Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Preiserhöhungen trotz unwirksamer Preisanpassungsklausel – kann das einen Betrugsverdacht begründen?
nomos:
--- Zitat ---Original von reblaus
Was ist denn eine Rechtstatsache?
Ich kenne das nur als Tatsache, die auf einer rechtlichen Definition beruht.
--- Ende Zitat ---
Ja, die Definitionen. Per §§ gibt es die nicht. Aber zu den Rechtstatsachen gehört rechtlich relevantes Wissen.
Hier ist das Wissen über die Unwirksamkeit der berühmten Klausel vorhanden. Man hat sogar aufgrund des Wissens aktiv gehandelt.
Eine Gewährleistung ist z.B. ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel beim Vertragsabschluss kannte. Wenn er die jetzt trotzdem fordert ......
... aber bei dieser Gelegenheit, hier ist auch noch eine Begründung offen:
Preiserhöhungen trotz unwirksamer Preisanpassungsklausel – kann das einen Betrugsverdacht begründen?
[/list]
--- Zitat ---Original von Gas-Rebell
Die Definition war mir ZU einfach. ;)
--- Ende Zitat ---
Einfach ist Kunst. ... vermutlich das Gegenteil der Jurispondenz ;)
Gas-Rebell:
--- Zitat ---Original von nomos
Ja, die Definitionen. Per §§ gibt es die nicht. Aber zu den Rechtstatsachen gehört rechtlich relevantes Wissen.
Hier ist das Wissen über die Unwirksamkeit der berühmten Klausel vorhanden. Man hat sogar aufgrund des Wissens aktiv gehandelt.
Eine Gewährleistung ist z.B. ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel beim Vertragsabschluss kannte. Wenn er die jetzt trotzdem fordert ......
--- Ende Zitat ---
Tut mir leid, aber da komm ich jetzt nicht mehr mit. ;)
]
--- Zitat ---Original von Gas-Rebell
Die Definition war mir ZU einfach. ;)Einfach ist Kunst. ... vermutlich das Gegenteil der Jurispondenz ;)
--- Ende Zitat ---
Und zu einfach ist Katastrophe. ;) Wenn Sie mir jetzt noch erklären, was \"Jurispondenz\" ist ... Etwa \"juristische Korrespondenz\"? ;)
nomos:
--- Zitat ---Original von Gas-Rebell
--- Zitat ---Original von nomos
Wir waren schon weiter. Wenn das EVU diese Klausel selbst nicht mehr wegen Unwirksamkeit verwendet, besteht wohl über die Unwirksamkeit Einigkeit. Die rechtliche Unwirksamkeit dieser Klausel ist so unstreitig = Rechtstatsache.
--- Ende Zitat ---
Das ist logisch nicht zwingend. Die Nichtverwendung der Klausel ist nicht gleichbedeutend mit irgendeinem Einräumen des EVU, dass die Klausel unwirksam sei. \"Unstreitig\" unwirksam ist die Klausel nur, wenn Ihr Versorger genau dies auf Anfrage erklärt und dies auch gerichtlich festgestellt wurde.
--- Ende Zitat ---
Vielleicht wie hier ;) :
Preisanpassungsklausel ungültig !
--- Zitat ---Original von Gas-Rebell
Die Definition war mir ZU einfach. ;) Einfach ist Kunst. ... vermutlich das Gegenteil der Jurispondenz ;)
Und zu einfach ist Katastrophe. ;) Wenn Sie mir jetzt noch erklären, was \"Jurispondenz\" ist ... Etwa \"juristische Korrespondenz\"? ;)
--- Ende Zitat ---
Richtig erkannt, das ist die Katastrophe, die Mischung aus Jurisprudenz und Korrespondenz.[/list]
reblaus:
@nomos
Eine \"fremde\" Sache ist eine Rechtstatsache. Es ist eine Tatsache, die sich nur aus einer rechtlichen Definition ergibt.
Ihre Erfindung soll den Mangel Ihrer Argumentationskette beheben, dass für einen Betrug die Täuschung über Tatsachen erforderlich ist. Rechtliche Bewertungen aber keine Tatsachen darstellen sondern Meinungen. Da macht man aus der Rechtsmeinung des BGH doch flugs eine Rechtstatsache, und schon ist alle im Lot.
Verwunderlich nur, dass Ihnen dieser Einfall beim Sockelpreis nie kommt.
courage:
--- Zitat ---Original von Gas-Rebell
--- Zitat ---Original von courage
Ein Versorger ist nicht wie jeder andere zu sehen. Er ist gegenüber seinen Kunden verpflichtet, \"nach bestem Wissen und Gewissen\" korrekte Abrechnungen zu erstellen. Wenn er wissentlich falsch abrechnet, indem er zu hohe Preise verlangt, stellt sich doch die Frage, welche Motive er dafür hat; die können doch wohl kaum redlicher Natur sein.
--- Ende Zitat ---
Bitte auch an Sie, Courage. Wir müssen raus aus diesem Begriffsnebel und konkreter definieren. Sonst reden wir hier schlicht aneinander vorbei.
Was genau meinen Sie mit \"zu hohe Preise\"? \"Zu hoch\" im Verhältnis zu was?
Und welche Motive/Rechtsgründe gibt der Versorger dafür genau an?
--- Ende Zitat ---
Bitte an Gas-Rebell:
Wir sollten jetzt nicht in einen fragwürdigen, wortklauberischen Diskussionsstil abgleiten, sondern versuchen, den Beiträgen des Anderen verständig zu begegnen. Ich denke, dass mein Beitrag allgemein verständlich war. Ihre Fragen beziehen sich z.T. logisch leider nicht auf meine Aussagen.
Eine Antwort dazu: Was sind \"zu hohe Preise\"? Das sind erhöhte Preise, die aufgrund einer unwirksamen Preisanpassungsklausel, nicht in Rechnung gestellt werden durften.
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