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Preiserhöhungen trotz unwirksamer Preisanpassungsklausel – kann das einen Betrugsverdacht begründen?

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courage:
Unter moralischen Gesichtspunkten sind sich die meisten Verbraucher angesichts der explodierenden Kosten für Gas und Strom einig: man wittert Betrug, weil man sich von den Versorgern getäuscht, abkassiert und über den Tisch gezogen fühlt.

Wie sieht das aber unter juristischen Gesichtspunkten aus? Hält der gefühlte Betrug auch einer rechtlichen Prüfung stand?

Ich meine, dieses Thema ist noch nicht beleuchtet und sollte deshalb diskutiert werden. Dazu möchte ich hiermit einen Anstoß geben.

Hier die Definition von Betrug im Strafgesetzbuch:


--- Zitat ---§ 263 StGB Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
--- Ende Zitat ---
Aus meiner Sicht agieren die Versorger i.d.R. wie folgt:

Bereits vor geraumer Zeit hat ein Versorger klare Hinweise erhalten, dass seine Preisanpassungsklausel im Sondervertrag mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unwirksam ist. Trotzdem stellt er weiterhin seinen Sondervertragskunden erhöhte Preise in Rechnung, verbunden mit wolkigen Hinweisen, die Bezugskosten hätten sich erhöht.
Der Versorger; der über eine Rechtsabteilung verfügt bzw. sich professionell rechtlich beraten lässt, weiß genau, dass er sich durch die Zahlungen der gutgläubigen Kunden ungerechtfertigt bereichert und damit das Vermögen einer Vielzahl seiner Kunden schädigt. Der Versorger geht dabei planmäßig vor; er nutzt die juristische Unerfahrenheit der Mehrzahl seiner Kunden systematisch aus.

Wenn man die Betrugsdefinition dem Vorgehen von Versorgern gegenüberstellt, ist zu hoffen, dass sich bald ein Staatsanwalt findet, der einen Anfangsverdacht begründet sieht und sich dann weiter damit auseinandersetzt.

Im Forum habe ich nur ganz wenige, spärliche Hinweise zum Thema gefunden:
siehe hier oder hier oder hier.

reblaus:
Wenn die Behauptung der Rechtmäßigkeit einer Klausel, die tatsächlich rechtswidrig ist, einen Betrug darstellen würde, müsste jeder Rechtsanwalt, der einen Versorger in einem Verfahren vor Gericht vertritt, und diese Ansicht äußert, mit einem Strafverfahren rechnen.

Wenn man es konsequent durchdenkt, müsste jeder Rechtsanwalt in jedem zivilrechtlichen Verfahren, bei dem um Geldforderungen gestritten wird, dann mit einem Strafverfahren rechnen, wenn sein Mandant unterliegt, und er in Kenntnis des Sachverhalts vor Gericht behauptet hat, dass der Anspruch zu Recht bestünde oder zu Recht nicht bestünde.

Einen versuchten Betrug würde darstellen, wenn der Versorger eine WP-Bescheinigung erstellen lässt, die fehlerhaft ist, und er diese als Nachweis an seine Kunden sendet, obwohl er von dem Fehler Kenntnis hat.

Gas-Rebell:

--- Zitat ---Original von courage Wie sieht das aber unter juristischen Gesichtspunkten aus? Hält der gefühlte Betrug auch einer rechtlichen Prüfung stand?
--- Ende Zitat ---
Wenn Sie mich fragen: Wohl in nur den wenigsten Fällen. Nämlich dann, wenn Versorger oder (wie Reblaus schon schrieb) ihre Rechtsvertreter, zum einen Tatsachen vorgespiegeln, entstellen oder unterdrücken. Auch die anderen Tatbestandsmerkmale wie \"Absicht\", \"Vermögensvorteil\" etc. müssen vorliegen. Ihre Hoffnung, dass der Staatsanwalt einen Anfangsverdacht sehen möge, dürfte sich kaum erfüllen.

berghaus:
Zitat von reblaus

--- Zitat --- Wenn man es konsequent durchdenkt, müsste jeder Rechtsanwalt in jedem zivilrechtlichen Verfahren, bei dem um Geldforderungen gestritten wird, dann mit einem Strafverfahren rechnen, wenn sein Mandant unterliegt, und er in Kenntnis des Sachverhalts vor Gericht behauptet hat, dass der Anspruch zu Recht bestünde oder zu Recht nicht bestünde.
--- Ende Zitat ---

In Zivilprozessen um Geld wird und darf wohl gelogen werden, dass sich die Balken biegen. (Ich glaube, das Thema hatten wir schon mal.)
Der Richter erkennt das wohl, darf aber wohl nur Urteile entsprechend dem Parteivorbringen fällen und muss Wahrheit und Gerechtigkeit ausblenden.

Der Gegner, der die Wahrheit ja kennt, weiß, dass die Unwahrheiten, die der Anwalt vorträgt, nicht von dessen Mandanten stammen (können), sondern von dem Anwalt in Ausnutzung der Schwächen des Vertrages und der Situation ausgedacht worden sind.

Beschwert man sich nun (nur) bei der Rechtsanwaltskammer mit einer \"Auflistung der unwahren Behauptungen des RA ..) verteidigt sich dieser dahingehend, dass er nur Rechtsansichten vorgetragen habe, die nicht wahr oder unwahr, sondern nur falsch oder richtig sein können. Soweit es sich dabei nicht um Rechtsansichten handelt, habe er nur die Behauptungen seines Mandanten (!) vorgetragen.
Nur wegen der offensichtlichen Unerfahrenheit des Nichtjuristen \'berghaus\' in zivilprozessualen Verfahren wolle er mal von einer Anzeige wegen Verleumdung, übler Nachrede, Beleidigung, falscher Verdächtigung und Vortäuschen einer Straftat (Unterstellung von Prozessbetrug) absehen.
Fazit: Nie wieder ohne Anwalt!

berghaus 18.09.09

Gas-Rebell:

--- Zitat ---Original von berghaus
Beschwert man sich nun (nur) bei der Rechtsanwaltskammer mit einer \"Auflistung der unwahren Behauptungen des RA ..) verteidigt sich dieser dahingehend, dass er nur Rechtsansichten vorgetragen habe, die nicht wahr oder unwahr, sondern nur falsch oder richtig sein können. Soweit es sich dabei nicht um Rechtsansichten handelt, habe er nur die Behauptungen seines Mandanten (!) vorgetragen.
Nur wegen der offensichtlichen Unerfahrenheit des Nichtjuristen \'berghaus\' in zivilprozessualen Verfahren wolle er mal von einer Anzeige wegen Verleumdung, übler Nachrede, Beleidigung, falscher Verdächtigung und Vortäuschen einer Straftat (Unterstellung von Prozessbetrug) absehen.
Fazit: Nie wieder ohne Anwalt!
--- Ende Zitat ---

Auweia, da sind Sie mit Ihrer Kammerbeschwerde tatsächlich satt ins Fettnäpfchen getreten! Der gute Vorsatz ist löblich. ;)

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