Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Preiserhöhungen trotz unwirksamer Preisanpassungsklausel – kann das einen Betrugsverdacht begründen?
courage:
--- Zitat ---Original von Gas-Rebell
Die Jahresrechnung enthält Tatsachenbehauptungen (z.B. die Zählerstände), Forderungen (Preise und Summen) sowie Rechtsansichten (Verweise auf irgendwelche Rechtsgründe). Man kann daraus nicht einen gemeinsamen Eintopf rühren und \"gewollte Tatsachenbehauptung\" draufschreiben. ...
--- Ende Zitat ---
Doch, den Eintopf rühren die Versorger selbst. Sie produzieren in der Abrechnung nämlich ein Endergebnis, das meistens \"Nachzahlung\" heißt und dann vom Konto des Kunden \"abgebucht\" wird.
Im ganzen Papier der Versorger findet sich wider besserem Wissen, also treuwidrig, nicht der leiseste Hinweis darauf, dass die Abbuchung rechtsgrundlos erfolgen wird. Auch das \"Unterdrücken von Tatsachen\", wie in solchem Fall, führt dazu, dass man den Kunden bewusst in seinem Irrtum belässt und dadurch täuscht.
Gas-Rebell:
--- Zitat ---Original von courage
Im ganzen Papier der Versorger findet sich wider besserem Wissen, also treuwidrig, nicht der leiseste Hinweis darauf, dass die Abbuchung rechtsgrundlos erfolgen wird.
--- Ende Zitat ---
Dazu ist der Versorger wie auch jeder andere, der unberechtigte Forderungen erhebt, rechtlich nicht verpflichtet.
--- Zitat ---Auch das \"Unterdrücken von Tatsachen\", wie in solchem Fall, führt dazu, dass man den Kunden bewusst in seinem Irrtum belässt und dadurch täuscht.
--- Ende Zitat ---
Bei einem bloßen Verschweigen bzw. Nichthinweisen handelt es sich nicht notwendigerweise um ein \"Unterdrücken von Tatsachen\". Denn dafür wäre eine rechtliche Informationspflicht voraussetzung, die hier nicht gegeben ist. \"Unterdrückung\" ist auch eher dahingehend zu verstehen, dass jemand aktiv daran gehindert wird, selbst Kenntnis von den wahren Tatsachen zu erhalten. Wie z.B. wenn jemand bestimmte Urkunden verschwinden lässt.
nomos:
@Gas-Rebell, die offene Frage ist, ob eine bewusst falsche Behauptung über eine Rechtstatsache keine/eine Tatsachenbehauptung ist.
Unstreitig ist ja wohl die bewusste weitere Verbreitung der angeblichen Rechtmässigkeit der Preiserhöhungen entgegen der eigenen Erkenntnis um sich einen Vorteil zu verschaffen. Man verwendet die Klausel ja nicht ohne Grund in neuen Verträgen nicht mehr. Der Grund liegt darin, dass man die Erkenntnis hat, dass die Klausel rechtswidrig ist und damit keine rechtswirksamen Preiserhöhungen begründet werden können.
Gas-Rebell:
--- Zitat ---Original von nomos
@Gas-Rebell, die offene Frage ist, ob eine bewusst falsche Behauptung über eine Rechtstatsache keine/eine Tatsachenbehauptung ist.
--- Ende Zitat ---
Könnten Sie mir ein konkretes Beispiel einer \"bewusst falschen Behauptung über eine Rechtstatsache\" nennen? Sonst verlieren wir uns hier im \"Begriffe-Nebel\". Vor allem, was ist eine \"Rechtstatsache\"?
courage:
--- Zitat ---Original von Gas-Rebell
--- Zitat ---Original von courage
Im ganzen Papier der Versorger findet sich wider besserem Wissen, also treuwidrig, nicht der leiseste Hinweis darauf, dass die Abbuchung rechtsgrundlos erfolgen wird.
--- Ende Zitat ---
Dazu ist der Versorger wie auch jeder andere, der unberechtigte Forderungen erhebt, rechtlich nicht verpflichtet.
--- Ende Zitat ---
Ein Versorger ist nicht wie jeder andere zu sehen. Er ist gegenüber seinen Kunden verpflichtet, \"nach bestem Wissen und Gewissen\" korrekte Abrechnungen zu erstellen. Wenn er wissentlich falsch abrechnet, indem er zu hohe Preise verlangt, stellt sich doch die Frage, welche Motive er dafür hat; die können doch wohl kaum redlicher Natur sein.
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