen zurückziehen, sondern mit einwandfreiem rechtlichen Vortrag konkrete strafrechtliche Verfehlungen darlegen und beweisen können.
--- Ende Zitat ---
Meine persönliche Meinung, muss nicht die Ihre sein. Warum soll ich hier mit einer sauber und detaillierten Rechtsargumentation aufwarten? Dazu müßte ich ja Jura studiert haben. Es geht doch hier um Meinungen und Gehör muss ich ja bei Ihnen nicht finden X( Sorry, aber Sie sind ganz weit weg von der Ursprungsfrage von Courage. Ziehe mich daher wieder aus diesem Thread zurück. Danke für´s Gespräch!
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln